Auf Antrag der Linksfraktion wurde sie unlängst unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt: Die Debatte zur Änderung der Erschließungssatzung.
Zwar soll die Behandlung von Themen in nicht öffentlicher Sitzung die absolute Ausnahme sein und bedarf daher der gesonderten Begründung. Doch die wollten die Genossen auf Anfrage nicht verraten. „Dann wäre es ja nicht mehr nichtöffentlich.“, teilte Fraktionschefin Winnifred Tauche mit.
Inzwischen ist durchgesickert, dass die offizielle Rathaus Version offenbar nicht zutrifft. Auslöser der Satzungsänderung ist danach der Landkreis gewesen. Er habe die Verbesserung der Gemeindefinanzen angemahnt. Und deshalb habe man im Änderungsvorschlag den Anteil der Gemeinde bei Kosten von Erschließungsmaßnahmen von 25 auf 10 Prozent gesenkt.
Was steckt wirklich hinter der Satzungsänderung?
Der Gemeinde steht akut bevor, dass sie im Bebauungsgebiet Ritterschlag/Ritterfleck einen Teil der Erschließung durchführen muss. Tritt dieser Fall ein, müsste sich Schulzendorf nach der bestehenden Satzung mit 25 Prozent an den Gesamtkosten beteiligen. Das sollte mit der Satzungsänderung verhindert werden. Investoren sollen mit einem möglichst hohen Anteil zur Kasse gebeten werden.
Die Herabsetzung des Gemeindeanteils birgt allerdings ein enormes Risiko. Eigentümer könnten vor Gericht ziehen und Beitragsbescheide anfechten, weil sie den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sehen. Denn während sich Grundstücksbesitzer bei früheren Erschließungen mit 75 Prozent beteiligen mussten, sind es jetzt 90 Prozent.
Die Landkreis Version klingt in der Öffentlichkeit offenbar besser als die Investoren Lesart. Bürgermeister Markus Mücke soll im Kreis der Gemeinderäte von einem „Winkelzug“ und einem „Versteckspiel“ gesprochen haben. Auf Anfrage des Schulzendorfer wollte er dies jedoch weder bestätigen, noch dementieren.
Die vom Rathaus vorgelegte Satzungsänderung fand im Gemeinderat keine Mehrheit.
Ein weiteres Problem ist meiner Ansicht – Kostenbescheide vor Beginn von Erschließungsmaßnahmen fallen meistens günstiger aus als nach Fertigstellung und auf Anfrage, wie sich die Kosten denn geändert haben, muss die Gemeinde scheinbar entgegen der Wirtschaft hier nicht Rechenschaft, in Form von Belegen oder nachvollzieh- und erklärbaren Berechnungen ablegen.
Das sind meine Erfahrungen, bei der Erschließung meines Grundstückes.
Gibt es denn keinen Städtebaulichen Vertrag, in dem der Investor verpflichtet wurde 100 % der Erschließungskosten zu übernehmen? Ich dachte immer die Zeit der Heimlichtuerei ist Vergangenheit. Herr Gysi fordert (zu Recht) doch immer Transparenz ein, das ist offensichtlich bei seinen Freunden in Schulzendorf noch nicht angekommen.
Ich finde es schlicht unverantwortlich, den Menschen etwas vorzugauckeln. Warum wird nicht die Wahrheit gesagt?
Verheimlicht finde ich noch sehr harmlos formuliert. Hier tritt man den Bürgern mit zwei Gesichtern gegenüber.Ich male mir die Welt, wie sie mir gefällt.
Die Linken haben nach 27 Jahren Wende offensichtlich immer noch nicht begriffen, daß die Zeiten des Vertuschens vorbei sind.