Kita-Betreuung: Land übernimmt rückwirkend ab 1. Januar Elternbeiträge

20. Januar 2021
Von

Das Brandenburger Jugendministerium (MBJS) hat eine Förderrichtlinie auf den Weg gebracht, mit der die Eltern von Kita-Beiträgen freigestellt werden. Die Kosten dafür belaufen sich monatlich auf etwa 15 Millionen Euro und sollen aus dem Rettungsschirm des Landes zur Verfügung gestellt werden.

Entgangene Elternbeiträge werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 bei Verboten bzw. Teilverboten des Betriebs von Kindertagesbetreuung übernommen.

Damit sollen Eltern entlastet werden, die keinen Anspruch auf Notbetreuung ihres Kindes bei einer Schließung der Kita haben oder die dem Appell der Landesregierung folgen, zur Reduzierung des Infektionsgeschehens ihr Kind selbst zu betreuen oder nur bis höchstens 50 Prozent ihrer bisherigen vertraglichen Betreuungsleistung in die Kindertagesbetreuung gebracht haben. Dies schließt die Tagespflege ein.

Jugendministerin Britta Ernst dazu: “Mit der Unterstützung der Kita-Träger leisten wir schnell und unbürokratisch – unabhängig von der gesetzlich festgeschriebenen finanziellen Unterstützung laut Kita-Gesetz – einen weiteren Beitrag zur dauerhaften Sicherung der Brandenburger Kindertagesbetreuung in Notsituationen.”

Der Entwurf der Richtlinie liegt vor, sie soll in Kürze vom Landtag beschlossen werden.

Eltern und Abgeordnete tappen in Sachen Kita Satzung im Dunkeln.

5 Responses to Kita-Betreuung: Land übernimmt rückwirkend ab 1. Januar Elternbeiträge

  1. Paulchen
    22. Januar 2021 at 14:25

    Hallo Liebe Eltern , kann mir mal jemand mitteilen ob unsere Gemeinde beim ersten Lockdown März/April die Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder Kita/Hort zurückgezahlt wurden bzw. Abgebucht wurden. Vielen Dank für die schnelle Info

  2. Besorgte Mutti
    21. Januar 2021 at 21:43

    @Eichberghörnchen das gleiche trifft auch für den Hort zu….Unsere Kita Satzung umfasst auch den Hort.

  3. Eichberghörnchen
    21. Januar 2021 at 16:32

    Interessant fände ich ja das Thema Hortbetreuung.

    In die Kita kommt man ja noch wenn man den Bedarf begründen kann ohne konkrete Nachweise zu bringen.
    Die Betreuung im Hort geht nur für Kinder mit Erziehungsberechtigten in systemrelevanten Berufen, mit Antrag und Genehmigung durch die Gemeinde. Mal abgesehen von den Kosten die entstehen, ohne dass man eine Gegenleistung in Anspruch nehmen kann, können auch hier viele Erziehungsberechtigte nicht mehr der regulären Tätigkeit nachgehen und haben dann unter Umständen auch noch finanzielle Einbußen.

    Offenbar denken Politiker auf allen Ebenen mal wieder nicht so weit.

    P.S.
    Steht eigentlich irgendwo beschrieben ob in den erwähnten Elternbeiträgen auch die Verpflegungspauschale enthalten ist? Wer nicht in der Kita ist, der kann ja dort auch nichts verzehren.

  4. Nicole
    21. Januar 2021 at 07:46

    Bei uns wurde auch schon abgebucht. Wie schon richtig festgestellt, wird es wieder ewig dauern, bis wir unser Geld zurückbekommen. Wie beim Essengeld! Das Wort Personalmangel kann ich nicht mehr hören. Seit Jahren wird diese Keule geschwungen. Herr Mücke tut nichts dagegen. Auch die Gemeindevertreter kennen die Probleme und tun null.

  5. Besorgte Mutti
    20. Januar 2021 at 22:46

    Unsere Gemeinde hat bereits den vollen Betrag abgebucht. Das kann nun wieder Jahre dauern das Geld zurück zu erhalten….Begründung ,, Kasse ist nicht besetzt wegen Personalmangel ,,

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige

Anzeige

Anzeige