Finanzbehörden erheben von Betroffenen Zinsen, beispielsweise auf Abgabennachforderungen oder Stundungen. Der Zinssatz wird gemäß der Abgabenordnung mit 0,5 Prozent pro Monat und damit 6 Prozent pro Jahr berechnet. Wo gibt es aber noch Zinsen in dieser Höhe?
Der Bundesfinanzhof sieht den Satz im Vergleich zu den Niedrigzinsen am Kapitalmarkt als überhöht an. Das letzte Wort wird nun das Bundesverfassungsgericht haben. In zwei Verfahren (Az.: 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) wird es prüfen, ob die Höhe angemessen ist.

Warum sich Mücke und sein Verantwortlicher für Finanzen, Alexander Reech, nicht am Handeln der Finanzämter orientieren, bleibt ihr Geheimnis. (Bildmontage: mwBild)
Wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken setzen die Finanzämter derzeit Zinsen nur vorläufig fest. Ein fairer Umgang mit Steuerpflichtigen, denn Einsprüche gegen die Zinsfestsetzung sind nicht mehr erforderlich, soweit es die Höhe des Zinssatzes betrifft.
Völlig anders sieht die Praxis in Schulzendorf aus: Eine vorläufige Festsetzung von Zinsen kommt für Bürgermeister Mücke (SPD – nominiert) nicht in Frage. Betroffene, die sich nicht auskennen, befinden sich schnell im Nachteil. Denn wer nicht innerhalb von vier Wochen nach Ergehen eines Zinsbescheides Einspruch gegen die Zinsfestsetzung einlegt und zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellt, hat Pech gehabt.
Fairer Umgang mit Bürgern, wie ihn Markus Mücke in seinen Wahlversprechen immer wieder angekündigt hatte, sieht anders aus! (sr)
@wähler:Erst aufmerksam lesen und dann schreiben, nicht umgekehrt!