Schulzendorf. Zugegeben, es ist schäbig: Unlängst wurde im Getränkemarkt die aufgestellte Spendenbox gestohlen. Getränke-Hoffmann observiert seine Kunden mit einer Videokamera und konnte daher den vermeintlichen Täter festhalten. Das Bildmaterial übergab er an einen Dritten, der auf Facebook eine Fahndung auslöste.
Mögen die Motive für das Handeln rühmenswert sein, das ändert nichts daran, dass Recht gebrochen wurde. Denn eine Veröffentlichung von Bildern ist nur dann statthaft, wenn der Abgebildete eingewilligt hat. Ein Dieb wird wohl kaum mit der Veröffentlichung seines Konterfeis einverstanden sein, dennoch ist sie ohne seine Zustimmung auf Facebook grundsätzlich verboten.
Denn jede Art von Öffentlichkeitsfahndung stellt ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Nur Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen sie anordnen.
Heikel im Fall Getränke-Hoffmann: Auf dem veröffentlichten Bild ist nicht klar erkennbar, dass der Abgebildete eine Straftat begeht. Was ist, wenn diese Person gar nicht der Täter ist?
Die in guter Absicht getätigte Weitergabe der Videoaufnahme dürfte einen Datenschutzverstoß darstellen, was im schlimmsten Fall ein Bußgeld für den Getränkemarkt mit sich bringen kann.
Die Zentrale von Getränke-Hoffmann in Groß-Kienitz wollte sich nicht zur Daten-Affäre äußern.(sr)
wer Spendengelder klaut, und vielleicht noch andere Sachen, gehört gefunden und bestraft.
Alle die das nicht gut finden, werden sich beim Hauseinbruch daran erinnern wenn keiner hilft die kriminellen zu finden.
Einer klaut und alle finden das okey- bis auf den Alrschulzendorfer- Ihr Gutmenschen, was ist denn, wenn es Euch betifft ? Weißer Ring ? Immer diese Entschuldigungen für die Täter, die Opfer bleiben immer auf der Strecke.
@Peter: Auch zur Richtigstellung. Ich kenne das Video auch. Es ist überhaupt nicht klar zu erkennen, dass der Mann die Spendenbox klaut!!! Schlimm das Getränke Hoffmann seine Kunden ausspioniert. Wer weiß, an wen Videos m it Kundendaten noch weitergegeben wurden.
Zur Richtigstellung sei darauf verwiesen dass auf dem Video eindeutig zu erkennen ist, dass die besagte Person die Spendenbox entwendet hat. Da man auf ein Plakat aber kein Video abbilden kann – musste es eine möglichst gute Aufnahme sein um den Täter ermitteln zu können.
Ich finde die Tat ist eine absolute Schweinerei. Aber im Sinne von ´Unschuldig bis zur Verurteilung´ eben auch so einen Aushang. Man stelle sich vor, derjenige unterliegt einer öffentlichen Hexenjagd und dann stellt sich heraus, dass er es doch gar nicht war.
Hier haben wir das Problem “moralisches” und “juristisches” Recht.
Ich denke dieses Einspruchsrecht sollte es in Zusammenhang mit Verbrechen nicht geben.
Wenn ich ein Bild von einem Einbrecher oder Dieb hätte würde ich genau so verfahren.
Nach einer Straftat hat man sein Einspruchsrecht einfach verwirkt.
Auch im TV bin ich dafür, daß die Gesichter von amtlich verurteilten Verbrechern nicht gepixelt werden.
Jeder Verbrecher oder Räuber
muss dingfest gemacht werden.
Dafür sind Kameraufnahmen dienlich.Ich bin dafür das so etwas öffentlich gemacht wird und der Dieb dingfest gemacht wird. Ich wünsche Erfolg.
Das kann so nicht gemacht werden!!!