Schulzendorf. Ex-Bürgermeister Mücke will Entlastung, doch die Zweifel reißen nicht ab
Ein „Persilschein“ für den Ex-Bürgermeister? Genau den wollte eine Mehrheit der Schulzendorfer Gemeindevertretung im Juni 2026 offenbar nicht ausstellen. Die Entlastung von Ex-Bürgermeister Markus Mücke (SPD-nominiert) für das Haushaltsjahr 2022 wurde abgelehnt.
Dabei bedeutet eine förmliche Entlastung mehr als einen politischen Schulterklopfer: Sie signalisiert, dass die Haushaltsführung ordnungsgemäß war, die Rechnungslegung korrekt erfolgte und keine schwerwiegenden Pflichtverletzungen erkennbar sind.
Mücke sieht die Ablehnung anders. Weil er nach eigener Auffassung keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Regeln der Haushaltswirtschaft begangen habe, verlangte er eine erneute Abstimmung. Pikant: Auch die Kommunalaufsicht hält eine erneute Verweigerung der Entlastung offenbar für „nicht rechtmäßig“.
Doch davon ließ sich die Mehrheit im Finanzausschuss letzten Mittwoch nicht beeindrucken. Wieder hieß es: Keine Entlastung für Mücke!
Zwei wollen den „Persilschein“
Besonders bemerkenswert: Nur Claudia Mollenschott (Die Linke) und Tim Kolbe (SPD-Fraktion) wollten Mücke den politischen Freifahrtschein ausstellen.
Rechtsanwalt Matthias Mnich, sachkundiger Einwohner für die Fraktion Die Linke/Grüne, warnte vor einem öffentlichen Eigentor. Die Gemeinde würde sich mit einer erneuten Verweigerung der Entlastung letztlich lächerlich machen, so seine Einschätzung. Schließlich gehe es um den Haushalt 2022 und der sei in Ordnung.
Doch genau hier beginnt der Streit.
Was ist mit den Millionen-Fragen?
Denn die Gegner einer Entlastung verweisen auf eine ganze Reihe von Vorgängen aus Mückes Amtszeit, die zumindest politisch und finanziell Fragen aufwerfen.
Da ist die Panne rund um den B-Plan Altdorf, die mit erheblichen Kosten verbunden sein soll. Da ist die Verschleppung der Ertüchtigung gemeindeeigener Schrottimmobilien, mit möglichen Einnahmeausfällen und zusätzlichen Instandsetzungskosten. Da ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen des Anfangsverdachts der Untreue. Da sind mögliche Einnahmeverluste im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage auf dem Rathausdach.Und da ist die lange hinausgezögerte Reparatur des Daches der Grundschule, die erhebliche Folgekosten verursachen wird.
Alles nur Nebensächlichkeiten? Oder sind es genau diese Vorgänge, die bei der Frage nach der Entlastung eines Bürgermeisters nicht einfach unter den Teppich gekehrt werden dürfen?
„Abenteuerliche Sichtweise“
Peter Schulze, Fraktionschef von Gemeinsam für Schulzendorf (GfS), findet die Haltung der Kommunalaufsicht jedenfalls bemerkenswert deutlich. Seine Sicht auf deren Einschätzung: „abenteuerlich“. Seine Begründung: Angesichts der vorliegenden Schäden stelle sich weiterhin die Frage, ob nicht sogar handfeste Vergehen im Raum stehen. Das müsse geprüft werden.
Noch weiter geht Bürgerin Petra Prochaska. Sie fordert in der Einwohnerfragestunde, sämtliche Umstände, die gegen eine Entlastung sprechen könnten, umfassend zu untersuchen, notfalls auch vor Gericht. Erst wenn die Ergebnisse vorliegen, könne eine verantwortbare Entscheidung getroffen werden.
Entlastung oder Aufklärung?
Damit steht Schulzendorf vor einem politischen Dilemma.
Auf der einen Seite steht die Einschätzung der Kommunalaufsicht, wonach eine erneute Verweigerung der Entlastung nicht rechtmäßig sein soll. Auf der anderen Seite steht eine ganze Reihe von Vorgängen, bei denen zumindest Fragen zu Kosten, Verantwortung und möglichem Schaden für die Gemeinde im Raum stehen.
