BER – Protestler bereiten sich auf Reise nach Leipzig vor. – Dr. Burmeister ausgeladen!

18. September 2011
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Am kommenden Dienstag und Mittwoch wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jeweils ab 10 Uhr über die Klagen der Gemeinden Blankenfelde – Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf sowie von etwa 40 Anwohnern mündlich verhandeln. Die Kläger wenden sich mit ihren Klagen gegen den Planergänzungsbeschluss “Lärmschutzkonzept BBI” zum Vorhaben “Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld” des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg vom 20. Oktober 2009.

Vertreter von Schulzendorfs Bürgerinitiativen und der Ortsgruppe des Bürgervereins Berlin Brandenburg e.V. (BVBB) werden bei der mündlichen Verhandlung dabei sein. Da die Anzahl der Plätze im Gerichtssaal begrenzt ist, mussten sich Interessierte schriftlich anmelden. Nicht alle können dabei sein, einige erhielten Absagen, so auch Ortsentwicklungschef Joachim Kolberg.

Dr. Dieter Schallehn und Helmut Mencke von der Interessensgemeinschaft Schulzendorf gegen Fluglärm haben sogar ein Antrag gestellt, eine Tafel zu präsentieren, auf der die Auswirkungen und Gefahren dargestellt sind, die vom künftigen Flughafen für die Gemeinde ausgehen. „Ich habe bisher keine Mitteilung erhalten, ob der Antrag genehmigt wurde. Notfalls werden wir sie vor dem Gerichtsgebäude aufstellen.“, so Schallehn. Los geht es am Dienstag früh um 6.30 Uhr in Grünau mit Bussen, die der BVBB gechartert hat.

Einen bitteren Beigeschmack haben die Reisevorbereitungen der Schulzendorfer zum Bundesverwaltungsgericht. Dr. Herbert Burmeister, der sich seit Jahren im Kampf gegen die schädlichen Auswirkungen des Flughafens engagiert und dafür quer durch alle Parteien großen Respekt und Anerkennung erworben hat, wurde von Bürgermeister Markus Mücke kalt abserviert. Für Burmeister war kein Platz in der Delegation der Gemeinde Schulzendorf, die nach Leipzig reisen und von Alexander Reech angeführt wird. Dabei sein wird er im höchsten Gerichtssaal dennoch, allerdings auf den Plätzen der Gemeinde Großbeeren.

(Grafik auf der Startseite: Dr. Schallehn/Helmut Mencke)

5 Responses to BER – Protestler bereiten sich auf Reise nach Leipzig vor. – Dr. Burmeister ausgeladen!

  1. 27. Mai 2012 at 14:32

    Es ist so bitter, wieder einmal bleiben die Bürger hinter den großen Interessen zurück. Was für die Einen eine Katastrophe, für die Bürger der betroffenen Region, ist die Verlegung der Flughafeneröffnung eine Atempause.Letztlich bleibt nur zu hoffen das die Bürger diesen Herrn Mücke bei nächster Gelegenheit aus dem Amt jagen.

  2. dobida
    19. September 2011 at 08:57

    Heute Morgen im Radio gehört: Interview mit dem wiedergewählten Wowereit: Hier hat Wowereit sich klar und deutlich für den BBI/BER und den Standort ausgesprochen und dann sagte er noch, dass der ja ausbaufähig ist!!!
    Hallo Herr Mücke, spätestens nach diesen Woren sollten Sie klar Position beziehen.

    Ich bin für Schulzendorf morgen in Leipzig, das war mir einen Urlaubstag wert, schließlich geht es um meine und unser aller Nachtruhe! Wer kommt mit?

  3. 19. September 2011 at 07:23

    An seinem handeln erkennt man den Menschen, in Sachen Widerstand gegen den falschen Standort, Flugroutenn und nachtflugverbot wird die Haltung unseres Bürgermeisters immer undurchsichtiger.

    Mag Dr. Burmeister ab 2006 den Eindruck erweckt haben, das er den BBI akzeptiert, doch er war wenigstens eine starke Stimme beim Thema striktes Nachtflugverbot.
    Es zeigt auch den Umgang innerhalb der Schutzgemeinschaft, da ist Dr. Burmeister ja Mitglied.

    Schulzendorf hat kaum Nutzen und soll ohne Ausgleich und wirksamen Schutz der Bürger das Pleiten, Pech und Pannenprojekt akzeptieren.

    Er wehrt sich auch gegen einen Beschluß, die unsere Situation beschreibt und veröffentlicht diese nicht einmal.

    Eines ist bestätigt worden das der BER nicht zum angekündigten Termin eröffnen kann, wir werden dann hören wie das begründet wird.
    Wowereit wurde wiedergewählt, sein Ziel ist erreicht nun schön lange abwarten und dann die Terminänderung ansagen.

