Share Die evangelische Kirchengemeinde ist Eigentümerin des Mühlenschlages. Ihrem Wunsch nach sollte der bestehende Bebauungsplan geändert werden. An die Stelle des einstigen Kita Standortes sollte ein Anwesen für betreutes Wohnen entstehen. Weil lange Zeit kein städtebaulicher Vertrag zwischen der Kirche und der Gemeinde zustande kam, ruhte das B – Planverfahren. Nun ist wieder Bewegung in…







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