Schulzendorf. Ein deutliches Votum für Aufklärung, aber mit politischen Vorbehalten: Fünf der insgesamt sechs stimmberechtigten Mitglieder des Untersuchungsausschusses haben dem Vorschlag der CDU/FDP-Fraktion zugestimmt. Damit soll eine systematische Untersuchung mehrerer Vorgänge aus der Amtszeit des früheren Bürgermeisters Markus Mücke (SPD-nominiert) auf den Weg gebracht werden.
Im Mittelpunkt stehen drei Themenkomplexe, die für Schulzendorf möglicherweise erhebliche finanzielle und politische Folgen haben: die Vorgänge rund um den Bebauungsplan „südlich Altdorf“, der Zustand der heruntergewirtschafteten gemeindeeigenen Wohngebäude sowie die Beinahe-Katastrophe am Dach der Grundschule.
Am Ende der Untersuchung steht eine entscheidende Frage: Hat der frühere Bürgermeister während seiner Amtszeit Dienstpflichten verletzt und dadurch möglicherweise Schäden für die Gemeinde verursacht? Sollte sich ein entsprechender Verdacht erhärten, könnte sich daraus auch die Frage nach einer persönlichen Haftung ergeben. Ob tatsächlich Pflichtverletzungen vorliegen, ist allerdings erst noch zu untersuchen.
Eine Enthaltung und eine Kostenbremse
Nicht alle Beteiligten scheinen von einer umfassenden Aufarbeitung gleichermaßen überzeugt zu sein. Winnifred Tauche von der Fraktion Die Linke/Grüne wollte dem CDU/FDP-Antrag nicht zustimmen und enthielt sich der Stimme.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Dominic Lübke unterstützte zwar den Untersuchungsauftrag, verband seine Zustimmung jedoch mit einer deutlichen Einschränkung: Die Kosten müssten im Blick behalten werden. Sollten diese ausufern, müsse die „Reißleine“ gezogen werden.

Dieser Schaden am Dach der Grundschule ist nicht über Nacht entstanden. Stahlträger drohten herabzustürzen.
.
Eine bemerkenswerte Position. Selbstverständlich muss eine Gemeinde wirtschaftlich handeln. Doch wenn es um mögliche Pflichtverletzungen und finanzielle Schäden in erheblicher Höhe geht, darf die Kostenfrage nicht zum Ersatz für eine sachliche Prüfung werden.
Lübke ließ zudem erkennen, dass er ohnehin nicht mit einem belastbaren Nachweis von Dienstpflichtverletzungen gegen Mücke rechnet. Das ist eine politische Einschätzung. Eine Untersuchung sollte jedoch gerade nicht mit einem vorgefertigten Urteil beginnen, weder mit einer Vorverurteilung noch mit einer vorsorglichen Entlastung.
Mückes frühere rechte Hand soll untersuchen
Für zusätzlichen Gesprächsstoff sorgte die Ankündigung von Bürgermeister Markus Witteck (CDU), dass Alexander Reech, Verwaltungsrechtler und Chef des Rechtsamtes, die Untersuchung führen soll.
Diese Personalentscheidung wirft Fragen auf. Reech war über Jahre Teil der Verwaltung unter Markus Mücke und galt als dessen enge rechte Hand. Nun soll ausgerechnet ein Verwaltungsjurist aus diesem früheren Umfeld Vorgänge untersuchen, die möglicherweise auch die Amtsführung seines ehemaligen Dienstherrn betreffen.
Das bedeutet keineswegs, dass Reech befangen ist oder nicht objektiv arbeiten könnte. Dafür gibt es bislang keinen Beleg. Allerdings muss eine Untersuchung dieser Tragweite nicht nur tatsächlich unabhängig sein, sondern auch den Anschein größtmöglicher Unvoreingenommenheit wahren.
Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wie wird sichergestellt, dass sämtliche Vorgänge ohne Rücksicht auf frühere dienstliche Verbindungen, persönliche Beziehungen oder verwaltungsinterne Loyalitäten untersucht werden?
Sechs Monate für die Aufarbeitung
Der Beschlussantrag enthält klare Anforderungen an die Untersuchung. Der abschließende Prüfbericht muss der Gemeindevertretung spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses vorgelegt werden.
Dabei sollen drei Grundsätze maßgeblich sein: eine sachliche Bewertung, eine vollständige Dokumentation und eine faire Prüfung aller relevanten Umstände.
Das ist ein anspruchsvoller Auftrag. Denn es geht nicht darum, nachträglich politische Rechnungen zu begleichen oder einen ehemaligen Bürgermeister an den Pranger zu stellen. Es geht um die Frage, ob die Gemeinde durch Versäumnisse oder Pflichtverletzungen einen finanziellen Schaden erlitten hat und ob dafür Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden können.
Die Bürger haben Anspruch auf Antworten. Nicht auf eine Untersuchung nach Kassenlage und schon gar nicht auf ein politisch vorweggenommenes Ergebnis.

Das schreiben Leser