Ausgelöst durch das Urteil der Karlsruher Richter in Sachen Beitragsveranlagung der sogenannten Altanschließer, haben acht Verbände die Rückzahlung der Beiträge angekündigt. Unabhängig davon, ob die Beitragsbescheide Bestandskraft erlangt haben oder nicht. Einige Verbände haben darüber hinaus bereits die Rückzahlung aller bisher geleisteten Anschlussbeiträge beschlossen.
Kritik an den politisch Verantwortlichen übt in diesem Zusammenhang der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN). So soll Verbänden, wie dem WAV Panke/Finow, die für die Rückzahlung der Beiträge einen Kredit aufnehmen wollen, dies von den Kommunalaufsichten der Landkreise, die als untere Landesbehörden agieren, versagt worden sein.
„Wir verurteilen die bisherige Strategie der Landesregierung und der rot-roten Koalition. Sie zielt darauf ab, Zeit zu schinden und die Betroffenen ebenso wie die Zweckverbände im Regen stehen zu lassen. Hier wird der Rechtsstaat demontiert. Ob die Betroffenen Rechtssicherheit erlangen oder nicht, hängt vom zufällig gewählten Wohnort ab. Während in der einen Gemeinde alle verfassungswidrig erhobenen Beiträge zurückgezahlt werden, sind vielleicht nur zwei Kilometer weiter diejenigen die Dummen, die in Treu und Glauben an den Rechtsstaat widerspruchslos gezahlt haben.“, urteilt Eckhart Beleites, VDGN-Vizepräsident.
Peter Sczepanski, Verbandsvorsteher des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) hatte in der Debatte um Rückzahlungen davor gewarnt, “keine vorschnellen Entscheidungen über eine freiwillige Aufhebung von bestandskräftigen Beitragsbescheiden”zu treffen.
Das sind die Verbände, die bereits die Rückzahlung aller Altanschließer Beiträge bzw. aller Beiträge angekündigt haben:
- Trink- und Abwasserverband Oderbruch-Barnim (tavob) Bad Freienwalde
- Zweckverband für Wasser- und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA)
- Zweckverband Wasser/Abwasser Fehrbellin-Temnitz
- WAZV Ziesar
- WAV Panke/Finow, Bernau
- ZOWA Schwedt / Angermünde
- Wasserversorgungsverband Hoher Fläming
- Abwasserzweckverband Planetal
@ Oliver und Peter Lustig
Natürlich kann ein rechtswidriger Verwaltungsakt bestandskräftig werden. Jeder Verwaltungsakt wird bestandskräftig, sobald er unanfechtbar geworden ist und nicht nichtig ist. Ab diesem Zeitpunkt kann nur noch die erlassene Behörde den Verwaltungsakt zurücknehmen oder widerrufen. Also verbreitet hier nicht so einen Unsinn und verunsichert die Betroffenen.
Um mal gleich die Träumereien von Sczepanski & Co zu beenden: Auf Antenne Brandenburg haben sie heute berichtet, dass ein grundgesetzwidriger Bescheid niemals Bestandskraft erlangen kann.
Wahrscheinlich sind die anderen Verbände in ihrer “Denke” etwas weiter.
Was macht denn nun unser MAWV? Vielleicht gibt der BM mal eine Info an die GV..
Dass der MAWV nicht sehr entscheidungsfreudig ist, kann ich mir auf Grund der Besetzung der Verbandsversammlung sehr gut vorstellen. Herr Sczepanski sollte sein Amt niederlegen.Es gibt ein Urteil, das man nicht umdeuten kann.
Ich habe mir mal sagen lassen, daß Bescheide die auf nichtigen Rechtsgrundlagen beruhen überhaupt nicht bestandskräftig sind, auch nicht nach Ablauf irgendwelcher Widerspruchsfristen.