Share Die Brandenburger Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht hat die doppelte Erhebung von Gebühren durch Bürgermeister Mücke für unzulässig erklärt. Worum ging es? Im Fall einer Akteneinsichtnahme hatte das Rathaus zwei Gebühren erhoben. Eine für die Erteilung der Genehmigung zur Akteneinsicht und eine zweite für die eigentliche Einsichtnahme von Akten.…







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