Corona – Lockerungen: Was in LDS erlaubt ist und was nicht.

9. Mai 2020
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Die Landesregierung hat gestern eine neue Eindämmungsverordnung beschlossen und damit weitere Corona-Regeln gelockert. Spielplätze, Restaurants und Kneipen werden wieder geöffnet. Das Kontaktverbot wird verlängert, aber deutlich gelockert. Gute Aussichten gibt es auch für den Sport. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Regeln gelten.

Spielplatz

ab heute:

  • Spielplätze werden geöffnet;
  • Versammlungen von Feuerwehren und anerkannten Hilfsorganisationen, Gottesdienste standesamtliche Eheschließungen, Jugendweihen, Konfirmationen mit bis zu 50 Teilnehmern sind erlaubt.
  • Die Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben. Personen des eigenen und Personen eines weiteren Haushaltes dürfen sich im öffentlichen Raum aufhalten, dies gilt auch für Zusammenkünfte im privaten und familiären Bereich.
  • Die Verkaufsbeschränkung von 800 m² Verkaufsfläche wird aufgehoben.
  • Sport unter freiem Himmel und ohne Körperkontakt ist für schulische Bewegungsangebote wieder erlaubt.
  • Besuche in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- oder Behinderteneinrichtungen sind mit strengen Hygieneauflagen möglich.

ab 11. Mai:

  • Praxen für Physiotherapie, Kosmetik und Fußpflege dürfen öffnen.

ab 15. Mai:

  • Der Sportbetrieb auf öffentlichen und privaten Sportanlagen unter freiem Himmel ist für den kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb  erlaubt.
  • Cafés, Gaststätten, Kneipen dürfen von 6 Uhr bis 22 Uhr unter Auflagen wieder öffnen.
  • Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Ferienwohnungen/-häuser sowie Charterboote mit Übernachtungsmöglichkeiten dürfen genutzt werden, sofern die Unterkünfte über eine eigene Sanitärausstattung verfügen.

ab 18. Mai:

  • Für Gruppen in Kindertagesstätten und für Kindertagespflegestellen, in denen Kinder von Sorgeberechtigten aus kritischen Infrastrukturbereichen  zu betreuen sind, gelten folgende Richtwerte für Gruppengrößen: Krippe maximal sechs Kinder, Kindergarten zehn Kinder und für den Hort 15 Kinder.

ab 25. Mai:

  • Sämtliche touristische Vermietungen sind wieder uneingeschränkt möglich – Hotels, Campingplätze, Jugendherbergen usw.
  • Schiffsausflüge sowie Reisebusreisen und vergleichbare touristische Angebote sind.

Kinos, Theater, Jahrmärkte, Freizeitparks sowie Einrichtungen, die Freizeitaktivitäten anbieten, bleiben weiterhin geschlossen.

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