Verkehrsverstoß – Zu viel Gnade für Rathausmitarbeiterin?

12. Juni 2016
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Der vor Monaten in der Ernst – Thälmann – Straße abgestellte Dienstwagen der Gemeinde sorgte damals für jede Menge Gesprächsstoff unter Bürgern. Eine Mitarbeiterin des Bauamtes nahm in unmittelbarer Nähe des Auto Standortes an einer Begehung teil. War das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt oder nicht? Die Meinungen darüber gingen auseinander.

Der Stein des Anstoßes: Das Dienstfahrzeug der Gemeinde war in der Ernst - Thälmann - Straße so abgestellt. (Foto: mwBild)

Der Stein des Anstoßes: Das Dienstfahrzeug der Gemeinde war in der Ernst – Thälmann – Straße so abgestellt. (Foto: mwBild)

Amtschefin Irma Klausch leitete ein Bußgeldverfahren ein, Ermittlungen wurden aufgenommen. Ergebnis: „Das Verfahren wurde eingestellt, weil ein Tatnachweis nicht geführt werden konnte.“, so Klausch.

Der Schulzendorfer legte das Foto des Anstoßes dem ADAC Brandenburg vor und bat um Aufklärung.

Pressesprecher Daniel Tolksdorf:  „Das Auto ist rechtswidrig abgestellt. Geparkt werden darf am rechten Fahrbahnrand, wenn nicht durch Verkehrszeichen (Schilder, Fahrbahnmarkierung) etwas anders zugelassen ist. Dabei darf das Fahrzeug nicht verkehrsbehindernd abgestellt werden.

Das heißt, es muss die Mindestdurchfahrtbreite (3.05 m) eingehalten werden. Das hier abgestellte Fahrzeug parkt nicht am rechten Fahrbahnrand, sondern steht größtenteils außerhalb der Fahrbahn, wo es schon gar nicht stehen darf (§ 12 StVO).

Das stellt dann nicht nur einen Ordnungswidrigkeits – Tatbestand dar, sondern verwirklicht auch noch einen Verstoß gegen Umwelt- und Naturschutzbestimmungen. (Hervorhebung – die Red.)

Richtig stünde der Wagen nur, wenn er links von der weißen durchgezogenen Linie stünde und die Mindestfahrbahnbreite eingehalten wird.“

5 Responses to Verkehrsverstoß – Zu viel Gnade für Rathausmitarbeiterin?

  1. Schulzendorfer
    14. Juni 2016 at 16:57

    Gegen das Korrupte in Schulzendorf ist Sizilien ja geradezu eine Pilgerfahrt wert.

  2. Marcus D.
    14. Juni 2016 at 12:17

    Es heißt immer so schön, gleiches Recht für alle. Also sollte auch diese Parksünderakte der Staatsanwaltschaft übergeben werden.

    Vielleicht bemerkt die Gemeinde dann, dass das Schießen mit Kanonenkugeln auf Spatzen unangebracht ist.

  3. Ampelmann
    13. Juni 2016 at 17:09

    Ein Unding was sich hier Frau Klausch erlaubt. Diese Frau hat von Verkehrsrecht offenbar keine Ahnung. Wie aus dem Internet zu erfahren war, hat sie in der Jugendhilfe in Nürnberg gearbeitet. Wie kann Sie hier solchen Unsinn zu Verkehrssachen verbreiten??? Unmöglich, was hier geschieht.

  4. Fernfahrer
    13. Juni 2016 at 16:44

    Bei mir entsteht der Eindruck, das ein Verkehrsverstoß einer Rathausmitarbeiterin vertuscht werden soll. Herr Daugs hat doch völlig recht, es ist alles sichtbar.

  5. Marcus D.
    13. Juni 2016 at 13:04

    Warum konnte ein Tatnachweis nicht geführt werden?

    Die Tat ist auf dem Foto deutlich erkennbar und das Fahrtenbuch wird den vermeidlichen Täter preisgeben.

    Oder wird bei Parksündern mit zweierlei Maß gemessen?

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