Straßenbeiträge: CDU Schulzendorf bringt Antrag zur Abschaffung ein

12. Dezember 2018
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Das ist so gut wie sicher: Die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen wird ein Themenhit im Wahlkampf für die Kommunal – und die Landtagswahl im kommenden Jahr werden.

Im Oktober hatte BVB/Freie Wähler eine entsprechende Volksinitiative gestartet. Vier Wochen später hatten bereits 7.000 Bürger unterschrieben. „Eine breite Welle der Solidarität und des Willens, das derzeitige Finanzierungsmodell abzulösen, geht durchs Land.“, konstatiert Peter Vida, Landtagsabgeordneter BVB/Freie Wähler.

Gehwegbau im Altdorf (Foto: mwBild)

Gehwegbau im Altdorf (Foto: mwBild)

Nun hat sich auch die Brandenburger CDU mehrheitlich für die Abschaffung der Ausbaubeiträge ausgesprochen.

Björn Lakenmacher, kommunalpolitischer Sprecher der CDU Landtagsfraktion: „Die Erhebung von Straßen Ausbaubeiträgen ist nicht mehr zeitgemäß und führt zu Ungerechtigkeiten und Akzeptanzproblemen. Anstelle der Beteiligungen der Anwohner muss eine finanzielle Beteiligung des Landes an den Ausbaukosten treten.“

Die rot – rote Landesregierung in Potsdam steht der Streichung der Beiträge mit großer Skepsis gegenüber. Der Grund: Bei einem Beitragswegfall müsste das Land nach den Worten von Linke-Fraktionschef Ralf Christoffers in jedem Jahr einen „hohen zweistelligen Millionenbetrag“ übernehmen, was nicht finanzierbar sei.

Zu einem anderen Ergebnis kommt ein Gutachten, das im Auftrag des Brandenburger Innenministeriums erstellt wurde. „In den vergangenen drei Jahren haben die Brandenburger Kommunen Beiträge in Höhe von etwa 25 Millionen Euro jährlich erhoben.“, erklärte Innenminister Karl-Heinz Schröter. Die Expertise rät, am bestehenden Beitragssystem festzuhalten.

Schulzendorfs CDU wird einen Antrag in die Gemeindevertretung einbringen, der das Anliegen der Beitragsabschaffung unterstützen soll. „Die Gemeindevertretung Schulzendorf fordert die Landesregierung Brandenburg auf, das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg dahingehend zu ändern, dass die Beitragspflicht im kommunalen Straßenausbau abgeschafft wird.“, heißt es darin.

CDU – Fraktionschef Joachim Kolberg zum Vorstoß: „Auch wenn in Schulzendorf die meisten Straßen neu sind, es wird der Tag kommen, wo Fahrbahnen und Gehwege erneuert werden. Ich schaue auch über die Gemeindegrenzen hinweg. Ich blicke nach Eichwalde, Zeuthen und Wildau. Da müssen zahlreiche Straßen erneuert werden. Warum sollen wenige Anlieger für Straßen aufkommen, die von der Allgemeinheit genutzt werden?“

Auch in Wildau hat die CDU einen gleichlautenden Antrag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.

16 Responses to Straßenbeiträge: CDU Schulzendorf bringt Antrag zur Abschaffung ein

  1. Karl-Heinz Poser, Leipziger Str.
    19. Dezember 2018 at 18:02

    Ich bin erfreut, daß Herr Neumann lt. seinem Beitrag vom 17.12.2018 nunmehr der zweite Schulzendorfer Bürger ist, der die geltende 2/3-Regelung für Eckgrundstücke bei der Berechnung von Straßenausbaubeiträgen vermisst.
    Mein Beitrag vom 04.10.2017 zu diesem Thema blieb leider unbemerkt.
    In den Vorausbescheiden für die AUSBAUMASSNAHMEN auf der Grundlage der Straßenbaubeitragssatzung war die 2/3-Regelung ordnungsgemäß berücksichtigt.
    Der endgültige Zahlungsbescheid nunmehr geändert auf ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN auf der Grundlage der Erschließungsbeitragssatzung (fußend auf Baugesetzbuch) enthält diese Regelung nicht mehr.
    Mit der Änderung der Anrechnungsgrundlage (für die gleiche Sache bei laufendem Betrieb ! ) war es möglich, die Grundstücksfläche allein in unserem Abrechnungsgebiet um 16700 qm zu reduzieren und damit unseren Beitragssatz /qm entsprechend zu erhöhen.
    Meine Eingaben an den Bürgermeister sind seit März 2017 unbeantwortet.

  2. Neumann
    17. Dezember 2018 at 16:46

    Also in meinem Bescheid ist was von 3,53 Euro pro qm zu lesen.

    Frau Müller hatte Recht:
    Ich muss es bezahlen und dann vom Vorbesitzer wieder holen. Mit diesem war aber eine Lösung schnell erreicht, so dass eine Rückzahlung der von mir vorverauslagten Beiträge kein Problem darstellt. Auch ein Anwalt hat mir dies so erklärt.

    Es gibt aber Stimmen hier in der Straße die lt. des Verbandes von Grundstückseigentümern oder so ähnlich die Kosten als verjährt ansehen und andere wollen die Kosten anwaltlich prüfen lassen, da sich die Gesamtfläche um Faktor 5 verkleinert hat zum Erstbescheid. Und sich Eckgrundstücksfaktoren nicht wieder finden lassen. Das kann ich nicht prüfen, da ich diesen nicht habe.

    Es bleibt also spannend für manche…. Und das zu Weihnachten.

  3. Frau Müller
    13. Dezember 2018 at 20:52

    Hr. Wolff hat mir untersagt hier Rechtsberatung zu betreiben……nachvollziehbar.

    Andeuten ja….den Rest musst du nun selber herausfinden. Am besten du lässt dich von einem Fachmann beraten.

    Zwecks Anliegerbeitrag für die Strassen musst du auf der Schulzendorfer Seite die aktuelle Straßenbaubeitragssatzung ansehen.

    Ich prophezeie dir aber das dein Widerspruch mit Ablehnung und Zahlungsaufforderung zurückkommt.

  4. Neumann
    13. Dezember 2018 at 18:34

    Danke Frau Müller für Ihre Erklärung. Welche Satzung wird da ran gezogen? Auf was hätte mich die Notarin hinweisen müssen? Darauf das erst ich bezahle und dann der Voreigentümer?

  5. Frau Müller
    13. Dezember 2018 at 10:08

    Warum machst du dich vor der Abgabe eines Widerspruches nicht schlau, dann hättest du festgestellt das er sinnlos ist!

    Beitragspflichtig bist erstmal du als Eigentümer (siehe §10 Schulzendorfer Satzung).

    Dein §436 ist Zivilrecht und kann die öffentlich-rechtliche Beitragsvorschrift nicht verändern.

    Insofern kann (muss) die Gemeinde den Bescheid an dich als aktuellen Eigentümer richten und du mußt dir im Nachgang das Geld vom Verkäufer wiederholen. Viel Spaß beim klagen.

    Im Übrigen hätte dich (und den Verkäufer natürlich auch) der Notar bei Beurkundung darüber belehren müssen. Hat er nicht?

  6. Neumann
    13. Dezember 2018 at 07:55

    Ich kann jedem, der in der Bauzeit der betroffenen Straße im Bescheid sein Grundstück/Immobilie gekauft hat, den §436 Abs.1 im BGB empfehlen:

    (1) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Verkäufer eines Grundstücks verpflichtet, Erschließungsbeiträge und sonstige Anliegerbeiträge für die Maßnahmen zu tragen, die bis zum Tage des Vertragsschlusses bautechnisch begonnen sind, unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld.

    In meinem Kaufvertrag wird eindeutig auf diesen Paragraph hingewiesen.

    Ich habe Widerspruch gegen den Zahlungsbescheid eingelegt und darauf verwiesen, dass ich nicht der richtige Adressat für den Zahlungsbescheid bin.

    Bin gespannt was passiert.

  7. Ulf
    Ulf
    13. Dezember 2018 at 06:32

    Ihre Auffassung teile ich absolut nicht, Herr Reif. Da überzeugen mich die Argumente der CDU und des BVB mehr. Die Straßen dienen nicht dem einzelnen Anlieger, sondern allen! Da ist es nur logisch, dass der Straßenausbau durch die Gelder aller Steuerzahler finanziert wird. Fußballfans werden ja auch nicht zur Kasse gebeten, wenn die Polizei an Spieltagen ihrer Pflicht, für öffentliche Ordnung und Sicherheit zu sorgen, nachkommt. Und genauso muss es beim Straßenbau sein, wenn der Staat seiner Pflicht zur Daseinsfürsorge nachkommt.
    Wie wärs denn, wenn alle Landtagsabgeordneten, auch die Grünen, statt 8.000 Euro Diäten nur 6.000 Euro monatlich kassieren. Das wären im Jahr 2,1 Millionen Einsparung. Und die könnte man im Straßenbau einsetzen, dann würden die Ausgaben von 25 Mio auf 23 Mio sinken.

  8. Jonas Reif
    12. Dezember 2018 at 21:54

    Eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge würde – wie beim Wasser/Abwasser – wieder zu neuer Ungerechtigkeit führen. Alle, die in den letzten Jahren schon Beiträge gezahlt haben, dürften die nächsten Jahre durch ihre Steuern “doppelt” bestraft werden. Machen wir uns doch nichts vor: Egal, ob den Straßenausbau die Kommune oder das Land “bezahlt” – letztlich sind es doch der Steuerzahler, der dafür aufkommt. Mit den Ausbaubeiträgen hatte man immerhin noch die Gewissheit, dass das Geld auch wirklich vor der eigenen Tür eingesetzt wurde. Wenn nach der Landtagswahl die Ausbaubeiträge abgeschafft werden, dürften die Schulzendorfer für die Straßen im ganzen Land aufkommen – nur nicht mehr (oder kaum noch) vor Ort.

  9. Jupiterbaby
    12. Dezember 2018 at 19:54

    Ja wir auch. Haben uns sehr über das Weihnachtsgeschenk gefreut. :-(

  10. Nobody
    12. Dezember 2018 at 19:13

    …ich hab meinen rechtzeitig zu Weihnachten bekommen.

  11. Rosi
    12. Dezember 2018 at 16:50

    Nobody glaube nicht das die letzten Bescheide draussen sind. Der Abschlussbescheid für die 16 Km ist noch offen und das Bauamt hat noch bis Ende 2019 Zeit.

  12. Nobody
    12. Dezember 2018 at 14:57

    Jetzt, wo alles fertig ist und die letzten Bescheide draussen sind….
    Sehr clever…

  13. Schulzendorfer
    12. Dezember 2018 at 10:31

    Donkikdong, Ihnen kann geholfen werden.

    Ja immer vor Wahlen denken die Politiker an das Volk, was nach der Stimmabgabe und Wahl dann stets vergessen wird.

    Hier der Link zu den landesweiten Dachverband, Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen freie Wähler(BVB FW)
    https://bvb-fw.de/

  14. Anwohnerin
    12. Dezember 2018 at 10:29

    Toll – ist ja alles richtig
    Aber wie wäre es erst mal mit kostenfreier Kita und Bildungsmöglichkeiten !!!

  15. Frank Knuffke
    12. Dezember 2018 at 07:42

    Diese Wendehälse hätten auf Gemeindeebene längst für eine drastische Absenkung der Beiträge stimmen können,um das Problem zumindest zu entschärfen.Nun ja…der Wahlkampf ist wohl eröffnet….

  16. Donkikong
    12. Dezember 2018 at 07:21

    Das begrüsse ich sehr. Das Geld ist ja da. Wenn es nicht anders verschwendet würde. Sage nur BER.
    Ich will ja auch unterschreiben. Aber habe leider noch keine Liste gesehen.

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