In Wildau zieht Ruhe ein, zumindest vorerst!

5. Februar 2025
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„Wildau muss nach vorn schauen und nicht nach hinten.“, lautete das Schlusswort der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Cottbus, die im Juli 2023 in einer Verhandlung zwischen WiWO-Chef Schulze und Frank Kerber, den Grundstein für einen Rechtsfrieden in Wildau gelegt hatte.

Doch der Vergleich platzte kurze Zeit später, er wurde vom umstrittenen WiWO-Chef widerrufen. Übrigens zum Unverständnis vieler Wildauer und Politiker.

Wildau

Jetzt ist der Rechtsfrieden doch noch eingetreten! Die jahrelangen Streitigkeiten sind beigelegt. Beide Seiten haben im Januar in einer Güteverhandlung vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg einen Vergleich geschlossen, mit dem alle wechselseitigen Rechtsstreitigkeiten erledigt sind.

Der frühere WiWO-Geschäftsführer Kerber hatte 2019 mit seiner Weigerung, einen Kaufvertrag über ein WiWO-Grundstück zum Schnäppchenpreis an einen dubiosen österreichischen Immobilienspekulanten zu unterzeichnen, ein Beben in Wildau ausgelöst. Das gipfelte in einem Korruptionsskandal mit der Folge, dass die SPD-Bürgermeisterin Homuth aus dem Amt gejagt wurde. Kerber wurde gefeuert und mit Strafanzeigen und Klagen regelrecht überschüttet.

Die Staatsanwaltschaft winkte bislang ab, Bild und BZ mussten ihre Berichterstattung über Kerber zurückziehen, das Landgericht Cottbus fragte Schulze in einer Verhandlung streng: „Zieht in Wildau mal Ruhe ein?“ Nun ist sie eingezogen.

Frank Kerber zum Rechtsfrieden: „Ich freue mich über das Ergebnis. Ich denke, dass es dem einen oder anderen in unserem Umfeld genauso geht. Damit können wir uns künftig auf die anstehenden Herausforderungen konzentrieren und das Beste für Wildau anstreben.“

Ende gut alles gut? Nein!

Noch immer ist ein Disziplinarverfahren gegen die Ex-Bürgermeisterin Angela Homuth (SPD) im Landkreis anhängig. Wie Landrat Sven Herzberger im Juli 2024 gegenüber dem Schulzendorfer erklärte, wurde dem Landkreis die Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft vom 14. Juli 2021 zum Aktenzeichen 53 OJs 1/21 zur Kenntnisnahme übermittelt. Fazit: „Die Generalstaatsanwaltschaft kommt in dem Vermerk zu dem Ergebnis, dass der Tatvorwurf nachweisbar sein dürfte.“, so Herzberger.

Der Ausgang des Disziplinarverfahrens wird in den nächsten Wochen mit Hochspannung erwartet. Er könnte zu einem Wendepunkt führen, denn Homuth hatte stets ihre Unschuld beteuert. Eine öffentliche und transparente Aufarbeitung des Skandals fand bislang nicht statt.  Aber genau das erwarten nicht nur die Bürger der Stadt Wildau, auch die der gesamten Region Dahme-Spreewald.

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