Noch 10 Wochen bleiben dem Rathaus, um die Beitragsbescheide für die Errichtung des Gehweges und der Straßenbeleuchtung an die Eigentümer im Altdorf fristgerecht zu versenden. Seit mehr als vier Jahren warten sie auf ihre Bescheide. Schludereien in der Bauverwaltung hätten beinahe zu Verlusten von rund 100.000 Euro geführt, denn am 31.12.2013 verjähren nach Meinung der Verwaltung sämtliche Ansprüche der Gemeinde.
Derzeit wird mit Hochdruck an den Beitragsbescheiden gefeilt. Dabei sorgt das „komplizierte Berechnungsverfahren“, wie es Bürgermeister Mücke betitelt, erneut für Kopfschmerzen bei Bauchefin Undine Nulle. Sorgenfalten bereitet ihr besonders der sogenannte Nutzungsfaktor.
Die Höhe der Straßenausbaubeiträge richtet sich unter anderem danach, wie eine Grundstücksfläche genutzt wird. Ob als landwirtschaftliche Fläche, gewerblich oder zum Wohnen, je nach Art der Nutzung fallen unterschiedliche Nutzungsfaktoren an, die mit der Grundstücksfläche multipliziert werden und so letztlich für die Beitragshöhe sorgen.
Viele Fragen stellen sich dabei für Bauchchefin: Wird das Schloss als leerstehende Immobilie oder als Wohnhaus klassifiziert? Ist die Patronatskirche eine Kirche im baulichen Sinne oder eine Kulturstätte? Einen Fehler bei der Beantwortung dieser Fragen darf sich Undine Nulle nicht leisten. Denn eine falsche Nutzungsbestimmung zieht möglicherweise einen ungültigen Beitragsbescheid nach sich.
Der rathausgemachte Zeitdruck tut sein Übriges, er lässt Undine Nulle keine zweite Chance. Und klar dürfte auch sein: Die Grundstückseigentümer werden die Bescheide auf Herz und Nieren prüfen!
Aus gutem Grund! Denn noch vor einigen Wochen hatte Nulle gegenüber dem Fraktionsvorsitzenden des BürgerBündnis freier Wähler, Bernd Puhle behauptet, dass die Satzung, nach der die Beiträge im Altdorf berechnet werden, „nicht gerichtsfest“ sei.
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Da fällt uns nur ein:
„Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?“
(B. Brecht)