Desinfektionsmitteln: Ethanol-Lieferungen an Apotheken ab sofort alkoholsteuerfrei

24. März 2020
Von

Wegen dem Mangel an Desinfektionsmitteln sind ab sofort Lieferungen von Ethanol an Apotheken über Zwischen- bzw. Großhändler von der üblicherweise zu entrichtenden Alkoholsteuer (früher: „Branntweinsteuer“) befreit. Das teilte das Finanzministerium heute in Potsdam mit.

Auch in Brandenburg können Apotheken Desinfektionsmittel selbst dezentral herstellen. Das dazu benötigte Ethanol wird in Großunternehmen hergestellt, kann von dort aber in der Regel nicht in kleinen Mengen direkt geliefert werden – dazu bedarf es eines Zwischenhändlers.

Desinfektion

Ethanol wird zur Herstellung von Desinfektionsmitteln benötigt, an denen derzeit wegen der Corona-Pandemie ein Mangel herrscht. Apotheken leisten in der derzeitigen Krise einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Herstellung dieser Produkte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Aktueller UFP-Wert

+++ Ultrafeinstaub Konzentration am BER, 20.11., 21.00 Uhr 29.200 Partikel/cm³ (Quelle: LUIS Brandenburg). Die WHO betrachtet einen Messwert von 10.000 Partikel/cm³ als „erhöhte Konzentration“. +++

Anzeige

Anzeige

Anzeige