Da hat wohl ein Freizeitkoch zu viel Fett in die Pfanne getan. Montagabend musste die Feuerwehr zum Campus an der Platanenallee ausrücken, dort war ein Brandausbruch gemeldet worden. Als die Feuerwehrleute eintrafen, konnten sie schnell Entwarnung geben. Beim „Kochen“ war es lediglich „zu einer starken Rauchentwicklung“ gekommen, heißt es im Bericht der Polizei.
Gott sei Dank gibt es für sowas Gesetze!
Siehe § 45 im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG)
Alles Andere ist dann wohl eine Sache des Aufgabenträgers und nicht des Schulzendorfers!