Mehrheitlich haben die Abgeordneten in der vergangenen Woche die Risiko- und Gefahrenanalyse und den Gefahrenabwehrbedarfsplan von Bürgermeister Mücke abgelehnt. Darin werden die Gefahrenpotentiale aufgelistet und jene Technik und Ausrüstungsgegenstände beschrieben, mit denen diese Gefahren abgewehrt werden können.
Streitpunkt Gefahrenklasse bleibt
Größter Streitpunkt in der Analyse war die Einstufung der Gemeinde in eine Gefahrenklasse. Nach ihr richtet sich der Ausrüstungsgrad der Feuerwehr. Zu gut Deutsch: Es dreht sich um viel Geld, dass eine Gemeinde für eine höhere Einstufung aufwenden muss.

Lange saß er ruhig auf seinem Stuhl. Doch als Sabrina Anlauf an den Hilfsfristen für Bürger in Gefahrensituationen rüttelte, platzte Rene Keller der Kragen. (Foto:Wolff)
Schulzendorf soll in die Gefahrenstufe „TH 2“ klassifiziert werden. Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern, in der Landesstraßen und größere Unternehmen existieren, werden von ihr erfasst. Zwar leben in Schulzendorf nur knapp 8.000 Menschen, doch die anderen Kriterien träfen zu und rechtfertigten die Einstufung, so lautet die Argumentation von Hauptamtschefin Irma Klausch.
Die Mehrheit der Gemeindevertreter sieht das jedoch anders. Schon in früheren Analysen wurde die Gemeinde in die Gefahrenstufe „TH 1“ eingeordnet.
„Ich kann keine besonderen Gefahren durch ein Stück Landesstraße entdecken. Und so viel neues Gewerbe haben wir auch nicht angesiedelt. Die Einstufung in die Gefahrenklasse 1 ist meiner Ansicht nach ausreichend.“, resümierte Dr. Herbert Burmeister (Die Linke).
Brandmeister pocht auf Beibehaltung der Hilfsfrist
Einen dicken Rüffel holte sich die BürgerBündnis Chefin, Sabrina Anlauf, von Gemeindebrandmeister Rene Keller ab. Anlauf riet unter Bezug auf eine angebliche Aussage von Silvia Enders, zuständige Amtsleiterin für Feuerwehrangelegenheiten im Dahme – Spreewaldkreis, keine verpflichtende Hilfsfrist der Freiwilligen Feuerwehr in den Plänen festzuschreiben.
Die Hilfsfrist, also jene Zeit nach der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen der ersten Lebensretter am Ort des Geschehens, soll acht Minuten nicht überschreiten. Diese Zeitspanne ist eine bundesweite Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren.
„Wenn Sie die Hilfsfrist rausstreichen wollen, dann unterlaufen Sie die Schutzziele für die Bürger in Schulzendorf, Frau Anlauf. Das ist kein Schönwetterkatalog, der hier erstellt wurde. Dieser Plan mit den Hilfsfristen wurde von der Branddienststelle bestätigt.“, schimpfte Rene Keller. Nur ganz selten sah man den Feuerwehrchef in der Vergangenheit so erregt.
Kritik am Landkreis wurde laut
Was in den zurückliegenden Jahren von offizieller Stelle immer wieder gefordert wurde und für Kopfzerbrechen in Haushaltsdebatten gesorgt hat, ist heute ganz anders. „Wir müssen eine Drehleiter und ein Hubrettungsfahrzeug nicht anschaffen. Das habe ich schwarz auf weiß vom Landkreis“, erklärte Irma Klausch. Noch vor wenigen Tagen hatte Klausch in einer Ausschusssitzung etwas anderes erklärt. „Ich komme mir langsam blöde vor.“, gestand die Hauptamtschefin angesichts des Sinneswandels im Landkreis.
Rathaus hofft, dass nichts passiert
Zweifel bei Gemeindevertretern löste auch die Einschätzung verschiedener Gefahrenzustände, beispielsweise Brände auf munitionsbelasteten Flächen, aus. Einige Abgeordnete fanden sie teilweise zu hoch gegriffen. Irma Klausch wollte in der Debatte Details nicht beleuchten: “Ob nun eine Sprengladung hoch geht oder nicht, darüber zu reden können wir uns sparen. Ich hoffe einfach, da passiert auch nichts.”
Ihr Wort in Gottes Gehör!
P.Siegert,nicht können,müssen.
Bei der Suche nach einer geeigneten Asylunterkunft sind die Gemeindevertreter auch auf sich gestellt.
Dass Gemeindevertreter über solche spezifischen Angelegenheiten, wie Hilfsfristen entscheiden können, halte ich für problematisch. Das sollte man doch besser denen überlassen, die davon etwas verstehen.