Es geht um Gemeindegeld. Und wenn tatsächlich Schäden in erheblicher Höhe entstanden sein sollten, dann darf die entscheidende Frage nicht lauten: „Wie schnell bekommen wir den Ex-Bürgermeister entlastet?“ Sondern: „Wer trägt die Verantwortung und was hat das die Bürger gekostet?“
Solange diese Fragen nicht beantwortet sind, sollte der “Persilschein” wohl besser im Schrank bleiben.

@ Herr Wichlitzky,
Schwarzer Peter hat es Ihnen erklärt.
Erst die Kommunalverfassung lesen.
Treten Sie ihren Kunden gegenüber auch in dieser Art und Weise auf?
Niemand braucht Klugscheißer.
Wenn ich mir so anschaue, wie rechtssicher langjährig aktive Vertreter ihre Arbeit verrichten, und ich gleichzeitig mit meinen bescheidenen Eingebungen hier in der Kommentarspalte allein bei einem Teil der Leser für Aufruhr sorge, dann kann ich mir beim Zubettgehen ein leichtes Schmunzeln nicht verkneifen. Schockieren tun mich nur die Ergebnisse, die manche über eine so lange Zeit beim Warmhalten der Stühle vorzuweisen haben – und immer wieder überrascht bin ich nur über die Gleichgültigkeit vieler in dieser Gemeinde, die das als gegeben hinnehmen. Getreu dem Motto: vorwärts immer, rückwärts nimmer.
Herr Schulze, in einem Punkt gebe ich Ihnen recht: Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung sind tatsächlich zwei getrennte Beschlüsse. Nur beißt sich das mit Ihrer eigenen Begründung. Die von Ihnen selbst aufgezählten Vorgänge – B-Plan Altdorf, Grundschuldach, Immobilien, PV-Anlage – lassen sich nicht auf das Haushaltsjahr 2022 eingrenzen. Sie ziehen sich unaufgeregt durch die gesamte zweite Amtszeit. Wenn Sie damit die Verweigerung der 2022er-Entlastung begründen, vermischen Sie die Ebenen doch selbst – nur zeitlich statt begrifflich. Was die KA darüber denkt, hat sie ja schon mitgeteilt.
Fragt sich nur, ob das auch der Grund ist, weshalb Mücke so eloquent auf eine Sondersitzung drängt: eng gefasst, isoliert, schnell entschieden – bevor sich das mit den mehrjährigen Vorgängen weiter vermengt?
Und nein, ich war nicht dabei, kann mir aber lebhaft vorstellen wie die Diskussion verlaufen sein könnte. Vielleicht komme ich über die Protokolle in 3 Wochen einen souveränen Einblick.
Schwarzer Peter. Mehr gibt es dazu kaum noch zu sagen.
Ich bin es allerdings langsam leid, alles zum fünften Mal erklären zu müssen. Waren Sie nicht anwesend, Herr Wichlitzky?
Sie vermischen hier die Feststellung des Jahresabschlusses mit der gesonderten Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsführung. Das sind nicht dieselben Dinge. Nicht umsonst wurden uns diese Punkte auch getrennt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Und genau deshalb ist Ihre Aussage, bei der Haushaltsentlastung gehe es „um nichts anderes“ als um den Haushalt 2022 bzw. dessen Zahlenwerk, viel zu kurz gegriffen.
Ich habe in meinem Wortbeitrag doch ausdrücklich erklärt, worauf ich abstelle: Eine ordnungsgemäße Haushaltsführung besteht nicht allein darin, dass am Ende ein rechnerisch ordnungsgemäßer Jahresabschluss vorliegt. Wenn durch unterlassene oder verschleppte Maßnahmen erhebliche Folgekosten, Einnahmeausfälle oder sonstige finanzielle Belastungen für die Gemeinde entstehen, dann kann man diese Vorgänge doch nicht allein deshalb als „politisch“ abtun, weil sie nicht als einzelne Zahl im Jahresabschluss auftauchen.