    BER ist ein Faß ohne Boden und die dauerhafte Steuerverschwendung muss beendet werden.

    Ich bin in Leipzig dabei und habe unser Ortsschild dabei.

    Freundliche Grüße

    Gernut Franke- Sprecher der BVBB- Ortsgruppe Schulzendorf und Mitglied der Schulzendorfer Interessengemeinschaft gegen Fluglärm

    Hier nun der Beschluss.
    Beschluss:

    Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Baustopp des BBI in Schönefeld und Verlagerung des Flugbetriebes nach Sperenberg gemäß Ergebnis des Raumordnungsverfahrens von 1994, zeitnah zu fordern sowie zu fordern, dass man das Nachnutzungskonzept des BVBB e. V. zur sinnvollen Nutzung des Standortes Schönefeld als Sonderlandeplatz, ILA Standort und Regierungsflughafen sowie Messestandort als Lösungsvorschlag zur Werteerhaltung berücksichtigt.
    Diese Forderung und Vorschlag der Nachnutzung der bisher geschaffenen Werte soll gegenüber allen relevanten Mandatsträgern bzw. Gremien, Behörden und Institutionen (Fluglärmkommission (FLK), Deutsche Flugsicherung (DFS), Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, gemeinsame Landesplanung, Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden sowie vor allem der Landesregierung und dem Brandenburger Landtag mit Nachdruck vorgetragen und deren Umsetzung eingefordert werden.

    Begründung:

    Das im Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenstandort Schönefeld erklärte Ziel, dass durch Zusammenlegung von drei Flughäfen zu einem Singleairport weniger Bürger im Raum und Umland von Berlin von Fluglärm betroffen seien, ist nicht erfüllt.
    Die angegebene Anzahl von 40 000 von Fluglärm betroffenen Bürgern im Planfeststellungsbeschluss hat sich als falsch herausgestellt und es wurde im Jahr 2010 zugegeben, dass über 140 000 Bürger nun von Fluglärm beeinträchtigt würden. Gutachter gehen von einer weitaus höheren Anzahl Fluglärmbetroffener aus.
    Ebenfalls wurde zugegeben, dass der Standort Schönefeld falsch sei und politisch gewollt war.
    Der falsche Flughafenstandort Schönefeld wurde politisch entgegen jedem Sach- und Fachverstandes durchgesetzt, weil Fakten nicht eindeutig dargestellt wurden und die Flugroutenproblematik vom eigentlichen Planfeststellungsverfahren getrennt war, somit war für weitere Gemeinden und Bürgern ihre Betroffenheit nicht eindeutig erkennbar.

    Aufgrund des falschen Standortes des BBI am südlichen Stadtrand von Berlin und zwischen Siedlungsbändern ergeben sich dauerhafte Konfliktpotenziale wie okölogische, ökonomische und gesundheitliche Belastungen sowie das Risiko der Absturzgefahr, da Schulzendorf innerhalb der sogenannten 12 Meilen Zone liegt. Naherholungsgebiete, die den Bürgern unserer Gemeinde zur Erholung von Lärm dienen könnten, sind von Fluglärm ebenfalls stark beeinträchtigt (z. B. Müggelsee, Hessenwinkel, Zeuthener See, Langer See, Große Krampe, ).
    Die Gemeinde Schulzendorf ist auf der Ostseite des künftigen BBI in Schönefeld die mit am schwersten von Fluglärm betroffene Kommune in Brandenburg (Landkreis Dahme-Spreewald). Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat in der Sitzung der Fluglärmkommission vom 6. September 2010 einen ersten Entwurf für die künftigen Abflugrouten des BBI präsentiert. Demzufolge wird bei Abflügen insbesondere auch der südliche Bereich der Gemeinde bei Inbetriebnahme des BBI überflogen, so ist das gesamte Gemeindegebiet Schulzendorfs flächendeckend durch Starts verlärmt.
    Dies vor allem deswegen, weil die DFS bei der Planung der Flugrouten oder zutreffender ausgedrückt der Flugkorridore internationale Bestimmungen zu beachten hat, die bei einem parallelen Betrieb der beiden Start- und Landebahnen zwingend einzuhalten sind (verbindliche Regeln der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO legen als Sicherheitsempfehlung für Abflüge am Ende der Piste eine Spreizung der Abflüge um 15 Grad fest!).
    Die Flughafengesellschaft (FBS GmbH), vertreten durch dessen Vorstandsvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Rainer Schwarz, wie auch deren Aufsichtsratsvorsitzender, der Regierende Bürgermeister von Berlin, Herr Klaus Wowereit, als auch die DFS, haben seit Bekanntgabe der ersten Entwürfe für die Flugrouten/Flugkorridore wiederholt betont, dass der BBI das Volumen der Abflüge nicht ohne Parallelbetrieb bewältigen kann.

