Urteil: Herzberger von tätlichem Angriff freigesprochen – Polizei unter Druck

14. Januar 2020
Von

Als die dienstälteste Strafrichterin des Amtsgerichts Königs Wusterhausens, Heidrun Griehl, um kurz nach 15.30 Uhr im Saal 6 das Urteil fällte, flossen bei Sven Herzberger die Tränen. „Ich bin erleichtert, dass ich freigesprochen wurde.“, sagte Zeuthens Bürgermeister kurz nach der Urteilsverkündung.

Herzberger: "Das Gericht hat nicht festgestellt, dass es eine Verfolgungsjagd und eine Verkehrskontrolle gab." (Foto: mwBild)

Herzberger: “Das Gericht hat nicht festgestellt, dass es eine Verfolgungsjagd und eine Verkehrskontrolle gab.” (Foto: mwBild)

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 150 Euro, also von 13.500 Euro, verlangt. Der Ankläger war davon überzeugt, dass sich Dinge so abspielten, wie es die beiden Hauptbelastungszeugen, zwei Polizeibeamte, zuvor berichtet hatten.

Richterin Griehl, die nach den Worten von Gerichtspräsident Deller als sehr erfahren gilt, sah das anders. Grund waren massenhafte Widersprüche in den Aussagen der Polizisten. Ihnen warf sie sogar Fehlverhalten vor, weil den Beamten beim Betreten des Herzberger – Grundstücks formale Pannen unterlaufen sind.

Auch die Darstellungen der Polizisten zum Anhalte Vorgang des Herzberger Fahrzeuges passten für Richterin Griehl nicht mit dem zusammen, was „rechnerisch und physikalisch“ möglich ist. Griehl wörtlich: „Das ist nicht nachvollziehbar“.

Die Rolle der Polizei im Fall wirft massiv Fragen auf. Gegen die beiden Hauptzeugen laufen Ermittlungsverfahren, von denen sie erst im Verlauf der Hauptverhandlung erfuhren. Nach Kenntnisnahme machten sie sofort von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch, um sich möglicherweise nicht selbst zu belasten. Verteidiger Heinze sprach im Verlauf der Hauptverhandlung sogar von Falschaussagen der Polizisten vor Gericht (Der Schulzendorfer wird darüber detailliert berichten.) und ließ es offen, rechtlich Schritte dagegen einzuleiten.

Der Schulzendorfer meint: Egal, ob vorsätzlich oder im Dienststress: Wenn die Polizei die Unwahrheit sagt, schafft sie ein Problem – für die Gesellschaft und für die Beamten selbst.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann die Staatsanwaltschaft seine Revision beantragen. Dann würde das Verfahren vor dem Landgericht Cottbus erneut aufgerollt werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige

Anzeige

Anzeige