BER: Project Management Office von SPRINT nimmt Arbeit auf.

1. Mai 2013
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Am heutigen 1. Mai geht das BER-Beschleunigungsprojekt SPRINT in seine nächste Phase. Das Projektmanagement Office (PMO) nimmt seine Arbeit auf einem Campus im Terminal des Flughafens BER auf. Ab sofort werden alle Prozesse, die für eine zügige Eröffnung des Flughafens notwendig sind, im BER-Terminal gebündelt. Geschäftsleitung und Führungskräfte der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH werden vor Ort gemeinsam mit externen Sachverständigen sowie einer größeren Zahl von Inbetriebnahmemanagern an der zügigen und sicheren Eröffnung des BER arbeiten.

Hartmut Mehdorn, Vorsitzender der Geschäftsführung der FBB, bei der Auftaktveranstaltung zum BER-Beschleunigungsprojekt SPRINT. (Foto: Günter Wicker / Flughafen Berlin Brandenburg GmbH)

Hartmut Mehdorn, Vorsitzender der Geschäftsführung der FBB, bei der Auftaktveranstaltung zum BER-Beschleunigungsprojekt SPRINT. (Foto: Günter Wicker / Flughafen Berlin Brandenburg GmbH)

Nach Angaben der Geschäftsleitung der Flughafengesellschaft soll SPRINT in den nächsten Monaten die bisher erarbeiteten Details der Bestandsaufnahme in Arbeitspakete umsetzen und vor Ort deren bauliche Umsetzung überwachen. Zeitgleich soll mit den Genehmigungsbehörden sowie den Sachverständigen (z. B. TÜV) die Gesamtinbetriebnahme des Flughafens BER geplant und umgesetzt werden. Die integrierte Prozessarbeit in einem Großraum-Campus soll schnelle Entscheidungen, hierarchiefreies Arbeiten, schnelle Überwachung und kurze Reaktionszeiten sowie Transparenz über die noch zu erledigenden Arbeiten schaffen.

Hartmut Mehdorn, Vorsitzender der Geschäftsführung der FBB: „Ich baue auf den Teamgeist und den Sachverstand der Mannschaft, die wir im Beschleunigungsprogramm SPRINT zusammengezogen haben, und die die volle Unterstützung der Geschäftsleitung unseres Unternehmens hat.“

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2 Responses to BER: Project Management Office von SPRINT nimmt Arbeit auf.

  1. Ratlos
    1. Mai 2013 at 22:21

    Mal ein Theam für die Herren und Damen

    Pressemitteilung Baumann rechtsanwälte vom 30. April 2013
    Unrichtige Tatsachendarstellung gegenüber EU-Kommission in Beihilfeverfahren für den Flughafen BER
    Das Oberverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 25.04.2013 das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL) im Hauptsacheverfahren verpflichtet, durch geeignete aufsichtsrechtliche Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) das im Planfeststellungsbeschluss für den Tagzeitraum vorgesehene Schallschutzprogramm umsetzt. Der von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH bislang angebotene Schallschutz bleibt danach hinter dem maßgeblichen Schutzziel zurück und ist daher unzureichend. Nach den früheren Angaben der FBB sind die Mehrkosten für das durch das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte Schallschutzziel gegenüber der Ursprungskalkulation auf ca. 591 Millionen € zu beziffern. Die Ursprungskalkulation belief sich auf 139 Millionen €, wobei angenommen wurde, dass ein Pegel von 55 dB(A) im Tag-Schutzgebiet 16 mal am Durchschnittstag überschritten werden darf. Das OVG Berlin-Brandenburg hat demgegenüber nun klargestellt, dass ein solcher Pegel „keinmal“ im gesamten Zeitraum auftreten darf, der den Berechnungen zu Grunde zu legen ist.

    Bereits mit Bescheid vom 19.12.2012 hatte die EU-Kommission die Gewährung weiterer Beihilfen der staatlichen Anteilseigner an die FBB in Höhe von 1,2 Milliarden € gebilligt. In der Begründung ihrer Entscheidung ist die Kommission davon ausgegangen, dass weder zum Zeitpunkt der Erstellung des Investitionsplans für den neuen Flughafen noch zum Zeitpunkt des Erlasses der ersten Beihilfeentscheidung der Kommission im Jahre 2009 die FBB hätte vorhersehen können, dass ein zusätzliches Budget für Schallschutzmaßnahmen notwendig sein würde.

    Die mündlichen Verhandlungen in den Schallschutzklagen am 25.4.2013 haben aber gezeigt, dass die Kommission insofern offensichtlich falsch informiert wurde, da die durch das MIL übergebenen Akten belegt haben, dass bereits im Jahre 2008 bekannt war, das für den Schallschutz kalkulierte Budget von 139 Millionen € würde keinesfalls ausreichen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil dieser Betrag für ein Schallschutzziel von 16 × 55 dB(A) kalkuliert worden war und das MIL der FBB nach der Aktenlage jedenfalls damals deutlich erklärt hatte, dass dieses Schallschutzziel keinesfalls einen ordnungsgemäßen Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses darstellen kann. Die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte hat deshalb im Auftrag des Bürgervereins Friedrichshagen e.V., der den Ablauf des Beihilfeverfahrens von Anbeginn an kritisch begleitet hat, die EU-Kommission über die neuen Aktenfunde sowie den Ausgang der Schallschutzklagen in Kenntnis gesetzt.

    Rechtsanwalt Wolfgang Baumann (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) bezweifelt die Richtigkeit der Tatsachendarstellung im Beihilfeverfahren gegenüber der EU-Kommission:

    „Die Begründung der Kommissionsentscheidung vom 19.12.2012 lässt für mich nach Durchführung der mündlichen Verhandlung in den Schallschutzklagen sowie unter Berücksichtigung der nach den Akten anzunehmenden Kenntnislage von MIL und FBB im Jahre 2008 nur den Schluss zu, dass die Kommission hier ganz bewusst unrichtig informiert wurde. Wenn sowohl Behörde als auch Vorhabenträgerin bereits 2008 bekannt war, dass Rechtsstreitigkeiten wegen der richtigen Auslegung des Schallschutzzieles drohen, wenn das festgestellte Ziel “keine Maximalpegel über 55 dB(A)” nicht umgesetzt wird und der FBB durch die Behörde klar mitgeteilt wurde, dass der geltende Planfeststellungsbeschluss zu vollziehen ist, kann die Kostensteigerung durch den OVG-Beschluss aus 2012 nicht mehr als “überraschend” bezeichnet werden. Unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten wäre die FBB vielmehr bereits im Jahr 2008 verpflichtet gewesen, hier entsprechende zusätzliche Mittel in die Finanzkalkulation einzustellen und die absehbaren Kostensteigerungen auch gegenüber der Kommission offen zu legen. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Kommissionsentscheidung vom 19.12.2012 durch unrichtige Tatsachendarstellungen erwirkt wurde und insofern einer Überprüfung unterzogen werden muss. Diese kann ergeben kann, dass eine finanzielle Unterstützung der FBB in Höhe von insgesamt 1,2 Milliarden € durch die Anteilseigner doch nicht erfolgen darf und die Beihilfen damit zurückgezahlt werden müssen.“

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