Straßenbau Beiträge: Der Griff in die Trickkiste!

31. Mai 2018
Von

Bürgermeister Mücke (SPD – nominiert) und sein Bauchef Jörg Sonntag wollen offenbar eine Rathaus Panne kitten und der Gemeinderat soll ihnen dabei die Leiter halten!

Den Abgeordneten liegt ein Bauprogramm für die „erstmalige Herstellung der Straßenbeleuchtung in der Münchener Straße zwischen Lessingstraße und Gemarkungsgrenze“ vor, das sie absegnen sollen.

Bauchef Jörg Sonntag sorgte mit seinen Aussagen nicht für Aufklärung sondern für eine Menge Fragen. (Foto: mwBild)

Bauchef Jörg Sonntag sorgte mit seinen Aussagen nicht für Aufklärung sondern für eine Menge Fragen. (Foto: mwBild)

Dabei existiert bereits ein beschlossenes Bauprogramm aus 2011 für diesen Bereich. Zitat daraus: „… Aufnahme der Straßenbeleuchtung, welche in einseitiger Anordnung mit einer Lichtpunkthöhe bis 5,50 m und einem Leuchtenabstand von ca. 25,00 m bis 40,00 m gemäß Beschluss Nr. GV 21-09/03-06-09 vom 03.06.2009 mit errichtet wird.“

Bauchef  Jörg Sonntag sieht das anders: „Die Beleuchtung war in diesem Programm nicht vorgesehen.“ Ein dicker Widerspruch!

Im Bereich zwischen Lessingstraße und Gemarkungsgrenze, in dem zwei Grundstücksbesitzer betroffen sind, wurde 2012 jedoch abweichend vom beschlossenen Bauprogramm 2011 keine Beleuchtung aufgestellt.

Bauchefin Nulle schriftlich zum Grund: „Es wurde entschieden, auf Grund der einseitigen Waldlage, dass eine Straßenbeleuchtung nicht errichtet wird.“ Nach sechs Jahren haben sich Mücke und Sonntag offenbar alles anders überlegt. Nun sollen zwei Laternen aufgestellt werden.

„Meiner Kenntnis nach ist die Beleuchtung der Münchner Straße noch nicht beschieden.“, erklärte Bauchef Sonntag. Stimmt auch nicht! