Straßenbeleuchtung: Und ewig zahlt der Bürger

21. Juni 2018
Von

Weil dem Rathaus vor Jahren beim 16 km Straßenausbau Projekt offenbar Pannen unterlaufen sind, müssen Anlieger jetzt tiefer in die Tasche greifen.

Eine Straßen Erschließung gilt als abgeschlossen, wenn drei Kriterien erfüllt sind. Fahrbahn, Regenentwässerung und Beleuchtung müssen vorhanden sein. Fehlt ein Merkmal, kann die Kommune keine endgültige Bescheidung vornehmen.

Straßenbeleuchtung Ernst - Thälmann - Straße (Foto: mwBild)

Straßenbeleuchtung Ernst – Thälmann – Straße (Foto: mwBild)

Während in den meisten Straßen des 16 km Bauprojekts das beschlossene Bauprogramm auch eine Beleuchtung vorsah, war das in der verlängerten Kleiststraße und dem Otto – Krien – Platz nicht der Fall.

Zu den Gründen gab sich Bauchef Sonntag im jüngsten Hauptausschuss ahnungslos: „Was damals geschehen ist, kann ich nicht sagen.“ Sonntag, der zum Zeitpunkt des Straßenausbaus noch nicht im Amt war, mutmaßte, möglicherweise sei vor Jahren nicht klar gewesen, ob die betroffenen Straßen nach dem Erschließungs- oder dem Ausbaurecht abgerechnet werden. Angesichts der Bauprogramme anderer Straßen und horrender Ausgaben der Verwaltung für Gutachter und Berater, ein armseliger Erklärungsversuch. Bürgermeister Mücke hüllte sich gänzlich in Schweigen.

Jetzt soll der Gemeinderat die nachträgliche Herstellung der Beleuchtung absegnen. Die Folge für die Betroffenen: Sie müssen deutlich tiefer in das Portemonnaie greifen, als das im Zuge des 16 km Straßenbauprojekts der Fall gewesen wäre. Nicht nur, dass der Aufwand im Nachhinein größer ist, auch die Baupreise sind inzwischen geklettert. Betroffene werden zudem um den Preisvorteil gebracht, in dessen Genuss alle anderen Anlieger wegen des Millionen Umfangs der einstigen Baumaßnahme gekommen sind.

Dr. Herbert Burmeister (Die Linke) zweifelte die Angemessenheit der nun geplanten Beleuchtung an. „Wir stellen am Otto – Krien – Platz vier Lampen für zwei Grundstücke auf. Da stellt sich mir die Frage nach dem Nutzen.“, so der Chef des Gemeinderates. Burmeister verlangte eine nochmalige Prüfung durch die Planer, ob die Anzahl der Laternen verringert werden kann.

Bürgermeister Mücke pocht auf die vier Leuchten und die Einhaltung der DIN – Normen für die Straßenbeleuchtung. Ein Abweichen davon könnte zu rechtlichen Problemen führen. Der DIN Ausschuss sieht das nicht ganz so: „Ist die Einhaltung einer Norm nicht vertraglich festgelegt, so führt deren Nichteinhaltung nicht zwingend zu einem Mangel. Die verkehrsübliche Beschaffenheit kann auch ohne Berücksichtigung einer Norm hergestellt werden.“

In Sachen Beleuchtung Münchner Straße verheddert sich das Rathaus in große Widersprüche. Sie war damals beschlossene Sache, wurde jedoch nicht realisiert, weil nach Sicht der Verwaltung ein Wald nicht beleuchtet werden muss. Heute sieht das Bauamt die Sache völlig anders. „Wir halten das Aufstellen von zwei Laternen fachlich für gerechtfertigt.“, sagte Bauchef Sonntag. „Das ist schon komisch.“, kommentiert Burmeister die 180 Grad Rathaus Wende.

Hintergrund der Kehrtwende ist ein Rüffel des Verwaltungsgerichts Cottbus, den sich das Rathaus auf Grund der Klage eines Anliegers in der Münchner Straße einfing. Vieles spräche dafür, dass der kleine Zipfel nicht vom früheren Bauprogramm erfasst sei, so das Gericht. Diese Scharte soll nun ausgewetzt werden. Auf dem Rücken der beiden Anlieger.

2 Responses to Straßenbeleuchtung: Und ewig zahlt der Bürger

  1. Schulzendorfer
    22. Juni 2018 at 07:41

    Eben die, die andere nicht wollen oder brauchen.

  2. Zeuthener
    21. Juni 2018 at 11:24

    Was habt ihr nur für Leute im Rathaus zu sitzen?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige

Anzeige

Anzeige