Vorflächen: Bürgerbündnis fordert Einschaltung eines Gutachters

27. Februar 2019
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Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vom Rathaus betriebenen Verkaufspraxis von Arrondierungsflächen,  sogenannten Vorflächen, werden immer größer.

Während Betroffenen die für sich genommenen nicht bebaubaren Flächen derzeit zum Preis von 125 Euro pro Quadratmeter, Tendenz steigend, angeboten werden, verkaufte der Gemeinderat 2018 Bauland an den Landkreis Dahme – Spreewald zum Preis von 75 Euro pro Quadratmeter. Bürger fühlen sich vom Rathaus abgezockt.

Dr. Wolfgang Schröder will für für viele Betroffene Klarheit schaffen. (Foto: mwBild)
Dr. Wolfgang Schröder will für für viele Betroffene Klarheit schaffen. (Foto: mwBild)

Bernhard Bischoff, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücke, bezeichnete den vom Bezirksamt Berlin Treptow – Köpenick in gleichgelagerten Fällen vorgenommenen Verkauf von nicht bebaubaren Flächen zu Baulandpreisen als „Bauernfänger Trick“.

Dass die Verkaufspraxis von Bürgermeister Mücke (SPD – nominiert) alles andere als plausibel ist, belegt das Verkehrswert Gutachten einer Vorfläche in der Karl – Marx – Straße, dass in einem Zwangsversteigerungsverfahren durch das Amtsgericht Königs Wusterhausen beauftragt wurde. Wert der Vorfläche: 89 Euro pro Quadratmeter!

Im Runderlass Nr. 2/2009 des Brandenburger Innenministeriums zu Grundstücksveräußerungen. heißt es zu Arrondierungsflächen, die selbstständig nicht vermarktet werden können: „ So gibt Kleiber (in Kleiber/Simon, „Verkehrswertermittlung von Grundstücken“, 2007, Rd Nr. 480) als Preisspanne für „abgehende“ Straßenflächen an Anlieger zwischen 10 und 45 % des geltenden Baulandwertes an. Seitliche oder hinterliegende Arrondierungsflächen werden um 65 % des Baulandwertes gehandelt.“

Um nach jahrelangen Debatten endlich Klarheit in der Vorflächen Thematik zu schaffen, fordert Dr. Wolfgang Schröder (Bürgerbündnis Freier Wähler) Experte Bischoff einzuschalten.

Die Interessengemeinschaft Altanschließer Schulzendorf sieht in der Rathaus Praxis einen Verstoß gegen geltendes Recht. Sie fordert die Rückabwicklung aller bisherigen Grundstücksverkäufe. Bürgermeister Mücke hatte dagegen stets beteuert, dass mit dem Vorflächen Verkauf alles rechtmäßig zugehen würde.

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