Aufgepasst, so trickst der Flughafen beim Schallschutz!

13. Januar 2015
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Geht es nach der Baugenehmigung für den künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld, müssen die Flughafenmacher für die Schallschutzvorrichtungen Sorge tragen.

Noch vor Monaten wurde zwischen Betroffenen und Flughafengesellschaft dazu ein Vertrag, eine sogenannte Kostenerstattungsvereinbarung (KEV), geschlossen, die der Bürger auch unterschreiben musste. Weil viele Betroffene mit den darin enthaltenen Vereinbarungen nicht einverstanden waren, weigerten sie sich oft zu unterzeichnen.

Ende 2013 war dann Schluss mit den KEVs. Die Flughafenmacher versandten von nun an eine Anspruchsermittlung (ASE), die auch nicht mehr unterschrieben werden musste. Mit einer ASE wird dem Bürger eine Zusage gemacht, bis zu welcher Höhe der Flughafen sich selbst verpflichtet sieht, die Kosten für Schallschutz zu erstatten.

Vertreter von Bürgerinitiativen helfen, wenn es Schwierigkeiten mit der Anspruchsermittlung gibt. Hier im Bild Prof. Gehrke, Christine Dorn, Eckhard Bock (von links)

Vertreter von Bürgerinitiativen helfen, wenn es Schwierigkeiten mit der Anspruchsermittlung gibt. Hier im Bild Prof. Gehrke, Christine Dorn, Eckhard Bock (von links)

Der Haken: Die Betroffenen tragen plötzlich das gesamte Bau Risiko. Sie sind verantwortlich für die Beauftragung, für die Bauüberwachung, die Abnahme, die Bezahlung und für sämtliche Gewährleistungsansprüche. Experten und Vertreter von Bürgerinitiativen zweifeln an der Rechtmäßigkeit dieser Verfahrensweise. Nach ihrer Sicht ist der Flughafen dafür verantwortlich.

Dessen beauftragte Gutachter nehmen die Wohnungen der Betroffenen unter die Lupe, um die notwendigen baulichen Schallschutzmaßnahmen zu ermitteln. Dabei erfassen sie auch die Raumnutzung, Betroffene sollten hier besondere Obacht geben.

Weil das Schutzziel in der Nacht geringer als das am Tag ist, werden in Zimmern, die ausschließlich zum Schlafen genutzt werden, auch weniger umfangreiche Baumaßnahmen zur Ertüchtigung des Schallschutzes zugestanden, als das in Wohnräumen der Fall ist .

Steht in einem Schlafzimmer jedoch ein Schreibtisch mit einem Computer, handelt es sich um einen kombinierten Wohn- und Schlafraum. Und deshalb muss das Schlafzimmer in diesem Fall mit den umfangreicheren Schallschutzmaßnahmen zum Tagschutz ausgerüstet werden.

Es ist nicht unbedingt logisch, dass ein reines Schlafzimmer weniger umfangreiche Schallschutzmaßnahmen erhält als ein Wohnraum.

Gerade in älteren Häusern kann es vorkommen, dass ein Raum wenige Zentimeter unter der für Wohnräume festgelegten Mindesthöhe aufweist. Zwar versichert der Flughafen man behandele solche Fälle großzügig, doch in der Praxis stellt sich das oft anders dar. Solche Räume wurden nicht als Wohnräume anerkannt. Experten raten in solchen Fällen Widerspruch unter Berufung auf den baulichen Bestandsschutz einzulegen.

Und das konkret empfehlen Experten:

  • Unterlagen genau prüfen. Kontrollieren Sie die angegebenen Maße, die Raumnutzungen und Materialien, insbesondere beim Dach.
  • Bei Schwierigkeiten: Hilfe bei einer Bürgerinitiative in ihrer Nähe oder bei unabhängigen Sachverständigen suchen, z.B. beim VDGN oder Eigenheimverband Brandenburg.
  • Verlangen Sie schriftlich von der Flughafengesellschaft die Haftung für die Richtigkeit der Planungsleistungen mit denen Sie Baumaßnahmen beauftragen sollen
  • Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit der Unterlagen, gehen Sie in den Widerspruch, formulieren Sie diesen schriftlich und konkret und schicken Sie eine Kopie an eine der vielen Bürgerinitiativen oder an das Bürgerbüro des Landtagsabgeordneten Christoph Schulze in 15806 Zossen, Bahnhofstraße 25, Fax 03377/ 30 05 90 oder an CSchulzeMdL@t-online.de.

 

3 Responses to Aufgepasst, so trickst der Flughafen beim Schallschutz!

  1. Redaktion
    1. Februar 2015 at 00:55

    Lieber User Sorgenvoll, Ihre Kritik ist völlig berechtigt. Herr Dr. Schallehn hat uns eine Zuarbeit für eine Ankündigung zum 7. Bürgerdialog vor längerer Zeit übermittelt, die wir veröffentlichen wollten. Die Ankündigung des Bürgerdialogs und die heutige Veranstaltung sind untergegangen oder im Klartext gesagt: Wir haben das alles verschlafen. Dafür möchten wir uns entschuldigen.

    Michael Wolff

  2. Sorgenvoll
    31. Januar 2015 at 21:40

    Schulzendorfer. de auf den Spuren von Mücke.

    Wir haben eine Vorankündigung zum 7. Bürgerdialog BER vermisst und einen Reporter am 31.1.2015 ebenfalls. Mücke war auch nicht da !

    Wer ist den nun der kritsche Beobachter in diesem Lande, bei Bürgermeistern die sich neutral geben und die Menschen allein gelassen werden ?

  3. Sorgenvoll
    13. Januar 2015 at 17:24

    Die Bürger stehen mit leeren Händen da und selbst die Gemeindepolitiker wollen sich vom BER nur feiern lassen. Im Beratungszentrum sitzen zwei bezahlte Frauen des Landkreises TF, die bemüht sind mit ihren Mitteln zu helfen, aber nicht helfen können, weil sie keine Fachleute sind.

    Und dieser Bürgermeister der Gemeinde Schulzendorf, ein Herr Mücke und eine Frau Landtagsabgeordnete Tina Fischer erklären, dass alles erdenkte getan wird, den Menschen zu helfen. Der Landkreis LDS hat eine nutzlose Meßstation und TF dieses ” Beratungszentrum “.

    Die anstehenden Sorgen interessiert kein Schwein – und Mücke kann nicht mal Bauamt und glänz nur mit Geschwätz, dass er neutral sein muß. Politik war noch nie Neutral – Du Gänzehautspezialist !

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