Die große Mehrheit im Gemeinderat hat den Vorstoß von Bürgermeister Mücke abgelehnt, einen Kostenübernahmevertrag mit den Investoren des „Weißen Flecks“ zu unterzeichnen. Mit ihm sollten die Vorhabenträger Dr. Jochen Palenker und Wilfried P. Israel-Kraft dazu verpflichtet werden, die Kosten für notwendige Änderungen des Bebauungs- und Flächennutzungsplanes sowie für Vermessungsleistungen, zu übernehmen. Die Planungsleistungen sollten vom Rathaus beauftragt werden.

Dr. Herbert Burmeister (Die Linke) sieht keine Nachteile für den Investor, wenn er selbst und nicht das Rathaus die Planungsaufträge veranlasst. (Foto: mwBild)
Der Chef des Gemeinderates, Dr. Herbert Burmeister (Die Linke), sieht jedoch keinerlei Notwendigkeit, dass die Gemeinde bei der Umsetzung der Planungen zum „Weißen Fleck“ Aufgaben übernimmt. „Der Investor kann das selbst tun. Er hat dadurch keinen Nachteil.“, so Dr. Burmeister.
Unterstützung für seine Position bekam er von Guido Thieke (CDU), für den die Übernahme von Arbeitsleistungen, angesichts vieler Hilferufe aus dem Bauamt über Personalnot, wenig plausibel ist.
Bauchef Sonntag warb dagegen für den Abschluss des Vertrages. Schließlich sichere man sich so die Urheberrechte von Gutachten und besitze die Verfügungsgewalt über Vermessungsunterlagen. Für Dr. Burmeister ein mageres Argument: „Alle Gutachten gehen in das B – Plan Verfahren ein. Ich kann nicht erkennen, welchen Nachteil die Gemeinde dadurch (durch die Nichtunterzeichnung des Vertrages – die Red.) haben soll.“
Sonntag giftig: „Ich muss mich mit Ihnen darüber nicht streiten!“
Kritik wurde zuvor auch deshalb laut, weil Bauchef Sonntag dem Wunsch des Gemeinderates nach rechtlicher Prüfung des Vertrages nicht nachkam. „Eine rechtliche Prüfung ist nicht notwendig“, meinte der Bauchef.
@Brigitte
Hast Recht, da kommen einem seltsame Gedanken. Als ich noch in Amt und Würden war, musste man als Leitender Angestellter mittels Auszug aus dem Bundeszentralregister nachweisen, dass man eine weiße Weste hatte. Vorbestraft und leitend tätig – das ging gar nicht ! Na ja, heute scheint alles anders zu sein, und zwar in jedem Amtsbereich.
Welche Umstände haben denn einen wegen Korruption vorbestraften Bauamtsleiter bewogen, eine rechtliche Überprüfung des Vertrages als nicht notwendig zu erachten?
Wenn es um kritische Meinungen und Veröffentlichungen geht, dann ist doch bis jetzt immer Geld für eine rechtliche Überprüfung (sprich Klage) da gewesen….
Mir wird speiübel, wenn ich über diesen Bauamtsleiter nachdenke. Immer wieder frage ich mich, wie kommt er zu diesen “Posten” nach so einer Vergangenheit (warum mußte er sein Amt aufgeben in Blankenfelde? War er “zugut”). Nein, es kann politisch nur so “geschürt” sein. Sonntag hat noch nie die Anweisungen Derer ausgeführt, für die er eigentlich arbeiten sollte. Er will einfach seine Ruhe haben, führt die Anwisungen von “oben” aus und ist einfach Mitläufer. Über Vergabe von Leistungen mitentscheiden war schon immer seine “Stärke”. Warum wohl?
Trotzdem, noch n´ schönen Sonntag.
Wann ist eigentlich seine Probezeit abgelaufen?
Im Bauamt ist man nicht in der Lage, beschlossene Investitionsprojekte in die Praxis umzusetzen, weil Personal fehlt. Aber sich eine Arbeit an Land ziehen wollen, für die es nichts gibt. Außer viel Kontrolle und Überwachung, dass alles seinen ordentlichen Gang nimmt. Völlig richtig entschieden!!! Warum führt Herr Sonntag eigentlich eine Anweisung der GV nicht aus???