Schulzendorf. „Ich schätze meine Arbeit als sehr gut ein.“ Mit diesen Worten zog Ex-Bürgermeister Markus Mücke (SPD-nominiert) Ende 2025 auf die Frage einer Bürgerin eine persönliche Bilanz seiner 16-jährigen Amtszeit.
Eine andere Bilanz könnte nun die Gemeinde selbst ziehen lassen. Denn die CDU/FDP-Fraktion im Schulzendorfer Gemeinderat will genauer wissen, ob der Gemeinde während Mückes Amtszeit finanzielle oder materielle Schäden entstanden sind und ob dafür möglicherweise der ehemalige Bürgermeister persönlich haftbar gemacht werden kann.
Rechtsanwalt soll mögliche Schäden prüfen
Nach den Vorstellungen der Fraktion soll die Verwaltung zunächst ermitteln, welche Schäden der Gemeinde durch mögliche Pflichtverletzungen entstanden sein könnten. Ein Rechtsanwalt soll die Vorgänge anschließend rechtlich untersuchen.
Im Mittelpunkt steht damit eine entscheidende Frage: Hat die Gemeinde durch Entscheidungen oder Versäumnisse des ehemaligen Bürgermeisters einen finanziellen Schaden erlitten und bestehen daraus möglicherweise Schadensersatzansprüche?
Drei Vorgänge zeigen, warum eine solche Aufarbeitung politisch brisant ist.
Da sind zum einen gemeindeeigene Immobilien, bei denen erheblicher Sanierungs- beziehungsweise Instandhaltungsbedarf aufgelaufen sein soll. Hinzu kommt der Vorgang an der Grundschule, bei dem Stahlträger drohten herunterzustürzten. Und schließlich stehen Schäden beziehungsweise finanzielle Folgen im Zusammenhang mit städtebaulichen Planungen im Raum.
Ob und in welchem Umfang diese Vorgänge tatsächlich auf Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, muss allerdings rechtlich und sachlich geprüft werden.
FDP-Mann Gottwald: Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit
Politisch interessant wird die Angelegenheit auch deshalb, weil der Gemeinderat bereits mit der Frage der Entlastung des ehemaligen Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022 befasst war.
Dennis Gottwald (FDP), der sich nach seiner Wahl 2024 in den Gemeinderat der CDU-Fraktion anschloss, hatte dabei für Diskussionen gesorgt. Gottwald signalisierte, dass er eine Entlastung Mückes unterstützt und damit seine Haushalts- und Wirtschaftsführung billigt.
Wie passt eine mögliche Zustimmung zur Entlastung mit der nun geforderten Prüfung möglicher Pflichtverletzungen und Schadensersatzansprüche zusammen? Wer einerseits eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung attestiert muss andererseits erklären können, warum später mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Verantwortlichen geprüft werden sollen. Eine Anfrage des Schulzendorfer dazu ließ Gottwald unbeantwortet.
Die CDU/FDP-Fraktion hat nun den ersten Schritt angestoßen. Jetzt muss sich zeigen, ob aus dem politischen Prüfauftrag tatsächlich eine unabhängige und schonungslose Aufklärung wird. Denn am Ende sollte nicht die Frage stehen, ob Mücke seine eigene Amtszeit als „sehr gut“ bewertet. Sondern die viel nüchternere Frage: Was hat seine Amtszeit die Gemeinde tatsächlich gekostet?

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