Beitragsbescheide: Hoffnung für in Not geratene Anlieger!

6. März 2014
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Entgegen aller Beteuerungen von Bürgermeister Markus Mücke, nicht für alle Anlieger sind die neuen Straßen bezahlbar. Bis Ende September 2013 wurden 53 Vollstreckungsverfahren eröffnet,  35 Eigentümer mussten Stundungsvereinbarungen mit der Gemeinde schließen, um so einer drohenden Zwangsvollstreckung zu entgehen.

Vor allem die restriktive Handhabung der internen Dienstanweisung für Stundungen und, angesichts des gegenwärtig geringen Basiszinssatzes der Deutschen Bundesbank, die hohen Stundungszinsen von 6 Prozent lösten Kritiken bei Betroffenen und Gemeindevertretern aus.

Doch nun können Anlieger, die wegen dem Straßenausbau in eine finanzielle Schieflage geraten sind, Hoffnung schöpfen.

Das Leben liefert den Beweis - Nicht für alle Anlieger sind die Straßen sofort bezahlbar. (Foto:Wolff)

Das Leben liefert den Beweis – Nicht für alle Anlieger sind die Straßen sofort bezahlbar. (Foto:Wolff)

Schulzendorfs CDU – Chef Joachim Kolberg will dem Bürgermeister einen Prüfauftrag erteilen. Mücke soll klären, ob über eine Änderung der Verwaltungsgebührensatzung die Stundung auf maximal 5 Jahre erhöht und der Zinssatz auf 2 Prozentpunkte über den Basiszinssatz festgelegt werden kann.

Schöne Worte in Wahlkampfzeiten? Keineswegs, sagt Joachim Kolberg: „Herr Gronau von der Linkspartei sprach mich unlängst in einer Ausschusssitzung  zu den hohen Beiträgen für den Gehwegbau in das Altdorf an. Dieser Prüfauftrag ist  eine Antwort der Schulzendorfer CDU zu diesem Thema!“

Sowohl im Finanz- und im Hauptausschuss soll der Prüfauftrag besprochen werden, Kolberg hofft auf eine breite Unterstützung durch die Gemeindevertreter.

Für Irritationen beim Schulzendorfer CDU Chef sorgte jedoch der Umstand, dass die Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport Kolbergs Prüfantrag nicht auf die Tagesordnung setzte. Ausschusschefin Winnifred Tauche (Die Linke) dazu: „Ich unterstütze das Anliegen von Herrn Kolberg, keine Frage. Doch wenn es um Beiträge und Gebühren der Verwaltung geht, dann ist dieses Thema im Fachausschuss für Finanzen am besten aufgehoben.“

Dann dürfte dem Prüfauftrag ja nichts im Wege stehen, viele Schulzendorfer wird das freuen!

7 Responses to Beitragsbescheide: Hoffnung für in Not geratene Anlieger!

  1. Tiefflieger
    Tiefflieger
    6. März 2014 at 15:58

    @Lutz: Wenn 5 Jahre Stundung bei 1,63 % möglich sind und in dieser Zeit keine Vollstreckungsgebühren anfallen, dann wäre das doch ein richtiger Fortschritt. Das ist meine Auffassung.

  2. Obelix
    6. März 2014 at 13:53

    Früher hies es”Das ist ein Überfall” Heute heist es “Das ist eine Erfolgsgeschichte” Kann nur noch mal betonnen,nich alle haben tolle Jobs! Solln sie im Rahthaus mal ihren Job für 8,50 leisten P.s. denn Mindeslohn gibts ja noch garnicht… und davon Strassen bezahlen! Die Stundung hört sich so toll an…aber in 12 Monaten wollnse pro Bescheid ihr Geld haben! Sonst…… Bürgernähe sieht anders aus,was die machen ist sich hinter denn Gesetzen verstecken!!!! Ist einfach Ehrbärmlich wie einfach die sich das machen…Die Gründe dafür kann man nur erahnen…

  3. Lutz aus der Münchener Str
    6. März 2014 at 11:42

    Früher waren die Räuber im Wald…

    Ich sehe die Sache wie Obelix. Wieso musste Mücke so schnell und zudem in Abweichung von der öffentlichen Ausschreibung ohne Zustimmung der Gemeindevertretung beauftragen?

    Dieser Vorgang hat natürlich ein gewisses “Geschmäckle”, da ja jetzt gegen seinen Vertragspartner, ein gewisser Wilfried G. (61), Chef der Rohrleitungs- und Anlagenbau Königs Wusterhausen (RAKW), wegen Bestechung und Bestechlichkeit ermittelt wird.

    Und @ Tiefflieger: Stundung gibt es nur innerhalb von 12 Monaten, danach Vollstreckung mit 12% und Zwangshypothek…

  4. Obelix
    6. März 2014 at 09:50

    Der Obelix findet auch das es Räuber sind! Die Diskusion über die Zinsen ist doch nur Pille Pille,das sind doch die kleinen Beträge! Viel schlimmer ist doch die Sache, die Strassen einfach durch zusetzen ohne Rücksicht auf Verluste! Dann wenn Bürger Probleme haben zu sagen”das ist Gesetz” Find ich nicht Richtig! Das in einem Bundesland es so geregelt wird und in dem anderen so ist ebenfalls Fragwürdig! Wir leben alle im gleichen Land,Staat kann man nennen wie man will. In Schulzendorf ist es sowieso ganz anders gelaufen. Durch die eigenmächtige Entscheidung von unserm König hatten die Gemeindevertreter bei dem Beschluss für die Strassen nur 2 Möglichkeiten entweder Schulzendorf ist Pleite oder die Strassen werden gebaut!!! Hätten sie nicht eigentlich Frei in ihrer Entscheidung sein müssen??? Denn der Beschluss ist nach Beginn des Stassenbaus beschlossen worden!!! Wo ist der Fehler…Wer hat dadurch vieleicht einen Vorteil auf Kosten der Schwächeren??? Soviel Zaubertrank kann der Obelix nicht brauen um dieses Problem zu stemmen!!!

  5. Tiefflieger
    Tiefflieger
    6. März 2014 at 08:09

    Der Basiszinssatz liegt derzeit bei -0,63%, bei 2% Stundungszinssatz müsste der Anlieger 1,37% bezahlen. Das ist aus meiner Sicht in Ordnung. Wenn ich eine Stundungsvereinbarung schließe, dann dürften doch keine Vollstreckungskosten u.ä. anfallen, oder irre ich da? Es kann jedenfalls nicht sein, dass die Gemeinde mit der Stundung noch Geld verdient. Hier sollten die Gemeindevertreter tätig werden.Es ist gut dass dieses Thema angegangen wird.

    @Herr Knuffke, lassen Sie bitte Ihre Propaganda, argumentieren Sie mit Fakten und nicht mit Parolen.

  6. Frank Knuffke
    6. März 2014 at 07:24

    Ach wie gnädig….die Straßenbauräuber wollen auf einen kleinen Teil ihrer Beute verzichten…..

  7. Cori
    6. März 2014 at 06:57

    6 + 6 = 12

    6% Stundungszinsen und 6 % Vollstreckungszinsen sind gleich 12% für die Teilzahlung Strassenbau.

    Das hat hier immer noch keiner (einschl. die GV) gerafft…..

    Ich persönlich wäre schon mit 6% zufrieden!

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