154 Prozent – Hebesatz soll „aufkommensneutral“ bleiben!

27. November 2024
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Schulzendorf. Grundstücksbesitzer können aufatmen! Vertreter der Koalition der Vernunft aus den Fraktionen AfD, Bürgerbündnis, CDU/FDP und Gemeinsam für Schulzendorf (GfS) sowie SPD-Bubi Lübke sprachen sich heute im maßgebenden Hauptausschuss für einen gesenkten Hebesatz zur Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke von 154 Prozent aus. Damit folgen sie der Praxis in vielen Brandenburger Kommunen, dass die Grundsteuer nach der Reform im wesentlichen aufkommensneutral bleibt. Die Fraktion Linke/Grüne schwänzte die Sitzung.

Grundsteuer

Nach der Neubewertung der Grundstücke durch die Finanzämter wurden neue Grundsteuermessbescheide erteilt. Diese Werte, multipliziert mit dem Hebesatz, ergeben die zu zahlende Grundsteuer.

Weil die neuen Grundsteuermesswerte, die bisherigen aus dem Jahr 1935 deutlich überstiegen, wäre auf Grundstückseigentümer mit den bisherigen Hebesätzen eine zigfache Mehrbelastung zugekommen. Die Senkung des Hebesatzes soll das verhindern.

Bislang liegen von den in Schulzendorf 4.734 erfassten Grundstücke für 3.801 Messbescheide zur Grundsteuer B vom Finanzamt vor. Das sind rund 80 Prozent. Zurückgerechnet auf das Grundsteueraufkommen 2024 ergibt sich ein aufkommensneutraler Hebesatz von 154 Prozent, bislang waren es 340.

Ob die Rathaus Berechnungen wirklich korrekt sind, bleibt offen. Denn ein Teil der Datenpakete vom Finanzamt sind nach Aussagen von Finanzchef Reech noch nicht verarbeitet. Es fehle an Personal, so die Entlastungskeule für das Schneckentempo der Umsetzung.

Am 10. Dezember beschließt der Gemeinderat endgültig über die Höhe des Hebesatzes.

One Response to 154 Prozent – Hebesatz soll „aufkommensneutral“ bleiben!

  1. Petra P.
    28. November 2024 at 16:11

    Na, das sind doch mal positive Nachrichten aus Schulzendorf für uns Bürger.

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