
Fraktionschefin Winnifred Tauche (Die Linke) monierte unlängst eine “verfälschte” Wiedergabe eines Redebeitrages ihrer Kollegin in der Niederschrift. (Foto:mwBild)
Die Brandenburger Kommunalverfassung schreibt zwingend vor, dass von Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse Niederschriften gefertigt werden müssen. In aller Regel tun das die Mitarbeiterinnen des Rathaus Sekretariats.
Doch obwohl sogar Tonaufnahmen von Sitzungen angefertigt werden, häufen sich in der letzten Zeit Beschwerden der Abgeordneten über die Qualität der Protokolle.
So kritisierte unlängst Andreas Körner (Bündnis 90/Grüne) die Niederschrift einer Ausschusssitzung und forderte mehr Niveau der schriftlichen Darlegungen, „damit man nachvollziehen kann, worüber diskutiert wurde. Das ist bei diesem Protokoll nicht möglich.“
Die Linke Fraktionschefin Winnifred Tauche sprach in einem anderen Fall sogar von der „verfälschten“ Darlegung eines Redebeitrages ihrer Kollegin Claudia Mollenschott im Hort Ausschuss.
Generell finden sich Abgeordnetenkritiken an Bürgermeister Mücke und dem Amt nur sehr selten in den Niederschriften wieder, heißt es aus Kreisen der Gemeindevertretung.
Die GMV sollten einmal Gesetze und Verordnungen studieren, da ist geregelt was ist ein Protokoll und was eine Niederschrift und wie muss der Inhalt aufgebaut sein. Wenn das im Regelwerk vor einer Veranstaltung festgelegt wird, kann es keine Probleme geben. Außerdem muss ein Protokoll bestätigt werden, das kann doch in begründeten Fällen verweigert werden Es kostet Zeit, aber ist aus Erfahrung wirksam. Allerdings sollte man auf “Wortklaubereien” weitgehend verzichten. Bedeutet auch, dass ich in der Sitzung klare und deutliche Festlegungen treffe. nm.: Ein Protokollant/in ist gehalten alles zu schreiben ohne spätere Korrektur.