Genau darüber haben wir gesprochen: die Verschlampung des B-Plans Altdorf, die verzögerte Reparatur des Grundschuldachs, die Verschleppung der Ertüchtigung gemeindeeigener Immobilien, die jahrelang nicht aufgestellten Jahresabschlüsse und die Untätigkeit bei der Photovoltaikanlage. Bei mindestens all diesen Punkten ging und geht es vor allem um die finanziellen Folgen für die Gemeinde. Vom Knebelvertrag mit Schönefeld fange ich lieber gar nicht an. An dem hat die GVV auch noch mitgewirkt, das muss man sich mal vorstellen.
Aber schlagen Sie doch bitte nicht auch noch weiter in dieselbe Kerbe wie diejenigen, die den Kniefall vor meines Erachtens höchst fragwürdig beratenden vermeintlichen Kontrollstellen vollziehen und sich dadurch in ein System von Verirrungen verwickeln lassen.
Wir werden das (hoffentlich endlich) durchziehen. Und die Kritiker werden sich wundern. Einmal muss dieser Wahnsinn schließlich ein Ende haben.
Dass das die damalige Gemeindevertretung nicht entlastet, stimmt allerdings – aber besser spät als nie, oder? Und dass Frau Schmidt und ich dieses Spiel in dieser Legislaturperiode mitgespielt hätten, kann uns nun wirklich niemand vorwerfen. Schauen Sie in die Protokolle. Im Gegenteil schreibe ich uns ganz groß auf die Fahne, dass wir dieses Umdenken endlich eingeleitet haben. Kann natürlich auch Zufall sein, dass es erst seit 2 Jahren etwas bebt. Wer weiß.
Die zwei oder manchmal auch nur eine Gegenstimme jedenfalls, und zwar auch in Fällen, die Sie ganz persönlich betroffen haben, waren jedenfalls kein reflexartiges „Dagegensein“, wie mir das immer wieder gern vorgeworfen wird.
Andere in der Gemeindevertretung machen dagegen kackfrech weiter Werbung mit Versprechen, die sie am Abstimmungstisch längst gebrochen haben. Vielleicht nehmen Sie sich lieber einmal diese Leute vor.
Angesprochen fühle ich mich übrigens gerade deshalb, weil Sie sehr genau wissen, dass ich einer der wenigen bin, die auch hier tatsächlich antworten.
Ja, auch dafür bin ich mir nicht zu fein.
Die Dissidenz wird uns retten. Nur sie kann es überhaupt noch.
Herr Wichlitzky, sie verbreiten hier nicht nur Halbwissen, sondern sogar Unsinn. Befassen Sie sich bitte mit dem Kommunalrecht, dann können Sie in Schulzendorf auch Ihren Ruf als Schlauberger loswerden.
Solange niemand beziffert, wie hoch der tatsächlich verursachte Schaden ist – und ob dieser dem Hauptverwaltungsbeamten durch z.B. Untätigkeit zuzurechnen wäre –, ist das alles nur Zeitverschwendung.
Bei allem verwaltungsrechtlichen Singsang liegt die eigentliche Pointe offen zutage: Am Ende landet der Schwarze Peter bei der GV. Vermutlich sind sich Kommunalaufsicht, Verwaltung und selbst manche Kritiker längst einig, dass Mücke formal kaum mehr vorzuwerfen ist als eine verspätete Abgabe – denn genau darum geht es bei der Haushaltsentlastung 2022, und um nichts anderes.
Nur wird das ständig mit der eigentlichen Frage verwechselt: der Kontrolle seiner Amtsführung. Die Entlastung bescheinigt eine ordnungsgemäße Rechnungslegung, nicht eine saubere Weste. Das Gesetz bietet keinen Mechanismus, über die Haushaltsentlastung eine umfassendere Kontrolle der Amtsführung nachzuholen, die während der Amtszeit selbst unterblieben ist.
