Mücke Entlastung: Freifahrtschein trotz offener Fragen?

18. September 2026
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Schulzendorf. Vier Stimmen für den Ex-Bürgermeister Mücke (SPD-nominiert), drei dagegen: Im Hauptausschuss wurde am Dienstag über die Entlastung von Markus Mücke für das Haushaltsjahr 2022 abgestimmt. Bürgermeister Markus Witteck (CDU), Dennis Gottwald (FDP), Tim Kolbe (SPD-Fraktion) und Andreas Körner (Bündnis 90/Die Grünen) stimmten für die Entlastung. Torsten Keller (Bürgerbündnis), Peter Schulze (Gemeinsam für Schulzendorf/GfS) und Klaus Schmidt (AfD) verweigerten Mücke dagegen den Freifahrtschein.

Vier Ausschussmitglieder stellten sich hinter die Entlastung des ehemaligen Bürgermeisters. Drei wollten angesichts der aus ihrer Sicht ungeklärten Vorgänge nicht mitziehen.

Damit ist die politische Auseinandersetzung um Mückes Amtsführung allerdings keineswegs beendet. Denn hinter dem Votum steckt eine grundsätzliche Frage: Wie gründlich muss eine Gemeinde die Amtsführung eines Bürgermeisters prüfen, bevor sie ihm die Entlastung erteilt?

Rathaus Schulzendorf (Foto: mwBild)

Rathaus Schulzendorf (Foto: mwBild)

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RPA und Kommunalaufsicht als „Heiligenschein“?

Die Befürworter der Entlastung berufen sich auf zwei Instanzen: das Rechnungsprüfungsamt (RPA) und die Kommunalaufsicht.

Bürgermeister Markus Witteck begründet sein Stimmverhalten mit deren Einschätzungen. Das RPA habe die Haushaltsführung geprüft und kein Fehlverhalten festgestellt. Auch die Kommunalaufsicht vertrete diese Auffassung. Damit könnte man die Sache eigentlich abhaken. Eigentlich.

Doch bei genauerem Hinsehen bleiben Fragen. Das RPA hatte bereits 2021 einen konkreten wirtschaftlichen Vorgang beanstandet: Mindestens ein gemeindeeigenes Mietobjekt wurde nach Angaben von Zeuthens oberster Rechnungsprüferin zu einem Entgelt vermietet, das deutlich unter dem ortsüblichen Niveau lag.

Und obwohl dieser Umstand bekannt war, wurde auch 2022 keine entsprechende Entgelt Anpassung vorgenommen. Wie hoch der Gemeinde dadurch möglicherweise Einnahmen entgangen sind, ist bislang nicht geklärt.

Genau hier setzt die Kritik an. Denn wenn eine Prüfbehörde einen wirtschaftlich relevanten Vorgang bereits beanstandet und dieser nicht beseitigt wird, darf zumindest die Frage gestellt werden: Wie tiefgehend wurde die Angelegenheit tatsächlich geprüft?

„Auffällig große Anzahl“ wirtschaftlich relevanter Vorgänge

Peter Schulze (Foto: mwBild)

Peter Schulze (Foto: mwBild)

Peter Schulze weist den Vorwurf zurück, seine Ablehnung der Entlastung sei politisch motiviert. „Ich verweigere die Entlastung nicht, weil mir die Amtsführung von Herrn Mücke politisch nicht gefallen hat.“ Seine Begründung ist eine andere: Für ihn gibt es eine „auffällig große Anzahl konkreter wirtschaftlich relevanter Vorgänge“, die aus seiner Sicht noch nicht ausreichend aufgeklärt sind.

Das ist der eigentliche Sprengstoff der Debatte. Denn die Frage lautet nicht nur, ob die Zahlen des Haushaltsabschlusses stimmen. Es geht vielmehr darum, wie diese Zahlen zustande gekommen sind und ob die Entscheidungen dahinter rechtmäßig und wirtschaftlich waren.

Zahlenwerk oder Amtsführung?

Hier scheiden sich die Geister. Winnifred Tauche und Jurist Mnich von der Fraktion Die Linke argumentieren, bei der Entlastung gehe es im Wesentlichen um das Zahlenwerk der Haushaltswirtschaft. Auch aus der SPD wird eine ähnliche Position vertreten.

Doch die Brandenburgische Kommunalverfassung unterscheidet zwischen der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Über beides wird gesondert entschieden. Damit steht eine zentrale Frage im Raum: Wenn es bei der Entlastung allein um das Zahlenwerk ginge, weshalb sieht das Gesetz dann eine eigenständige Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters vor?

