BER: Eilantrag auf Flugverbot ab dem 03. Juni 2012 gestellt!

27. April 2012
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Heute um 9 Uhr  hat die Würzburger Anwaltskanzlei Baumann beim Oberverwaltungsgericht Berlin –Brandenburg einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung gestellt, der sich gegen die geplante Inbetriebnahme des Flughafens Berlin – Brandenburg  am 3. Juni 2012 richtet. Antragsteller sind insgesamt 11 vom Fluglärm betroffene Bürger aus Schulzendorf, Blankenfelde, Mahlow und Berlin, denen Schallschutzansprüche zustehen .

Mit dem Antrag wird das Ziel verfolgt, dass das Gericht die Planfeststellungsbehörde verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Aufnahme des Flugbetriebes am 03.06.2012 zu unterbinden. Für den Fall, dass kein absolutes Flugverbot ausgesprochen wird haben die Flughafenbetroffenen hilfsweise die Untersagung der Aufnahme des nächtlichen Flugbetriebes im Zeitraum zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr beantragt.

Christine Dorn, Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, Rechtsanwältin Franziska Heß (von Links) - Foto: Wolff

„Grund hierfür ist, dass die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) bei der Berechnung der den Betroffenen zustehenden Schallschutzansprüche flächendeckend gegen die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses verstößt.“, erklärte Rechtsanwalt Wolfgang Baumann. Die sehen am Tage vor, dass im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern  und ausreichender Belüftung  keine höheren Schallpegel als 55 dB(A) auftreten. Die FBB hingegen geht in ihren Kostenerstattungsvereinbarungen jedoch davon aus, dass ein Schallpegel von 55 dB(A) sechsmal am Tag auftreten darf. Somit sei das Tagschutzziel nicht gewährleistet, argumentieren die Antragsteller.

Die den Kostenerstattungsvereinbarungen der elf Antragsteller zu Grunde liegenden Berechnungen der FBB wurden vom anerkannten Wissenschaftler Prof. Dr. Erhard Augustin  nachgerechnet. Das Ergebnis ist ernüchternd. „Die fehlerhafte Zugrundelegung  des Tagschutzzieles von sechs mal 55 dB(A) führt im Ergebnis dazu, dass bei allen von uns untersuchten Kostenerstattungsvereinbarungen, viel zu wenig Schallschutz gewährt wird.“, resümierte Rechtsanwältin Franziska Heß.

Der jüngst von der FBB eingereichte Klarstellungsantrag, der auf eine Verringerung des Tagschutzzieles abzielt,  ist nach Ansicht von Baumann eine Abänderung des Planfeststellungsbeschlusses. „Um es mal klar zu formulieren, der Begriff Klarstellung dient der Vernebelung der Rechtslage.“, so Baumann. Und weiter: „Die Rechtsordnung kennt keinen Klarstellungsantrag und auch kein Klarstellungsverfahren. Es gibt ein Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss.“

„Es scheinen nun offenbar die wirtschaftlichen Interessen in diesem Lande stärker zu sein als das Recht. Deshalb haben wir nun alles unternommen, um dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen.“, konstatierte Baumann. Sollte das Ansinnen  nicht im Sinne der Antragsteller beschieden werden, will der renommierte Rechtsanwalt sogar vor das Verfassungsgericht ziehen.

BER: Darf ab 3. Juni in Schönefeld geflogen werden?, Foto: Wolff

Auch eine strafrechtliche Bewertung der Berechnungspraxis durch die FBB will Rechtsanwalt Wolfgang Baumann in das Auge fassen.  „Wir müssen feststellen, dass in erheblichem Maße Fehlberechnungen bewusst und systematisch vorgenommen werden. Das ist ein versuchter oder vollendeter Betrug gegenüber den Bewohnern, die um ihren Schallschutz gebracht werden.“, so Baumann.

Die Vorsitzende vom Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs (VUV), Christine Dorn kritisierte die Brandenburger Landesregierung, sie wisse von der rechtswidrigen Berechnungspraxis spätestens durch einen Bericht der Flughafengesellschaft vom 17. Mai 2011 und sei trotzdem nicht tätig geworden. „ Wir haben uns um die Umsetzung des Schallschutzprogrammes bemüht. Wir fordern lediglich die Einhaltung des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses. Doch offenbar ist nicht beabsichtigt die Rechtslage einzuhalten. Da bleibt uns dann nur der Rechtsweg.“, so Dorn.

Die Anwaltskanzlei Baumann klagte in der Vergangenheit  erfolgreich für die Stillegung der Atomaren Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf und die Schließung des Atomkraftwerks Mülheim – Kehrlich.

„Die Rechtsprechung ist dazu da, dem Bürger, der kein Recht bekommt, Recht zu geben. Auch gegen eine Übermacht der wirtschaftlichen Gewalt.“, sagte Baumann.

 

 

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3 Responses to BER: Eilantrag auf Flugverbot ab dem 03. Juni 2012 gestellt!

  1. Tiefflieger
    Tiefflieger
    28. April 2012 at 11:55

    Ich glaube fest daran, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Das Gericht kann nur zu einem Schluß kommen. Kein Flugbetrieb ohne, daß 80% der Schallschutzmaßnahmen gemäß PFB umgesetzt sind. Die FBB wird eine Bruchlandung erleben. Und Welskop wird Recht behalten!!

  2. Fam. Wegner Mahlow
    28. April 2012 at 06:09

    Der Flughafen ist 100 Proz. fertig, der Anwohner-Lärmschutz ist es nicht mal zu 5 Prozent.
    Und Lärmschutz ist nur eine Verminderung des Lärms im Innenraum.
    Der Flughafen macht die ganze südliche berliner Region kaputt, verlärmt und vergiftet sie durch die Kerosinabgase.

    Die Betroffenen werden belogen und betrogen.

    Fam. Wegner, Mahlow.

  3. Eckhard Bock
    27. April 2012 at 21:13

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank fuer die sehr kompetente und gute Berichterstattung. Da kann sich der RBB noch eine Scheibe von abschneiden.

    Es ist absolut unzumutbar, dass der Flughafen ca. 23000 Haeuser ungeschuetzt lassen will. In einer Vielzahl von Buergerversammlungen ist dokumentiert worden, dass der Flughafen nichts unversucht gelassen hat, um die betroffenen Buerger hinters Licht zu fuehren. Es waere eine Schande fuer den Rechtsstaat, wenn der Flughafen mit diesem Vorgehen sich durchsetzen koennte. Zwar hat die letzte linke Landesregierung – entgegen ihrem Meinungsfuehrer Gysi – alles durchgewunken, man sieht auch keine Aktivitaeten der “Gesundheits- und Umwelt”ministerin Tack, es bleibt aber abzuwarten, ob Betrug oder bewusste Taeuschung auch vor Verwaltungsgerichten Bestand hat.

    Wenn Grundrechte auf Gesundheit und Eigentum in der hier vorliegenden Form durch die Flughafenverantwortlichen angegriffen werden, sollte hier Einhalt geboten werden. Der Flughafen hatte mehr als 6 Jahre Zeit Schallschutz zu gewaehren. Es ist ein Wunder, dass die verantwortlichen Politiker und geschaeftsfuehrenden Sprecher nachts ruhig schlafen koennen, wenn Sie ca. 50 Tausend Buerger bewusst um den Schlaf bringen.

    Eckhard Bock
    Sprecher Buergerdialog BBI 21

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