Vorflächen: Marktwert beträgt 94,50 €/qm

17. August 2016
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Der Marktwert, abzüglich einem zehn prozentigem Nachlass, einer sogenannten Vorfläche in der Ernst – Thälmann – Straße betrug am 18. Februar 2016, dem Wertermittlungsstichtag, 94,50 Euro. Das ist das Ergebnis einer Expertise des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Dahme – Spreewald, die dem Schulzendorfer vorliegt.

Hintergrund für die Anfertigung des Gutachtens: In den 30er Jahren wurde die Flucht mehrerer Straßen in der Gemeinde um rund drei Meter in Richtung Fahrbahn verschoben. Die Eigentümer zäunten später den Grundstücksstreifen bis zur neuen Straßenlinie ein und nutzten ihn über viele Jahre. Der Haken: Das Land gehört der Gemeinde, ein Entgelt wurde über Jahrzehnte nie erhoben.

Eine rund drei Meter breite, sogenannte Vorfläche, die hinter dem Zaun verläuft, sollen Grundstücksbesitzer kaufen. (Foto: mwBild)

Eine rund drei Meter breite, sogenannte Vorfläche, die hinter dem Zaun verläuft, sollen Grundstücksbesitzer kaufen. (Foto: mwBild)

Nun setzt Bürgermeister Mücke alle Hebel in Gang, dass die Anlieger das Land erwerben. Um den Marktwert der Arrondierungsflächen zu ermitteln, beauftragte er den Gutachterausschuss.

Allerdings hält sich das Kaufinteresse bei vielen in Grenzen. Der Preis sei angesichts des jahrelangen Aufwands für die Obhut von Gemeindeeigentum völlig unangemessen. „Viele Jahre hat sich die Gemeinde nicht um ihr Eigentum gekümmert. Wir haben es in Schuss gehalten und sollen jetzt horrende Preise für den Erwerb bezahlen. Das kann nicht sein.“, argumentiert ein Eigentümer.  

Rückenwind bekommen Anlieger von Bürgerrechtlern, die sich auch in der Altanschließer Thematik stark machen. Sprecher Reinhard Bolduan dazu: „Die Vorgehensweise vom Rathaus stört den Rechtsfrieden in der Gemeinde erheblich. Es ist völlig unakzeptabel, dass der Stichtag der Wertermittlung der Vorflächen im Jahr 2016 liegt.“

Unbestätigten Informationen zufolge, wurde sogar Druck auf Bauwillige ausgeübt. Ihnen soll die Verweigerung der Baugenehmigung angedroht worden sein, falls die Vorfläche nicht von der Gemeinde abgekauft würde. Schließlich muss die passiert werden, um auf das eigene Grundstück zu gelangen. Eine entsprechende Anfrage des Schulzendorfers an Bürgermeister Mücke, ob diese Gerüchte den Tatsachen entsprechen, blieb bislang unbeantwortet.

15 Responses to Vorflächen: Marktwert beträgt 94,50 €/qm

  1. Mike
    12. Februar 2018 at 10:55

    wieso soll die Gemeinde etwas verschenken? Aus den Erlösen kann doch was tolles entstehen. Andersrum können doch die Zäune versetzt werden und die Lücken genutzt werden. Parkbänke, Glascontainer oder ähnlichem :)
    Wobei den vollen Preis abzunehmen schon nicht so nett ist. Wenn aber die Eigentümer des Grundstücks dieses Land ihr eigen nennen möchten, müssen sie halt auch bezahlen. Und wenn erst jetzt verkauft wird, halt dne jetzt gültigen Preis.

  2. Frau Müller
    12. Februar 2018 at 09:16

    1934 kostete ein m2 bei Hr. Israel rund 1,35 Goldmark.

  3. Marcus
    12. Februar 2018 at 07:11

    Was war denn der m² in den 30er Jahren Wert?

    Der Grundstücksbsitzer könnte auch Pflege und Wartung gegenrechnen.

  4. B.Hartenstein
    20. August 2016 at 14:02

    Ich denke vertagen wäre im Sinne der Anwohner die beste Lösung.
    Und mit hoffentlich fähigeren Leuten das Problem neu und sachlich überdenken.

  5. Anna Bolika
    20. August 2016 at 10:23

    Nur mal hypothetisch:
    Einige Anwohner kaufen, andere können leider nur pachten und in dritter Variante geben einige das Land an die Gemeinde zurück (natürlich mit Rückbau der Zaunes). Gerade der Rückbau würde super aussehen und die Verwaltung hätte durch die Pacht ein bischen Mehrarbeit. Oder man vertagt das Problem bis der neue und sachkundige BM im Amt ist.

  6. Bürger Zweiter Klasse
    20. August 2016 at 07:42

    zumal Mücke das Land von Lübben, dem ehemaligen Eigentümer, geschenkt bekommen hat.
    Der Preis ist der derzeitige Bodenrichtpreis.
    Das mit dem Zaun hatten sie bei der Bürgerbesprechung auch erklärt, das sollte nicht sein, da das strassenbild verschandelt wird.
    Also sollte es auch im Interesse des von Schulzendorf einen fairen Preis geben.
    Im Gutachten stehen auch Beispielpreise anderer Gemeinden, die z.B. bei 40€ stehen.

