Erst jahrelanger Bauverzug wegen einer Kette von Fehlleistungen, dann der Einbruch des Passagieraufkommens auf Grund der Corona-Krise. Nun droht neues Unheil: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beschäftigt sich mit dem BER und seinen Nachtflugregeln.
Am 11. Dezember 2020 hat der EGMR die Beschwerde von Betroffenen zu den Nachtflugregelungen am neuen Berliner Hauptstadtflughafen BER angenommen und entschieden, sie der Bundesregierung mit einer Aufforderung zur Stellungnahme zuzustellen.
So etwas geschieht nur in den Fällen, in denen der Straßburger Gerichtshof nach sorgfältiger Prüfung eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für möglich erachtet.
Gerügt wird der Umstand, dass die Betroffenen keine Möglichkeit hatten, ihnen vorliegende neuste lärmmedizinische Erkenntnisse im Planfeststellungsverfahren zu den Nachtflugregelungen am BER vorzutragen, nach denen sie unzumutbarem nächtlichen Fluglärm ausgesetzt werden.
Zuvor waren die Lärmopfer mit ihrem Bestreben beim Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Beide Gerichte waren davon ausgegangen, dass diese neusten lärmmedizinischen Erkenntnisse nicht zu berücksichtigen waren, weil nach neuer Gesetzeslage nur noch die festgelegten Lärmgrenzwerte maßgeblich seien.
„Die Vorschriften der europäischen Menschenrechtskonvention gebieten auch eine individuelle und aktuelle Berücksichtigung aller lärmmedizinisch relevanten Umstände in einem fairen und effizienten Rechtsschutzverfahren gegen einen Planfeststellungsbeschluss zu einem lärmintensiven Vorhaben“ sagt der Berliner Rechtsanwalt Stefan von Raumer, der die Betroffenen vor dem EGMR vertritt.
Siegen die Beschwerdeführer vor dem EGMR, würde das zu einer Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens zur Nachtflugregelung am BER führen. Käme es dann in der Sache zu einem neuen Gerichtsverfahren, wären alle deutsche Gerichte an die Entscheidung des EGMR gebunden.
Ach ja, in der Meldung fehlt, dass auch die Flugrouten beim Gerichtshof angekommen sind und die Zeuthener mit ihrem Fan Markus Mücke und Tina Fischer – jetzt hoffen, dass Ihre tolle Forderung – Fluge gradeaus – wieder eine Chance haben.
Und was hat die Schutzgemeinschaft getan ?? Edika liebt Lebensmittel, und Schulzendorf diesen Mücke , der den Gerichtstermin schwänzt ( bundesverwaltungsgericht ) weil er dringend eine Auszeit brauchte.
hätte man mal gleich in Sperenberg gebaut.
da ist genug Platz, nur wenig Umsiedlung ist notwendig, eine Landebahn existiert schon, kein Trödel mit Nachtflug…. und 40 km Entfernung ist auch zu händeln. Gerade mal 20 min Fahrzeit bei einer durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit von 120 km/h ggf. Magnetbahn… dann dauert es vlt. nur 12 min…
Meiner Meinung nach war es ein Fehler den BER in Schönefeld zu bauen. Sicher ein Politikum …. ist nur meine persönliche Meinung 😉
Eigentlich gibt es ja ein gültiges Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr, daß die SPD geführte Landeregierung aber nicht anerkennt, weil es nicht in den Kram passt ! ( Ein illegaler Vorgang der an sich kaum zu überbieten ist !)
Nachdem nun auch 8 Jahre mehr Zeit war, den “weltbesten Schallschutz” umzusetzen und fast nichts passiert ist, wäre es wirklich gut, wenn auf diesem Weg alle Betroffenen zu ihrem Recht kommen würden !
Vielleicht wird dann auch geprüft, daß dieser Fluchhafen an sich gegen gültiges Recht verstößt, wegen der Nichtbeachtung der ICAO.