Schulzendorf hatte Ende 2021 bei Geldinstituten rund 16 Millionen Euro auf der hohen Kante liegen. Die Folge: Ab einem bestimmten Freibetrag zahlen Kommunen ein Verwahrentgelt, zu gut Deutsch, ein Strafzins. Wie Alexander Reech, Chef der Finanzverwaltung mitteilte, musste die Gemeinde 2021 ein Verwahrentgelt von über 30.000 Euro zahlen.
Bürger zahlen Steuern und Beiträge in die Gemeindeschatulle, doch am Ende fließt es in reduzierter Form zurück. „Da könne jeder Beitrags- und Steuerzahler sagen, das Geld kann ich selber besser ausgeben.”, so Thomas Meyer vom Bund der Steuerzahler in Sachsen.
Pfiffige Finanzer versuchen die Strafzinsen zu umgehen. Sie streuen Geld auf mehrere Konten, legen es in Wertpapieren an, gewähren klammen Kommunen zinslose Darlehen, zahlen statt Negativzinsen Schulden ab oder transferieren Gelder in gemeindeeigene Unternehmen, um Freibeträge auszunutzen.
Man darf gespannt sein, zu welcher Strategie Bürgermeister Mücke (SPD-nominiert) dem Gemeinderat in der Haushaltsdebatte rät, um der „Verbrennung“ von Steuergeld ein Ende zu bereiten.
Auch wenn es etwas vom Thema abweicht…
Genau wie Negativzinsen wurden ja auch die Gebühren, die mit “dem Schweigen der Kunden” als eingeführt angesehen wurden für rechtswidrig erklärt.
Unsere Sparkassen haben dann immer darauf gepocht, daß die MBS ja nicht explizit im Urteilsspruch steht und wie bei Energieverträgen von “Nichtrückforderbarkeit” nach 3 jahren auszugehen ist.
Gegen die Berliner Sparkasse gibt es jetzt ein Urteil, daß auf die MBS anwendbar sein sollte… (positiv für Kunden)
Also egal ob Gemeinde, Wirtschaftsboss oder einfach nur Privatkunde…
Jetzt gibts die Chance diese Gebühren zurückzubekommen.
Focus vom 27.01.22 Nächstes Gericht kippt Strafzinsen: Was Bankkunden jetzt wissen müssen. Mit dem Düsseldorfer Urteil hat schon zum zweiten Mal ein Landgericht Negativzinsen für rechtwidrig erklärt. Bei dem juristischen Tauziehen steht für die Banken und Sparkassen viel auf dem Spiel. Denn Negativzinsen sind längst zu einem Massenphänomen geworden. Sollten die nachfolgenden Instanzen die jüngsten Entscheidungen bestätigen und Negativzinsen für unzulässig erklären, müssten sich zahlreiche Kreditinstitute auf Rückforderungen ihrer Kundinnen und Kunden einstellen.
aber grundsteuern erhöhen wollen. damit noch mehr gelder der bürger verschleudert werden. verluste sollten BM und Vertreter vom Gehalt abgezogen werden.
@Peter Siegert
..da gebe ich Ihnen zu 100% Recht.
Aber ob die Kompetenzen der Verwaltung in der Finanzpolitik(Wirtschaft) dafür auch ausreichen?
Unbestritten ist, dass die Zinspolitik der EZB ursächlich für die Erhebung von „Strafzinsen“ ist. Natürlich darf eine Kommune nicht in spekulative Wertpapiere investieren, aber in festverzinsliche und seriöse. Da gibt es zwar kaum etwas an Zinsen, aber besser sind Zinsen von 0,1 Prozent als Strafzinsen. Außerdem könnte Herr Mücke mit der Sparkasse über Verwarentgelte verhandeln. Also Möglichkeiten gibt es genug. Lieber Dagobert Duck, wenn man 30.000 € Strafzinsen zahlt, dann ist das nicht nur kritikwürdig, sondern ist auch ein Qualitätszeugnis der Verantwortlichen.
Der Ausweg wurde doch schon genannt…
Nicht Spekualtive Wertpapiere, sondern zügiges Umsetzen der schon geplanten Projekte. Verhindert Strafzinsen und spart Inflationsaufschlag!
Dies ist unschön, aber keiner positiven oder negativen Kritik würdig,
da es jedem finanziell gut situiertem Bürger genauso ergeht.
Wirtschaft und Zinspolitik der EZB oder auch US-Notenbank sind dafür verantwortlich.
In den nächsten Monaten wird sich dies aber für viele ändern.
Was das umgehen der Negativzinsen unserer Gemeinde betrifft ist das Risiko genauso hoch und niemand möchte hören, dass bei Spekulationen mit den Geldern der Bürger eventuell auch Verluste am Wertpapiermarkt erwirtschaftet wurden.