Ab 19 Uhr steht morgen in der der Sport- und Mehrzweckhalle in Schulzendorf, Walther-Rathenau-Straße 74 der Schallschutzbeauftragte des Flughafens Berlin Brandenburg, Peter Lehmann Rede und Antwort rund um Fragen zum Lärmschutz.

Der Schallschutzbeauftragte der FBB, Peter Lehmann. (Foto: Günter Wicker / Flughafen Berlin Brandenburg)
Im Vorfeld der Veranstaltung hagelt es Kritik an der Berechnungspraxis des Schallschutzes. Worum geht es? Im BER – Planfeststellungsbeschluss heißt es, dass am Tag in geschlossenen Räumen 55 dB(A) nicht überschritten werden dürfen. Die BER – Verantwortlichen deuteten diese Formel um: In ihren Berechnungen für den Schallschutz gingen sie von sechs Überschreitungen aus. Diese Praxis wollte die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) mit einem „Klarstellungsantrag“ nachträglich legalisieren.
Doch das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg machte diesen Bestrebungen einen Strich durch die Rechnung. Es entschied, dass „Null mal 55 dB(A)“ gilt. Der „Klarstellungsantrag“, der in Wirklichkeit ein Änderungsantrag zum Planfeststellungsbeschluss war, wurde von der FBB zurückgezogen. Stattdessen erlaubt nun das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft das 0,5 Überschreitungen erlaubt sind – so der Kompromiss.
Auch diese neuerliche Berechnungsvariante ist nach Auffassung von Ex – Bürgermeister Dr. Herbert Burmeister nicht rechtens. „Ein Kompromiss ist eine Übereinkunft zwischen mehreren Parteien. Mir ist nicht bekannt, dass die betroffenen Bürger in diese Vereinbarung einbezogen wurden.“, so Burmeister auf dem jüngsten Bürgerdialog im Schulzendorfer Rathaus.
Dr. Günter Briese von der Eichwalder Bürgerinitiative für Flugsicherheit, Echten Schallschutz und Nachtflugverbot hat in einen Brief an Peter Lehmann diesen “faulen Kompromiss” kritisiert.
Für genügend Gesprächsstoff dürfte morgen ab 19 Uhr gesorgt sein! Veranstaltet wird die Runde von den Gemeinden Schulzendorf und Eichwalde.
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@dobida. Stimme Ihnen zu. Lehmann würde vermutlich auch Panzer bauen lassen, weil dass Arbeitsplätze bringt und ihm viel Euros bringt. Die Veranstaltung im Rathaus Treptow war der Beweis für seine aufrichtige Arbeit und in Schulzendorf ist für ihn nur das Aufwiedersehn spannend mit dem Nachsatz, wir haben alles erdenklich für die Betroffenen getan.
Machen Sie sich keine Sorgen, es gibt sehr viel Menschen mit der Faust in der Tasche und mehr Aktivitäten als bekannt. Aber eine Laberstunde braucht man nicht, wo großzügige Bürgermeister noch strahlen ( wollen ) .
@Ratlos: Und genau deswegen sollten auch Sie heute Abend da sein, je mehr Personen ihre Meinung sagen, umso besser. Herr Lehmann soll sehen, dass es rund um den Fluchhafen denkende Menschen gibt, die sich nichts gefallen lassen! Immer wieder unsere Meinung sagen! Wer nicht kämpft, hat verloren, wer kämpft, kann verlieren!
Diese Veranstaltung ist überflüssig. Fakt ist, die FBB will weder Schallschutz besorgen – noch Geld zur Entschädigung den Bürgern geben. Die Gesetzeslage ist Herrn Lehmann einschließlich der FBB egal.
Herr Lehmann hat schon ausrichten lassen, dass Verkehrswertgutachten nötig seinen, die zum Stichtag der Antragsstellung erstellt werden .- Neue Kostenvereinbarungen wird es nicht geben. Nach Auffassung der FBB wird erst einmal abgeglichen, ob die 30 % Regel dann anzuwenden ist, die nach seiner Auffassung im Planfeststellungsbeschluß steht. ( Übersetzt, 30 % des Verkehrswerkes ist in Geld zu zahlen, wenn mehr Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind bzw. diesen Wert übersteigen )
Also kann von Schallschutz keine Rede sein – denn die Gutachter werden vermutlich genauso arbeiten, wie bei den Kostenvereinbarungen. Somit wird der Verkehsrwert des Grundstückes gering ermittelt. Und wir müssen das Gegenteil nachweisen !
Da es keine Stichtagsregel für das Wertgutachten gibt, fließt die Existenz des Flughafens voll in die Bewertung ein- je näher man am Flughafen / Grundlinie wohnt – um so weniger ist das Grundstück wert- und somit weniger Entschädigung.
Die Grünen / Bündnis 90 haben auf diesen Sachverhalt hingewiesen – so ist es völlig egal, ob 1000 Überschreitungen oder 5 von 55 dB( a) – die FBB wird nur auf Entschädigung drängen- und außerdem gibt es keine Festlegung, wann das Entschädigungsgeld zu zahlen ist.
Warum die Auffassung der FBB nicht aufgeht, wird Ihnen Herr Lehmann nicht erklären können. Gesetze und Menschen sind der FBB jedenfalls egal- vor allem, wenn ein Großproejkt unterfinanziert ist. Und Menschenrechte gelten nur in Ländern der dritten Wert.