BER – Pannenairport: OVG – Verfahren mit großer Brisanz!

8. Dezember 2014
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Die Gemeinde Blankenfelde - Mahlow und Anlieger ziehen in Sachen BER vor Gericht, um ihre Rechte zu verteidigen.(Foto: Wolff)

Die Gemeinde Blankenfelde – Mahlow und Anlieger ziehen in Sachen BER vor Gericht, um ihre Rechte zu verteidigen.(Foto: Wolff)

Heute um 10 Uhr beginnt vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg (OVG) ein Prozess, in dem zwei Klagen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und Anwohner des Flughafens gegen die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) und die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LUBB) Gegenstand sind.

Die Kläger wenden sich gegen die aus ihrer Sicht mangelhafte Umsetzung der Lärmschutzauflage. Sie fordern die Dimensionierung des baulichen Schallschutzes auch anhand der im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Flugverfahren. Zudem geht es um die Beschaffenheit von Lüftern für Wohnräume.

Der Ausgang der beiden Klagen ist von hoher Brisanz. Bürgerrechtlerin Christine Dorn vom Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs e.V. (VUV) sieht im Ergebnis des Verfahrens eine weitreichende Wirkung: „Siegen die Bürger, müssen FBB und Behörde erneut die Scherben des Schallschutzprogrammes zusammenfegen und noch einmal anfangen, womit dann wohl auch die Nordbahnsanierung nach hinten rutscht. Verlieren die Bürger, wollen LUBB und FBB wohl, ohne jede Rücksicht auf die Anwohner, durchmarschieren.“

2 Responses to BER – Pannenairport: OVG – Verfahren mit großer Brisanz!

  1. Bescheiden
    8. Dezember 2014 at 10:23

    Mücke und diese Gemeinde würden wohl nie auf die Idee kommen, im Interesse ihrer Bürger einen Gemeinderatsbeschluss zu erheben, um Schallschutz für die Bürger einzuklagen !

    Dafür hört man täglich das Geschwätz von Herrn Mücke, dass die Gemeinde kein Geld hat oder er nicht gegen Gesetze verstoßen kann ( die es im übrigen nicht gibt ) oder er als Beamter – Gehaltsempfänger im Intersse Landes sich einzusetzen hat – nicht für die Bürger !

    Wenn das bei dem Herrn so weiter geht- wird er mit seinem oben ohne Auto bald nicht mehr fahren können – weil ihm der Dreck von den Flugzeugen einen Strich durch die Rechnung machen wird.

  2. Poly
    8. Dezember 2014 at 08:16

    Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit

    Der Tag der Menschenrechte wird am 10. Dezember begangen und ist Gedenktag zur „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“. Die von Frau Roosevelt aufgeschriebenen und am 10. Dezember 1948 durch die UN-Generalversammlung verabschiedeten Menschenrechte finden sich in vielen Verfassungen der Welt wieder. Artikel 3 der Deklaration fordert das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. In der öffentlichen Diskussion werden Menschenrechte vornehmlich verbunden mit dem Kampf gegen Gewalt, Zwangs- und Kinderarbeit, Folter und Sklaverei, aber auch für Gleichberechtigung, Meinungsfreiheit, ein Recht auf Asyl und menschenwürdige Behandlung, ein Recht auf volle Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit.

    Wie die Untersuchungen des Mainzer Kardiologen Prof. Thomas Münzel zeigen, verursacht Fluglärm auch koronare Herzerkrankungen und verletzt damit die körperliche Unversehrtheit. Erste Erkenntnisse der NORAH-Studie haben bei Kindern auf Grund der Lärmbelastung gravierende Entwicklungsstörungen aufgedeckt. „Schon diese beiden Beispiele zeigen, dass auch Anrainer um den Frankfurter Flughafen massiv in ihren Menschenrechten beeinträchtigt werden. Das muss Teil der öffentlichen Diskussion werden.“, so Thomas Scheffler, Sprecher des BBI Bündnis der Bürgerinitiativen.

    Es bleibt die Hoffnung, dass die Justiz heute und morgen – bei dem Theater den Grundgedanke der Gesellschaft wieder in den Mittelpunkt rückt.

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