In einer Arbeitsberatung Mitte Mai hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) verschiedene Szenarien der Rückzahlung der sogenannten Altanschließerbeiträge und ihre Auswirkungen auf Verband und Gemeinden durchgespielt. Das sind sie:
Szenario 1:
Aufgehoben werden alle nicht bestandkräftigen Bescheide, sofern sie vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erfasst werden. Der Rückzahlungsbeitrag beläuft sich auf rund 5 Millionen Euro. 4,7 Millionen werden vom MAWV und 0,3 Millionen Euro im Rahmen einer Umlage von den Mitgliedskommunen übernommen.
Szenario 2:
Zu den unter Szenario 1 beschriebenen Bescheiden kommen auch jene hinzu, die noch nicht vollständig von Grundstücksbesitzern bezahlt wurden. Der Rückzahlungsbeitrag beläuft sich in diesem Fall auf rund 8,5 Millionen Euro. 7,3 Millionen werden vom MAWV und 1,2 Millionen Euro im Rahmen einer Umlage von den Mitgliedskommunen übernommen.
Szenario 3:
Aufgehoben werden alle Bescheide, die vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erfasst sind, egal ob sie bestandskräftig sind oder nicht. Der Rückzahlungsbeitrag beläuft sich dann auf rund 60 Millionen Euro. 51 Millionen müssten vom MAWV und 9 Millionen Euro im Rahmen einer Umlage von den Mitgliedskommunen übernommen werden. Problem: Ob dem Verband die Darlehensaufnahme gestattet wird, steht in den Sternen.
Szenario 4:
Alle Beitragsbescheide, egal ob sie vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erfasst sind, werden zurückgezahlt. Der Rückzahlungsbeitrag beläuft sich auf rund 250 Millionen Euro. 140 Millionen müssten vom MAWV und 130 Millionen Euro im Rahmen einer Umlage von den Mitgliedskommunen übernommen werden. Der MAWV hält eine Darlehensaufnahme in dieser Höhe für „unrealistisch“.
Wo ist denn das ganze Geld geblieben?
Die neuAnschlüsse sind doch nicht gelegt worden!!!!!