Die Entlastung ist deshalb ausdrücklich als Bewertung der Amtsführung zu sehen: Hat der Bürgermeister wirtschaftlich gehandelt? Hat er rechtmäßig gehandelt? Wurden Beschlüsse der Gemeindevertretung umgesetzt? Wurden wirtschaftliche Nachteile für die Gemeinde vermieden? Und vor allem: Sind mögliche Pflichtverletzungen vollständig aufgeklärt?

FDP stimmt zu und schweigt

Besonders bemerkenswert ist die Rolle der FDP. Dennis Gottwald stimmte für Mückes Entlastung. Eine Anfrage nach den Gründen für sein Votum blieb jedoch unbeantwortet. Gerade angesichts der kontroversen Diskussion wäre eine Begründung interessant gewesen. Denn wer einem ehemaligen Bürgermeister die Entlastung erteilt, setzt damit ein politisches Signal. Warum dieses Signal gesetzt wurde, bleibt im Fall Gottwald vorerst offen.

Haben RPA und Kommunalaufsicht wirklich alles luprenrein geprüft? (Foto: mwBild)

Haben RPA und Kommunalaufsicht wirklich alles luprenrein geprüft? (Foto: mwBild)

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Schadensersatz trotz Entlastung?

Noch heikler wird die Debatte bei der Frage möglicher Schadensersatz- oder Regressansprüche gegenüber dem Ex-Bürgermeister. Bürgermeister Witteck vertritt die Auffassung, dass mögliche Nachteile für die Gemeinde auch nach einer Entlastung noch in einem Schadensersatzverfahren verfolgt werden könnten. Er beruft sich dabei auf eine entsprechende Einschätzung der Kommunalaufsicht.

Peter Schulze sieht das deutlich kritischer. Seine Befürchtung: Eine Entlastung könnte, abhängig von den Umständen und der rechtlichen Bewertung, eine Verzichts- oder Billigungswirkung hinsichtlich bereits bekannter Sachverhalte entfalten.

Gerade deshalb bekommt die vorherige Aufklärung eine besondere Bedeutung. Denn wenn ein Sachverhalt bekannt ist, könnte später die Frage entscheidend sein, was der Gemeinderat zum Zeitpunkt der Entlastung wusste  oder wissen musste.

„Alles muss auf den Prüfstand“

Klaus Schmidt (AfD), Foto: mwBild

Klaus Schmidt (AfD), Foto: mwBild

Klaus Schmidt will deshalb nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. „Sämtliche fragwürdige Umstände der wirtschaftlichen Amtsführung von Herrn Mücke müssen auf den Prüfstand.“

Schmidt fordert die Begleitung durch einen unabhängigen Verwaltungsjuristen. Dabei soll insbesondere geklärt werden, ob der Gemeinde durch mögliche Pflichtverletzungen des ehemaligen Bürgermeisters ein Schaden entstanden sein könnte.

„Bevor dazu keine eindeutigen Antworten vorliegen, werde ich gegen Mückes Entlastung stimmen.“, so Schmidt. Das ist mehr als eine politische Abrechnung. Es ist die Forderung nach einer juristischen und wirtschaftlichen Aufarbeitung konkreter Vorgänge.

Der Streit ist damit längst nicht erledigt

Am Ende stehen sich zwei Sichtweisen gegenüber. Die eine lautet: RPA und Kommunalaufsicht haben geprüft, deshalb kann entlastet werden. Die andere: Wenn konkrete wirtschaftliche Vorgänge ungeklärt sind, darf eine Entlastung nicht zur Abkürzung der Aufarbeitung werden. Keine dieser Positionen ersetzt die notwendige Prüfung der einzelnen Sachverhalte.

Die Abstimmung der Gemeindevertretung am 6. Oktober über Mückes Entlastung ist eine politische Entscheidung mit erheblicher Bedeutung.

Und deshalb bleibt die entscheidende Frage: Wurde wirklich alles aufgeklärt oder haben sich die Befürworter der Entlastung mit dem Verweis auf RPA und Kommunalaufsicht die unangenehmen Fragen schlicht vom Tisch räumen lassen?

One Response to Mücke Entlastung: Freifahrtschein trotz offener Fragen?

  1. Zeuthener
    19. September 2026 at 09:42

    Dass die Linken und Grüne hinter Mücke stehen, egal welchen Unsinn er gemacht hat, ist für mich keine Überraschung. Dass die FDP mit ihrem Votum Mückes Art der Haushaltswirtschaft das Vertrauen ausspricht, ist nicht nachvollziehbar. Mit Kalle Fuchs an der Spitze der LDS-FDP hätte es das nicht gegeben.

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