Schulzendorf. Wer trägt die Verantwortung für mögliche finanzielle Schäden in Millionenhöhe? Am Mittwoch soll im Untersuchungsausschuss von Peter Schulze (Fraktion GfS) die Aufarbeitung umstrittener Verwaltungsvorgänge aus der Amtszeit von Ex–Bürgermeisters Markus Mücke (SPD-nominiert) auf den Weg bringen. Die CDU/FDP-Fraktion hat dazu einen umfangreichen Prüfauftrag vorgelegt.
Sie will damit mögliche finanzielle Schäden und Nachteile aus Mückes Amtszeit systematisch untersuchen lassen. Dazu steht ein Beschlussantrag der CDU/FDP-Fraktion auf der Tagesordnung der Gemeindevertretung.
Im Mittelpunkt stehen drei Bereiche: ein möglicherweise nicht ordnungsgemäß bekannt gemachter Bebauungsplan, der Zustand gemeindeeigener Wohngebäude und Schäden am Dach eines gemeindeeigenen Schulgebäudes. Darüber hinaus sollen die Verwaltungsabläufe und internen Kontrollmechanismen unter die Lupe genommen werden.
Wie teuer waren Versäumnisse der Vergangenheit?
Die CDU/FDP-Fraktion verlangt eine nachvollziehbare Aufarbeitung der Vorgänge. Für jeden untersuchten Fall soll die Verwaltung eine gesonderte Sachverhalts- und Kostenübersicht erstellen.
Besonders brisant ist die Frage nach dem Bebauungsplan „südlich Altdorf“. Nach den vorliegenden Informationen könnte der von der Gemeindevertretung beschlossene Plan nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden sein. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, könnten eine erneute Durchführung des Planverfahrens und zusätzliche Planungskosten erforderlich werden. Auch mögliche Verzögerungen bei Bauvorhaben und Investitionen sollen geprüft werden.
Wohngebäude und Schuldach im Fokus
Ein weiterer Prüfpunkt betrifft den Zustand gemeindeeigener Wohngebäude. Die Verwaltung soll untersuchen, wann Schäden erstmals bekannt wurden, welche Maßnahmen erforderlich gewesen wären und ob eine verspätete Schadensbeseitigung zu zusätzlichen Kosten geführt hat.
Auch die Schäden am Dach eines gemeindeeigenen Schulgebäudes sollen aufgearbeitet werden. Dabei sollen der Zeitpunkt der Schadensfeststellung, die damals notwendigen Maßnahmen und die tatsächlichen Sanierungskosten ermittelt werden.
Die entscheidende Frage lautet: Wurden notwendige Maßnahmen rechtzeitig erkannt, veranlasst und überwacht oder sind durch Versäumnisse zusätzliche finanzielle Belastungen für die Gemeinde entstanden?
Keine Vorverurteilung – aber lückenlose Aufklärung
Die CDU/FDP-Fraktion betont in ihrer Begründung, dass die Untersuchung sachbezogen und unabhängig von einzelnen Personen erfolgen soll. Eine mögliche persönliche Haftung könne erst nach einer gesonderten Prüfung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen bewertet werden.
Gleichzeitig soll die Verwaltung dokumentieren, welche Stellen und Personen jeweils zuständig waren, welche Informationen vorlagen und welche Entscheidungen getroffen wurden. Auch die internen Kontrollmechanismen sollen bewertet werden.
Damit könnte die Untersuchung über die bloße Ermittlung von Sanierungskosten hinausgehen. Sie soll auch klären, ob organisatorische Mängel in der Verwaltung dazu beigetragen haben, dass Schäden nicht rechtzeitig erkannt oder behoben wurden.
Sechs Monate für die Aufarbeitung
Der Beschlussantrag sieht einen engen Zeitplan vor. Innerhalb von vier Wochen soll die Verwaltung einen Arbeits- und Zeitplan vorlegen. Nach drei Monaten soll die Gemeindevertretung einen Zwischenbericht erhalten.
Der abschließende Prüfbericht soll spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses vorliegen.



Sechzehn Jahre Amtszeit, ein roter Faden. Das Schuldach — von zweitausendzwölf bis zweitausendzwanzig null Aktivität, obwohl Stahlträger drohten. Das Mietgrundstück — zweihunderteinundvierzig Euro statt eintausendzweihundertfünfzig. Die PV-Anlage — fertig erklärt, nie am Netz. Vier Komma sechs Millionen Euro verschobene Investitionen allein im Jahr zweitausendzweiundzwanzig. Millionen auf dem Girokonto ohne Zinsertrag. B-Pläne nicht abgewickelt, der B-Plan Mette nicht veröffentlicht. Und die Ilgenstraße: Waldgrundstück wird Bauland, der Investor zahlt fast nichts, die Anlieger tragen die Straße. Obelix hatte das drei Wochen vor der Umwidmung vorhergesagt. Das war kein Hellsehen — das war Beobachtung. Die Entlastung wurde zweimal abgelehnt. Das ist kein Zufall mehr, das ist ein Votum. Und zweimal verklagt wegen “Griff ins Klo” — eine Redewendung, steht im Duden. Wer das zweimal probiert und zweimal verliert, zeigt nicht, dass er beleidigt wurde. Er zeigt, dass er sich nicht kritisieren lassen will. Fazit: Das ist kein schlechter Bürgermeisterjahrgang. Das ist ein System. Die Gemeindevertretung sollte das als Ganzes prüfen, nicht als Einzelsünden. Und das ist sicher nicht die vollständige Kette — da gibt es bestimmt noch mehr, was bisher nicht ans Licht gekommen ist.