Vorflächen: Greift das Rathaus Bürgern zu tief in die Tasche?

6. Juni 2018
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Ein einheitliches und schlüssiges Konzept, zu welchen Bedingungen Anlieger ehemalige Straßenteilfächen von der Gemeinde erwerben oder nutzen können, existiert derzeit nicht. Zwar wurde im Gemeinderat der Verkauf der sogenannten Vorflächen beschlossen, doch zuletzt regte sich unter Abgeordneten Widerstand gegen die Vorgehensweise des Rathauses in der Sache. So sei gegenwärtig die Gleichbehandlung aller Anlieger nicht gesichert.

Bürgerrechtler wenden sich mit einer Beschwerde an den Gemeinderat.

Bürgerrechtler wenden sich mit einer Beschwerde an den Gemeinderat.

„Das Gerechtigkeitsproblem wird immer größer. Wenn die Gemeinde nach zehn Jahren entschieden hat, sie benötigt eine Vorfläche nicht, dann muss der Bürger sie zu einem Preis erwerben, der mit höchster Wahrscheinlichkeit deutlich über dem derzeitigen Wert liegt.“, so Andreas Körner (Bündnis 90/Die Grünen).

Ebenso machte sich Kritik bei der Wertermittlung breit. Die Forderung nach einer Stichtagsregelung für die Festsetzung des Quadratmeterpreises wurde laut.

Dürfen unter diesen unklaren Voraussetzungen überhaupt Verkäufe von Vorflächen durch das Rathaus erfolgen?

Von Kaufinteressenten war zu hören, dass ihnen vom Rathaus Preise von 120 bis 180 Euro pro Quadratmeter angeboten werden, Tendenz steigend. „Grundstücksverkäufe haben zum Verkehrswert zu erfolgen. Über den Verkaufspreis wird nicht verhandelt, er steht fest.“, erklärt Bürgermeister Mücke (SPD – nominiert) auf Anfrage.

Doch sein Standpunkt beißt sich mit dem Runderlass Nr. 2/2009 des Brandenburger Innenministeriums zu Grundstücksveräußerungen. Darin heißt es zu Arrondierungsflächen, die selbstständig nicht vermarktet werden können: „ So gibt Kleiber (in Kleiber/Simon, „Verkehrswertermittlung von Grundstücken“, 2007, Rd Nr. 480) als Preisspanne für „abgehende“ Straßenflächen an Anlieger zwischen 10 und 45 % des geltenden Baulandwertes an. Seitliche oder hinterliegende Arrondierungsflächen werden um 65 % des Baulandwertes gehandelt.“

Schwere Vorwürfe erhebt indes die Interessensgemeinschaft Altanschließer Schulzendorf in einer neuen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Mücke. Er soll die Gemeindevertreter mit seiner Beschlussvorlage vom 2. September 2015 „arglistig getäuscht“ haben, weil er darin „unrichtige Angaben zum Schaden der Bürger tätigte.“

Inzwischen beschäftigt sich auch der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) mit dem Thema Vorflächen in Schulzendorf.

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