Wer beides vermischt, macht das falsche Verfahren zur Bühne der falschen Debatte – und schenkt Mücke damit den Persilschein, den er sich nie erarbeitet hat, und riskiert obendrein eine Rüge der Kommunalaufsicht. Wie viel muss noch sichtbar werden, bis die GV daraus Konsequenzen zieht – für sich selbst und für die Kontrolle der Verwaltung?
Sechzehn Jahre Markus Mücke als Bürgermeister von Schulzendorf hinterlassen ein ernüchterndes Bild. Statt einer Bilanz, die den Menschen vor Ort dient, dominieren Versäumnisse und fragwürdige Entscheidungen: das jahrelang vernachlässigte Schuldach, eine teure Solaranlage auf dem Rathaus, die bis heute nicht am Netz hängt, marode Gemeindeimmobilien und eine verweigerte Entlastung für den Haushalt 2022 – zweimal abgelehnt.Besonders kritisch ist der sogenannte „weiße Fleck“ in der Walther-Rathenau-Straße. Ein Grundstück, das bei der Straßenbeitragsberechnung noch als Wald behandelt wurde, sodass der Investor nur einen minimalen Beitrag zahlen musste, während alle anderen Anlieger voll zur Kasse gebeten wurden. Kurze Zeit später wurde das Areal zu Bauland erklärt und dort entstanden mehrere Mehrfamilienhäuser. Viele Bürger empfanden das als ungerechte Bevorzugung.Positive Meldungen, die wirklich den Bürgern zugutekommen – mehr Kita-Plätze, bessere Infrastruktur für Familien oder Vereine – sucht man vergeblich. Stattdessen häufen sich Berichte über Stillstand, Personalflucht und ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue-Verdacht. Die schlechten Nachrichten überwiegen bei weitem. Für die Menschen in Schulzendorf war das keine gute Zeit.
Herr Mücke fordert seine Entlastung, sogar eine Sondersitzung der GV. Die Kommunalaufsicht unterstützt ihn. Wie bitte ? Schon mal etwas von kommunaler Selbstverwaltung gehört ? Ich würde die kommunalaufsicht gleich mit auf die Anklagebank zu Mücke setzen, denn sie hat oft genug bewiesen, Handlanger von Mücke gewesen zu sein ! Unvergessen ist auch, wie die Kommunalaufsicht beim Thema Altanschließer Weisungen erteilt hat, die wir bezahlten durften- sich später aber später herausgestellt hat, dass eine enzige Mitarbeiterin Gott gespielt hat. Zwar hat es zu Ihrer Kündigung geführt- nachdem ein Gericht – die unrechtmäßigkeit festgestellt hat, aber es den Kreis der Willkür der Behörde nicht unterbrechen.
Mücke hat für alle Schäden aufzukommen, es ist unerträglich ihn für seine Wichtigshowveranstaltungen auch noch zu entlöhnen. Punkt
„Während das Land vor echten Problemen steht, versucht Schulzendorf immer noch, König Mücke eine weiße Weste zu verpassen. Dabei hatte er die ganze Zeit eine schmutzige. Die Doppelmoral ist wirklich beeindruckend.“
Man dreht sich im Kreis. Dieselben Argumente, dieselben Fronten, seit Monaten – und noch immer keine belastbaren Zahlen zu B-Plan Altdorf, Photovoltaik oder den Kosten der verschleppten Sanierungen. Das ist kein Zufall, sondern das eigentliche Armutszeugnis dieser Debatte.
Denn die GV ist nicht dazu gewählt, sich hinterher über Rechtmäßigkeitsfragen zu streiten. Sie ist dazu da, der Verwaltung während der Amtszeit auf die Finger zu schauen. Genau das ist über Jahre ungeachtet der sichtbaren Verfehlungen nicht passiert. Jetzt, wo die Rechnung fällig wird, wird nicht kontrolliert, sondern verhandelt – Entlastung gegen Gesichtswahrung, Aufklärung gegen Ruhe.
Wer heute über Mückes “weiße Weste” streitet, sollte sich zuerst fragen, warum das Gremium sie ihm nie hat schmutzig machen lassen, als es noch möglich gewesen wäre.