Wassernetz Brandenburg macht allen Altanschließern Hoffnung

21. August 2017
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Hunderttausende Betroffene hatten im November 2015 mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gehofft, dass endlich Ruhe im erbitterten Streit um rechtswidrige Beiträge für Kanalanschlüsse einzieht.

Doch die Hoffnungen haben sich zu Teil zerschlagen. Denn es gibt Verbände, die den Eindruck vermitteln, Betroffene in neue gerichtliche Auseinandersetzungen verwickeln zu wollen, offenbar mit dem Hintergedanken, dass viele diesen mit Hürden versehenen Weg nicht gehen werden.

Dauerbrenner bei den Bürgern: Das Thema Altanschließer. (Foto: Wolff)

Dauerbrenner bei den Bürgern: Das Thema Altanschließer. (Foto: Wolff)

Thomas Kaiser, Vorsitzender des landesweiten Dachverbandes von Altanschließerinitiativen „Das Wassernetz Brandenburg“, war in der vergangenen Woche zu Gast in Schulzendorf. Er ist guter Dinge, dass alle Betroffene doch noch ihr Geld bekommen, auch diejenigen, die ohne Einlegen eines Widerspruches gezahlt haben.

Der Grund: Anspruch auf Rückzahlung haben nach dem Karlsruher Urteil von 2015 nur die Betroffenen, die Widerspruch eingelegt haben. Bescheide von Bürgern, die widerspruchslos gezahlt haben, waren rechtskräftig und konnten vor Verwaltungsgerichten nicht mehr angefochten werden.

In jüngster Zeit waren jedoch Klagen vor Zivilgerichten auf Rückzahlung unter Berufung auf das alte DDR – Staatshaftungsgesetz, das in Brandenburg noch gilt, sämtlich erfolgreich. Die Brandenburger SPD – Landtagsfraktion hatte im Vorfeld große Zweifel, dass solche Klagen Aussicht auf Erfolg haben.

Können damit alle Betroffenen von erfolgreichen Staatshaftungsklagen profitieren? „ Ja, können sie. Denn Gleiches ist grundsätzlich gleich zu behandeln. So verlangt es das Grundgesetz.“, so Thomas Kaiser.

7.930 Anträge auf Schadensersatz nach Staatshaftung liegen nach Kaisers Angaben im Verbandsgebiet des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) vor. Wenn nur ein geringer Teil der Antragsteller vor Gericht zieht und sich die Rechtsauffassung der Richter fortsetzt, „dann kann der MAWV das nicht unter den Tisch kehren oder aussitzen. Da wird es Änderung geben. Alle Beitragszahler müssen gleich behandelt werden. Wir brauchen da vielleicht noch etwas Geduld.“, meint Kaiser.

Rot – Rot in Potsdam hat Zweckverbänden bislang finanzielle Hilfen für Rückzahlungen zugesagt, die rechtlich zwingend sind. Um rund 200 Millionen Euro soll es sich dabei handeln. Erhalten nun auch Grundstücksbesitzer ihre Beiträge zurück, die keinen Widerspruch eingelegt haben, würde das zusätzliche 400 Millionen Euro kosten.

Änderungen wird es nach seiner Überzeugung auch in der Besetzung der Verbandsversammlungen geben. Bislang können ihre Mitglieder nach dem Gesetz über kommunale Verbandsarbeit nur durch den Hauptverwaltungsbeamten vertreten werden. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat das bemängelt und eine Korrektur verlangt.

One Response to Wassernetz Brandenburg macht allen Altanschließern Hoffnung

  1. Lärmgegner
    30. Juni 2019 at 07:24

    Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt.

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