    Es erfolgte seitens der FBS GmbH lediglich eine vage Inaussichtstellung bezüglich Einschränkungen für die ersten Monate nach Betriebsstart. Demzufolge ist es eine logische Konsequenz, dass der BBI, sofern das Bundesverwaltungsgericht hierzu kein ablehnendes oder einschränkendes Urteil spricht, im Vollbetrieb der prognostizierten 360.000 Flugbewegungen/p. a. in nicht allzu ferner Zeit in dem beantragten und derzeit noch genehmigten 19-Stunden-Betrieb beide Start- und Landebahnen parallel nutzen und dies ggf. auch auf dem Rechtsweg einklagen wird.

    In der Sitzung der FLK vom 17. Januar 2011 hat die DFS im Grunde bestätigt, dass es zu der
    15-Grad-Spreizung bei den Abflügen keine Alternative gibt und dieses Verfahren – auch wenn geringe Spielräume möglich sind – in Schönefeld angewandt werden muss.

    Bei den Landeanflügen ist der Ortsteil Eichberg als auch die Ortslage Schulzendorf mit dem Ortszentrum und Rathaus massiv betroffen.
    Zudem ist zu beachten, dass Flugrouten/Flugkorridore nicht so stringent verlaufen wie beispielsweise Eisenbahnlinien. Insofern zählt das gesamte Gemeindegebiet zum sog. Flugerwartungsgebiet, d. h. alle Ortsteile haben in Zukunft je nach Wetterlage und Windrichtung eine starke bis extreme Fluglärmbelastung auszuhalten.

    Die geringsten Überflughöhen betragen ca. 210 Meter, die Werte der zu erwartenden Lärmemissionen liegen größtenteils zwischen 50 – 65 db(A), in Teilbereichen sogar zwischen 70 – 80 db(A).
    Somit wird die Lärmbelastung des Ortsteils Eichberg Dimensionen erreichen, die eine Umsiedlung erforderlich machen wird, da gerade dieser Ortsteil von An- und Abflügen massiv von beiden Start- und Landebahnen betroffen sein wird.

    Es ist damit zu rechnen, dass gerade auch das Investitionsvorhaben Waldsiedlung von Fluglärm beeinträchtigt sein wird, ebenfalls Ritterschlag. Beide ausgewiesene Bauflächen bzw. Siedlungsgebiete liegen in der Nähe der Thälmannstraße, Beginn der sogenannten Schutzzone, und sind dann von dem Abflugkorridor der südlichen Start- und Landebahn des BBI betroffen. Zusätzlich ist Schulzendorf Altdorf von Fluglärm beeinträchtigt.

    Das bedeutet de facto, dass es für unsere Gemeinde zukünftig keinerlei Entwicklungsmöglichkeiten mehr geben wird, sollte der BBI in Schönefeld in Betrieb gehen.

    Ursache allen Übels ist und bleibt die räumliche Lage des BBI mitten im Siedlungsgebiet.

    Vorschläge für verbesserte passive Lärmschutzmaßnahmen, „intelligente“ Flugrouten, eine höhere Entschädigung für Grundstückeigentümer oder die Umsiedlung ist keine Lösung der zu erwartenden massiven Probleme.

    Die Forderung nach Baustopp und Standortverlegung des BBI von Schönefeld nach Sperenberg aktiv zu unterstützen und ihr zur Umsetzung zu verhelfen, ist in Anbetracht der Fakten Unwirtschaftlichkeit des Standortes, immense Gesundheitskosten, Schallschutzkosten und Umsiedlungskosten legitim, um weiteren Schaden und eine Dauersubventionierung des falschen Flughafenstandortes zu beenden.
    Das Argument, dass man eine solche Forderung angesichts des Baufortschritts und der daraus bisher entstandenen Kosten in Milliardenhöhe nicht verantworten kann, sticht nicht.
    Zahlreiche Beispiele von (z. T. auch) vorzeitig beendeten Großprojekten in vergleichbaren Größenordnungen lassen sich aufzählen, beispielsweise

    ? Transrapid (Forschungskosten) 1,2 Mrd. EURO
    ? Der sog. „schnelle Brüter“ von Kalkar in Höhe von ca. 3,5 Mrd. EURO
    ? die Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf in Höhe von ca. 5 Mrd. EURO

    Weitere gestoppte oder zumindest brachliegende Großprojekte in mind. 3-stelliger Millionenhöhe ließen sich anführen, beispielsweise Cargolifter Brandenburg oder die Chipfabrik Frankfurt/Oder.
    Damit wir nicht missverstanden werden, jeder unnötig verausgabte Cent und EURO aus dem Steuersäckel ist ein Cent oder EURO zuviel! Es stellt sich jedoch immer die Frage, ob dies im konkreten Fall verantwortet werden kann. Diese Frage lässt sich angesichts der allein für Schulzendorf aufgezeigten verheerenden Folgewirkungen klar mit Ja beantworten.

