Schulzendorf. Jetzt macht ein Bürger Druck. Inmitten der anhaltenden Diskussionen über die Amtsführung des ehemaligen Schulzendorfer Bürgermeisters Markus Mücke (SPD-nominiert) hat sich ein Einwohner mit einem brisanten Schreiben direkt an Landrat Sven Herzberger gewandt.
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Seine Forderung: Der Landkreis soll genau hinschauen und prüfen, ob bei der ehemaligen Interims-Kita auf dem Gelände des früheren Gemeindeamtes über Jahre gegen Genehmigungsvorgaben verstoßen wurde. Es ist ein Vorstoß, der neue Fragen zur Amtsführung der früheren Gemeindespitze aufwirft.
Im Zentrum steht die Kita Kunterbunt
Nach den Informationen des Bürgers wurde die dafür erteilte Baugenehmigung ursprünglich bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Bereits im Juli 2023 wurde eine Verlängerung angestrebt. Diese sei grundsätzlich bis Ende 2026 in Aussicht gestellt worden. Allerdings unter bestimmten baulichen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen. Doch genau diese Voraussetzungen sind für den Bürger der Knackpunkt.
Der Bewohner spricht deshalb von einem Verdacht, dass die Kita zumindest über einen längeren Zeitraum ohne wirksame baurechtliche Grundlage beziehungsweise entgegen den Voraussetzungen einer möglichen Verlängerung betrieben worden sein könnte. Das ist starker Tobak.
Genau deshalb will der Bürger wissen, wer für den Weiterbetrieb verantwortlich war und ob die Gemeinde beziehungsweise der damalige Bürgermeister den Betrieb trotz möglicherweise fehlender Voraussetzungen veranlasst oder zumindest geduldet haben könnte.
Was wusste die Verwaltung?
Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, dürfte eine zentrale Frage kaum ausbleiben: Wer wusste wann was? War Bauamtsleiterin Kruse der Vorgang bekannt? Was wusste die Fachbereichsleiterin für Soziales? Was wusste der Finanzverantwortliche und Verwaltungsrechtler Alexander Reech?
Denn die ursprüngliche Genehmigung soll Ende 2023 ausgelaufen sein. Die Kita blieb jedoch bis August 2026 in Betrieb. Ob dafür eine wirksame Verlängerung vorlag, ob sämtliche Voraussetzungen erfüllt waren und wer den Weiterbetrieb verantwortete, soll nun geklärt werden.
Bürger übernimmt Verantwortung
Bemerkenswert ist vor allem eines: Ein Bürger schaut nicht einfach weg. Er hätte den Vorgang als weitere kommunale Ungereimtheit abhaken können. Stattdessen wendet er sich an die übergeordnete Behörde und verlangt Aufklärung. Er will wissen, was tatsächlich genehmigt war, welche Auflagen bestanden und ob diese eingehalten wurden. Vor allem aber will er wissen, wer die Verantwortung trägt.
Damit liegt der Ball jetzt bei Landrat Sven Herzberger.

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