Königs Wusterhausen – Die Rückkehr des Amtsgerichts Königs Wusterhausen an seinen traditionellen Standort am Schloßplatz 4 ist absehbar: Das denkmalgeschützte Gebäudeensemble des seit 2012 nach Wildau gezogenen Amtsgerichts wird derzeit umfassend saniert und durch einen Erweiterungsbau ergänzt.
Im Beisein von Brandenburgs Finanzminister Christian Görke und Justizminister Stefan Ludwig ist heute die Richtkrone über den Erweiterungsbau hochgezogen worden. Nach Ende der Baumaßnahmen sollen im Juni 2018 dem Amtsgericht Königs Wusterhausen auf einer Nutzfläche von 3.481 Quadratmetern moderne Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden, wovon 2.062 Quadratmeter auf den Erweiterungsbau entfallen werden.
Der für die Landesliegenschaften zuständige Finanzminister Görke erinnerte beim Richtfest daran, dass das seit 1914 als Gericht genutzte Gebäude vor der Sanierung „seine besten Jahre wahrlich hinter sich liegen hatte“. Eine daher 2004 und 2005 geplante umfassende Sanierung habe das Land zunächst aufgeschoben, bis die Struktur der Gerichtsbarkeit im Land Brandenburg mit ihren Aufgaben und Standorten geklärt war. Anschließend sei 2012 der Planungsauftrag für die Baumaßnahme an den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen erteilt worden.
Die gesamte Baumaßnahme wird ein Volumen von 20,3 Millionen Euro haben.
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