BER – Schallschutz: Klagen vor dem Gericht nahezu erfolglos.

8. Dezember 2014
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Die Klagen zu BER - Schallschutzmaßnahmen wurden im wesentlichen abgelehnt.

Die Klagen zu BER – Schallschutzmaßnahmen wurden im wesentlichen abgelehnt. (Foto: Wolff)

Das Oberverwaltungsgericht hat heute die Klagen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und eines privaten Grundstückseigentümers auf Dimensionierung des baulichen Schallschutzes anhand der im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten – geraden – Flugverfahren abgelehnt.

Es ist nicht zu beanstanden, dass die beklagte Flughafengesellschaft bei der Berechnung des Schallschutzes die aktuell festgesetzten, nach dem Start abknickenden Flugrouten zugrunde legt.

Aus dem Planfeststellungsbeschluss ergibt sich kein Anspruch auf Schutz vor fiktivem, nach Festlegung der Flugrouten nicht eintretendem Fluglärm. Dies liefe im Ergebnis auf eine Übersicherung der Betroffenen mit Schallschutzvorrichtungen hinaus.

Ein entsprechender Bestandsschutz folgt auch nicht aus den vor dem Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2011 von der Genehmigungsbehörde abgegebenen Prozesserklärungen.

Die klagende Gemeinde hatte zusätzlich geltend gemacht, dass bei dem Einbau von Lüftern im Nachtschutzgebiet die DIN 1946-6 nicht zutreffend angewendet worden sei, weil es u.a. an einem Lüftungskonzept fehle. Der Senat hat die Klage für sieben der acht betroffenen Grundstücke abgewiesen.

In diesen Fällen lagen noch keine Kostenerstattungsangebote der Flughafengesellschaft vor, aus denen eine unzureichende Umsetzung hervorgeht. Hinsichtlich eines der Grundstücke, für das bereits eine schalltechnische Objektbeurteilung vorlag, wird der Senat Sachverständigenbeweis über Einzelfragen zur Anwendung der DIN erheben.

Flughafenchef Hartmut Mehdorn begrüßt das Urteil: „Das Urteil bestätigt, dass wir mit unserem Schallschutzprogramm auf dem richtigen Weg sind. Wir machen gute Fortschritte und haben bereits 58 Prozent aller Anträge bearbeitet. Nachdem das Oberverwaltungsgericht unsere Vorgehensweise nun erneut bestätigt hat, möchten wir allen Anwohnern raten sich den Schallschutz einbauen zu lassen.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

One Response to BER – Schallschutz: Klagen vor dem Gericht nahezu erfolglos.

  1. Gutachter
    10. Dezember 2014 at 14:30

    Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts trägt wenig zum Rechtsfrieden in der Region bei. Weder das Interesse des Flughafens noch im Interesse der Bürger und Gemeinden kann es sein, keine Klarheit bezüglich rechtlicher Maßstäbe vor der Durchführung des Schallschutzprogramms zu erhalten.

    Es deutet sich beim Schallschutzprogramm eine ähnliche Katastrophe wie beim Brandschutz am BER an. Aus Kostengründen werden fachlich notwendige Maßnahmen unterlassen und d?em?
    Wegsehen der verantwortlichen Behörden wird nicht rechtzeitig Einhalt geboten.

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