Rolle rückwärts: Nerlich sorgt für enormen politischen Schaden!

1. August 2026
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Wildau. Der Druck auf Bürgermeister Frank Nerlich wächst! Was sich im Rathaus bislang wie ein juristischer Machtkampf mit offenem Ausgang darstellte, bekommt jetzt eine neue Wucht: Die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald hat die Notbremse gezogen und dem Wildauer Rathaus eine deutliche Ansage gemacht.

Wildau (Foto:mwBild)

Wildau (Foto:mwBild)

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Hält Nerlich am fehlerhaften Beschluss zur Besetzung des Aufsichtsrates der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft (WiWO) fest, kündigt die Kommunalaufsicht an, dass sie die Abberufung des Aufsichtsratsmitglied Kevin Weidler im Zuge der Ersatzvornahme vornehmen wird.

Der umstrittene Beschluss steht vor dem Aus. Die Rechtsaufsicht sieht gravierende Fehler im Verfahren und fordert eine Korrektur. Für Bürgermeister Nerlich ist das ein politischer Tiefschlag, denn seine bisherige Linie, an der Rechtmäßigkeit der Wahl festzuhalten, gerät damit massiv ins Wanken.

Rathaus auf Konfrontationskurs

Auslöser des Streits war der frei gewordene Sitz im WiWO-Aufsichtsrat nach dem Ausscheiden des AfD-Stadtverordneten Norbert Kleinwächter. Statt einer sauberen Neuordnung des Gremiums entwickelte sich daraus ein kommunalpolitischer Dauerstreit.

Die Kommunalaufsicht beanstandet insbesondere, dass das Kräfteverhältnis in der Stadtverordnetenversammlung nach Kleinwächters Ausscheiden nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Nach Auffassung der Behörde hätte der gesamte Aufsichtsrat neu besetzt werden müssen.

Doch im Wildauer Rathaus sah man die Sache anders. Bürgermeister Nerlich blieb bei seiner Bewertung, dass das Verfahren rechtmäßig gewesen sei. Auch Hinweise des Innenministeriums führten nicht zu einer Änderung seiner Haltung.

Wahlverfahren unter Beschuss

Hoch brisant: Die Rechtsaufsicht stellt nicht nur die politische Zusammensetzung infrage, sondern rügt auch das konkrete Wahlverfahren.

Nach Darstellung der Kommunalaufsicht sei keine ordnungsgemäße Listenwahl durchgeführt worden. Außerdem habe es nur einen Wahlvorschlag gegeben. Damit, so die Kritik, sei die demokratische Willensbildung der Stadtverordnetenversammlung nicht korrekt abgebildet worden.

Für Kritiker ist das ein schwerer Vorwurf: Ein kommunales Kontrollgremium, das über wichtige Entscheidungen einer städtischen Gesellschaft wacht, müsse auf einem rechtlich sicheren Fundament stehen.

Politischer Schaden enorm

Für die Stadt Wildau ist der Imageschaden erheblich. Wenn erst die Kommunalaufsicht eingreifen muss, weil sie erhebliche rechtliche Bedenken gegen einen Ratsbeschluss hat, ist das alles andere als ein Ruhmesblatt für Rathaus und Stadtverordnetenversammlung. Einzig die Fraktion Bürgerbündnis Wildau/ Prof. Ungvári äußerte rechtliche Bedenken gegen das WiWO-Wahlverfahren und wandte sich mit der Bitte um Überprüfung an die Rechtshüter des Landkreises.

Frank Nerlich dürfte nun kaum eine andere Wahl haben, als den Kurs zu korrigieren. Aus dem selbstbewussten Festhalten an der eigenen Rechtsauffassung droht eine peinliche Rolle rückwärts zu werden.

Und eines bleibt hängen: Ohne das Eingreifen der Kommunalaufsicht wäre der umstrittene Beschluss wohl kaum noch einmal auf den Prüfstand gekommen.

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