  7. Bürger Zweiter Klasse
    19. August 2016 at 15:05

    Hi,

    das mit dem “Kohle machen um jeden Preis” wurde ja bei der Bürgerversammlung besprochen.
    94€ ist schon dreist für “Bauland”, wo keiner bauen kann.
    Ein fairer Preis muss her.
    Aber die Folgekosten, wie Grunderwerbssteuer, Notar,die folgende höhere Grundsteuer und die eventuelle nachtägliche Forderung des MAWV oder durch Satzungsänderung die Forderung zum Straßenbaubetrag sollte man nicht ausser Acht lassen.
    Zwingen sollte man keinen, denn Wegerecht muss eingeräumt werden. Ich würde es zur Not einklagen

  8. Nobody
    18. August 2016 at 21:48

    @ BinGeladen…das mit dem Bauland ist schon richtig, obwohl es aufgrund der Bauflucht nicht bebaut werden darf. Also eigentlich kein wirkliches Bauland. Ist schon komisch….

  9. Mückenplage
    18. August 2016 at 16:36

    Chemnitzer: bei Ihnen war es halt “nur” Straßenland und in der Thälmann handelt es sich um Bauland. Nichts desto trotz ist der Vorstoß von Mücke mal wieder alles andere als bürgernah. 95€!!! Das bringt nur Zank… Überhaupt was soll das für ein Gutachten für unnützes Land sein. Der Gutachter und Mücke können ja mal versuchen einen kleinen Streifen, mit noch einzutragenden Weggerecht, für 94,..€/qm zu veräußern…

  10. BingeLaden
    18. August 2016 at 15:40

    Chemnitzer: Ihr Vorwurf ist unberechtigt.Die Gemeinde hat von Ihnen Straßenland gekauft, aber kein BAULAND! Auf dem Straßenland hätten Sie niemals bauen dürfen. Daher liegt der Preis bei 1,20 €. Die Vorflächen sind Bauland. Es ist rechtens, wenn das teurer ist als Straßenland. Aber, wo ich ausdrücklich Herrn Bolduan zustimme. Es ist ungerecht, wenn Bürger sich Jahrzehnte um fremdes Land gekümmert haben und dann der Marktpreis von 2016 angesetzt wird. Nach 80 Jahren will man dann den Status Quo verändern, das geht meiner Meinung nach nicht.

  11. Chemnitzer
    18. August 2016 at 13:12

    Als ich mein Grundstück gekauft habe, war dem das davor liegende Straßenland zugeordnet. Die Gemeinde hat ihr Vorkaufsrecht ausgeübt und 1,20€/m² an mich gezahlt. Das ist der durch ein Gutachten ermittelte Wert für dieses Land. Warum also verkauft die Gemeinde dieses Land nicht an die Betroffenen auch zu diesem Spottpreis?

    Ernsthaft schämen sollten sich diejenigen…

  12. Ruth Jakob
    17. August 2016 at 21:13

    Eine Frechheit von der Gemeinde. Jahrelang haben wir für die Wertsteigerung fremden Eigentums gesorgt. Und das fällt uns jetzt auf die Füße, weil ein utopischer Preis aufgerufen wird. Kaufen ja, aber zum Preis der 1950 galt. Sie sollten sich schämen Herr Mücke, uns Bürger derart zu überfordern.

  13. Freier Wähler
    17. August 2016 at 20:27

    Herr Bolduan hat Recht. Es muss der Wert von 1930 angesetzt werden. Herr Mücke will den Bürgern ganz offensichtlich das Geld aus der Tasche ziehen.Nächstes Jahr sind Wahlen. Wahltag ist Zahltag Herr Mücke, nicht vergessen!!!

  14. Ernst Thälmann
    17. August 2016 at 19:11

    @Fritz: Milchmädechenrechnung!!! Seit 70 Jahren pflegen unsere Vorfahren und wir Gemeindeeigentum. Inzwischen ist Gewohnheitsrecht eingetreten. Die Vorflächen gehören uns. Für 1 Euro symbolisch solle man den Bürgern das Land verkaufen. Ich rufe hier alle Betroffenen auf, sich genau zu überlegen, ob sie das Angebot der Gemeinde annehmen. In einem Jahr sind Wahlen und dann sehen wir weiter.

  15. Fritz
    17. August 2016 at 17:00

    Was heißt hier Druck ausüben. Das ist doch eine ganz klare Rechtslage. Wenn das Baugrundstück nicht an einer öffentlichen Straße liegt oder die Zufahrt nicht über ein Wegerecht im Grundbuch gesichert ist, ist es nicht erschlossen. Wenn es nicht erschlossen ist, darf es keine Baugenehmigung geben. Ein ganz normaler und alltäglicher Sachverhalt, der tausende Bauwillige in ganz Deutschland betrifft. Wo kämen wir da hin, wenn jeder über fremde Grundstücke rennen könnte. Die Zeiten haben sich zum Glück seit 1990 geändert. Wir leben in einem Rechtsstaat und Eigentum ist wieder etwas wert.

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