Verwaltungsgericht Cottbus: Konzert Untersagung bestätigt

23. Juni 2017
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Bereits seit einigen Jahren finden auf dem rund 35 Hektar großen Areal Open Air Konzerte statt. (Symbolfoto)

Bereits seit einigen Jahren finden auf dem rund 35 Hektar großen Areal Open Air Konzerte statt. (Symbolfoto)

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat in einer Eilentscheidung die von der Gemeinde Schönefeld verhängte Untersagung der Musikveranstaltung „Second Horizon Festival 2017“ in Kiekebusch für rechtens erklärt. Das bestätigte der Sprecher des Gerichts, Dr. Gregor Nocon, gegenüber dem Schulzendorfer.

Der Veranstalter war vor das Verwaltungsgericht gezogen, um die Absage der Gemeinde Schönefeld zu verhindern.

Hauptgrund für die Entscheidung des Gerichts: Das Sicherheitskonzept des Veranstalters ist wegen fehlender Voraussetzungen nicht umsetzbar. Lücken beim Brandschutz könnten zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen.

Von heute an bis Montag hatte der Veranstalter mit rund 4.000 Besuchern gerechnet. Im Vorverkauf waren Tickets für das Festival zum Preis von knapp 100 Euro an den Mann gebracht worden.

11 Responses to Verwaltungsgericht Cottbus: Konzert Untersagung bestätigt

  1. Horst.
    27. Juni 2017 at 05:57

    Ich bin auch nicht böse darüber, dass die drei Tage Dauerbeschallung ausgeblieben sind.
    Die Antwort des Junggebliebenen hätten auch von meiner pubertierenden Tochter sein können :)

    Die Jugend vergisst dabei immer, dass es nicht nur die eine Veranstaltung im Jahr ist, von der man über die Maße belastet wird. Da gibts noch andere Feiern, seien es private oder Volksfeste. Und da hat man eben fast jedes zweite Wochenende irgendeine mehr oder weniger vorhandene Lärmbelästigung.
    Aber so ist das nunmal, in dem Alter waren wir uns selber auch am wichtigsten :)

  2. Arno Nühm
    26. Juni 2017 at 20:27

    @Junggebliebener: bei dir hackts wohl :(:( es soll auch Leute geben die am WE arbeiten müssen und vorher ihre Ruhe haben wollen!!!!! Eine Nacht/Abend wär vielleicht noch hin nehmbar aber nicht 3 Tage!!!!

  3. Bürger Zweiter Klasse
    26. Juni 2017 at 19:23

    wer nicht arbeiten muss, kann feiern.

  4. Heutemalohne
    26. Juni 2017 at 19:13

    @Junggebliebener
    Niemand hat ein Problem damit, wenn es mal lauter wird. Aber 3-4 Tage Dauerbeschallung an jedem 2. Wochenende ist nicht mehr lustig, zumal die Lautstärke echt fragwürdig war, trotz gegenteiliger Aussagen.
    Und Veranstaltungen mit Sicherheitsmängeln und einem Toten sind wohl nicht als Ideal für Jugendliche anzusehen.
    Von den Saufereien und Drogen mal ganz abgesehen. Dann bin ich gerne spiessig!

  5. Junggebliebener
    26. Juni 2017 at 17:21

    Hallo Schulzendorfer,
    ist ja toll wie Einseitig die Kommentare veröffentlicht werden.
    Das ist ein echtes Armutszeugnis für Sie Herr Wolf.
    Ich dachte eigentlich das echter Journalismus was mit Pro und Contra zu tun hat.

  6. Junggebliebener
    26. Juni 2017 at 13:53

    Hallo Spießertum,
    Kein Wunder das die Jungerwachsenen nur Blödsinn im Kopf haben
    wenn man Ihnen alles verbietet.
    Ein Wochenende mal ein bisschen Lärm und alles macht sich gleich ins Hösschen.

  7. Neumann
    26. Juni 2017 at 06:34

    Na ob es sowas da nochmal gibt ist eher fraglich. Der Veranstalter hat wohl weiter Eintrittskarten für 100 Euro das Stück verkauft, obwohl er wusste das es nicht stattfindet und hat sich dann mit dem Geld verabschiedet. Laut dem Facebook Account der Veranstaltung sind sehr viele Besucher enttäuscht von diesem Verhalten des Veranstalters. Auch eine weitere Stellungnahme des Veranstalters blieb bis jetzt aus. Denke es kommt eine Insolvenz und es gibt nix zurück. Es wurden aber auch fleissig Beiträge gelöscht. Ich denke das Interesse weiterer Veranstaltungen dort wird kleiner werden. Es wurde allerdings auch über Probleme mit dem Bürgermeister und der Verwaltung gesprochen. Wie die Wahrheit aussieht, wissen aber nur die Beteiligten.

  8. Peter
    25. Juni 2017 at 16:47

    Sehr gut. 3 Tage Dauerbeschallung Tag und Nacht sind nicht hinnehmbar.

  9. Heutemalohne
    24. Juni 2017 at 15:29

    Sehr schön, wir hatten uns schon gewundert. Allerdings, sollten sie die Mängel nachbessern, könnte uns das erneut bevorstehen, ging ja nicht um die Lärmbelästigung! Wollen wir mal das Beste hoffen, erstmal ist Ruhe!

  10. L. Ahrens
    24. Juni 2017 at 00:42

    Spitze. Klasse Entscheidung

  11. Arno Nühm
    23. Juni 2017 at 20:03

    Na Gott sei Dank!!!!! Dann ist am WE endlich Ruhe 😉 :) :)

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