Informationen zu Ansprüchen beim Schallschutz in Sachen Flughafen BER bietet die spezielle Beratungsstelle des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) im Vereinshaus Mahlow in der Heinrich-Heine-Straße 3-5.
Jeden Donnerstag zwischen 16 und 19 Uhr stehen Experten bereit, die angebotene Kostenerstattungsvereinbarungen für den Schallschutz zu prüfen.
Beratung suchen können auch Grundstückseigentümer, deren Häuser außerhalb der ausgewiesenen Lärmschutzzonen des Flughafens liegen.
Der VDGN geht davon aus, dass für bis zu 50.000 Grundstücke außerhalb der Lärmschutzzonen ein Anspruch auf Schallschutz besteht. Dort muss allerdings jeder einzelne Eigentümer, der vermutet, dass das Schutzziel am Tag oder in der Nacht nicht eingehalten wird, den Nachweis durch Messung erbringen.
Telefonische Anmeldung unter 030/514 888 210. Weitere Informationen: www.vdgn.de.
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Ist diese Beratung für jedermann ? Denn es gibt ein Vereinsgesetz !