Cottbus. Am 24. April 2020 wurde der damalige Chef der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft (WiWO), Frank Kerber, fristlos gekündigt. Ging beim späteren Auswahlverfahren für die Besetzung des Geschäftsführerpostens der WiWO alles mit rechten Dingen zu? Diese Frage steht im Mittelpunkt einer Verhandlung, die am 7. März um 10 Uhr vor dem Landgericht Cottbus stattfindet.
Nach dem Rauswurf von Kerber übernahm Sven Schulze, der zuvor von seinem Arbeitgeber im A 10 Center gefeuert wurde und sich im Kündigungsschutzverfahren befand, nathlos dessen Posten. Erst später erfolgte auf Druck des Stadtrates eine Ausschreibung für den WiWO-Chef Posten.
Bewerber berichteten, dass das Auswahlverfahren eine Farce war und Sven Schulze, der als ein enger Freund der damaligen-Bürgermeisterin Angela Homuth (SPD) gilt, von vorherein als neuer Geschäftsführer feststand. Eine Bewerberin hat Klage gegen die Missachtung üblicher Regeln bei dem WiWO-Auswahlverfahren eingereicht.
Der Prozess könnte einiges ans Licht bringen über die Methoden, wie Rathaus und Spitzenpolitiker einen genehmen Bewerber protegiert haben.
@ Herrn von Essen:
Was ist der Grund, warum Sie sich als Vorsitzender des SPD Ortsvereins Wildau und Mitglied des Vorstandes des SPD Unterbezirkes auf den weiten Weg nach Cottbus machen, um diesem öffentlichen Gerichtsverfahren beizuwohnen?
Meine These:
Als „Verbesserer unserer demokratischen Rechte“ und direkter Erbanwärter von Frau Angela Homuth, ist es Ihr Wunsch das Handeln unserer Brandenburgischen Gerichtsbarkeit gemeinsam mit Ihrer neuen sozialdemokratischen Freundin und NochAbgerdneten im Brandenburger Landtag, Frau Tina Fischer, als Vorsitzendes des Rechtsausschusses im Brandenburger Landtag zu reflektieren und zu optimieren.
Ich bin gespannt auf das Ergebnis!
Mein Tipp: beeilen Sie sich mit der Reflektion, es ist bald vorbei mit der Vernetzung von Wildau nach Potsdam.
Danke Für Ihr „tolles“Engagement für unsere Deutsche Demokratie!
Ein lehrreicher Vormittag in Cottbus: Der Vorsitzende erläuterte heute in der Verhandlung, dass die Beklagte (die Stadt Wildau) möglicherweise gar nicht passivlegitimiert ist (also nicht das richtige Ziel der Klage). Damit hätte die Klage keinen Erfolg. Die Klägerin könne sich dann nicht auf Artikel 33 Grundgesetz berufen, da der GF-Posten der Wiwo kein öffentliches Amt darstelle.
Urteilsverkündung am 4. April 24, 12.00 Uhr, Saal 203.
@ fr. fuchs ach, wir sind doch alle entspannter geworden. Schade.!!
@Herr Kröning: Hinterher hat dann wieder einer Pest und keiner will es gewesen sein…
@ Fr.Fuchs – was bedeutet für Sie „bekannt“ sein ?
Meines Wissens nach kennen sich beide nicht persönlich. Spielt das im übrigen eine wesentliche Rolle ?
Vorschlag – wollen wir uns nicht alle einmal persönlich treffen ? Ich würde zu gerne Wissen wer hinten diesen Accounts tatsächlich steckt. Können ja venezianischen Maskenball organisieren und um Mitternacht fallen dann die Masken.
Hat jemand eigentlich noch einen Überblick, wie oft man sich in Cottbus trifft?
Bis jetzt fand ich die dortigen Termine sehr spannend und die Richter waren gut. Schaun wir was man dort wieder alles lernt.
ist das eigentlich noch zufall wenn der werte herr bürgermeister seine wichtigen podiumsdiskussionen und infoveranstaltungen gefühlt immer genau an den tagen veranstaltet an denen auch ein bedeutender gerichtstermin stattfindet bei denen es in irgendeiner form um einen konflikt mit oder innerhalb der wiwo geht?!
30.08.2023: gerichtsprozess wiwo gegen bauwert, später workshop dahme-nordufer zum weiteren vorgehen mit dem grundstück. nun am 07.03.2024 schon wieder: gerichtsprozess wiwo gegen kerber (ex-wiwo), am selben tag infoveranstaltung von nerlich wegen des grundstücks dessen status noch nicht einmal endgültig geklärt ist. da scheinen ein paar genossen nochmal ordentlich geld in die hand genommen zu haben vor der wahl…
Die klagende Bewerberin soll dafür mit dem gefeuerten Geschäftsführer bekannt sein. Die Geschichte kann man auch umgekehrt lesen. Auf jeden Fall XXXXXX
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Sabrina Rühle
Redaktion
Ich habe leider kein Vertrauen mehr in unser Gerichtsbarkeit! Es sollte mich sehr wundern, wenn hier seitens des Gerichtes tatsächlich ein Bedürfnis nach Transparenz und Klarheit gegeben ist, um im Zweifel auch ein wirkliches Recht zu sprechen. Losgelöst von dieser Frage bleibt jedoch eines festzuhalten, die qualitative Besetzung der Stelle war klar eine Schulnote 6. Auch wenn der Bürgermeister anderes als Zufriedenheit kommuniziert. Aber wie soll er auch, mit einer 5+ ist er selbst nicht besser!