    Dass die gesamten Baukosten des BBI bei einem Baustopp bzw. einer Standortverlegung in den sprichwörtlich märkischen Sand gesetzt wären, muss bestritten werden.
    Der Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB e. V.) hat ein sogenanntes Nachnutzungskonzept vorgelegt, demzufolge könnte ein Großteil der Infrastruktur des BBI – ca. 75 % – sehr wohl eine anderweitige Nutzung erfahren.

    Auch im Hinblick auf die

    Art. 1 Schutz der Menschenwürde

    Art. 2 Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Freiheit der Person, Recht auf Leben,
    Recht auf körperliche Unversehrtheit

    Art. 14 Eigentum, Erbrecht, Enteignung und

    Art. 20a Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

    des Grundgesetzes, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, lässt sich die Forderung nach Baustopp und Standortverlegung für den BBI in Schönefeld begründen.
    Sie sind nicht nur für Bundes- und Landespolitiker das Maß aller Dinge für das politische Handeln, sondern auch für Kommunalpolitiker.

    Die Anstrengungen der Gemeinde Schulzendorf, also der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters, dürfen sich nicht allein in den eingereichten Klagen gegen die im ergänzenden Planfeststellungsbeschluss genehmigte Nachtflugregelung oder aber in der Restitutionsklage gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss erschöpfen.
    Vielmehr sind parallel politische Aktivitäten seitens der auf der östlichen Anrainerseite mit am schwersten betroffenen Gemeinde erforderlich, um die sich bietende einmalige Chance einer Standortaufgabe zu ergreifen. Dazu zählt u. a. auch dieser Antrag.

    Die Erfahrungen der stark betroffenen Kommunen und auch der Bürger mit der Kompromissbereitschaft der FBS sind negativ (Beteiligung von kritischen Bürgerinitiativen, Casa Programm, Umsiedlung langfristig zugesicherte Ausgleichszahlungen, …). Auch ein Ausgleich zwischen den betroffenen und den profitierenden Kommunen ist kaum
    erkennbar. Gremien, wie das sogenannte Dialogforum, haben sich als nutzlos erwiesen, da es bisher zu keinen greifbaren Ergebnissen kam.

    Wenn ein Flughafenstandort eindeutig mehr Menschen und Kommunen im Vergleich zu einem Alternativstandort durch seine ungünstige Lage gesundheitlich und in ihrer Entwicklungsfähigkeit massiv beeinträchtigt, dann ist ein sofortiges Umdenken der politischen Verantwortungsträger erforderlich, um Schaden von Mensch und Land abzuwenden.
    Ein durch Experten im Raumordnungsverfahren 1994 als ungeeignet festgestellter Flughafenstandort wird dadurch nicht ein geeigneter Standort, wenn er gerichtlich zugelassen wird.

    Puhle
    Fraktionsvorsitzender
    Fraktion BürgerBündnis freier Wähler e. V.

    Quellen: Gutachten von Prof. Dr. Ing. Habil. Augustin-Untersuchung Lärmbelastung, BVBB-Nachnutzungskonzept, Gutachten Beeinträchtigungen durch Fluglärm-Faulenbach da Costa, diverse Publikationen

    Anlage: Umsiedlungsgebiete BBI und BVBB Nachnutzungskonzept in pdf

  4. Helmut Koch
    18. September 2011 at 20:11

    Nicht in allen Dingen habe ich die Meinung von Herrn Burmeister geteilt. In Sachen des Flughafens hat sich der ehemalige Bürgermeister immer für die Belange der Menschen im Ort eingesetzt. Ich bedauere es auch, dass er nicht für die Gemeinde Schulzendorf im Gerichtssaal sitzt.

  5. Giesela Sch.
    18. September 2011 at 15:08

    Meine Hochachtung für Herrn Schallehn und Herrn Mencke für ihr Engagement für die Bürger des Ortes. Meine Mißachtung für die Verwaltung. Es ist nicht nur traurig für Schulzendorf,wenn Herr Burmeister nun als “Mitglied” der Gemeinde Großbeeren reist. Es ist ein Armutszeugnis, dass sich die Gemeindeverwaltung ausstellt. Wie kann man mit einem Mann, der sich in Sachen BBI für die Menschen hier in der Region sehr eingesetzt hat so umgehen?

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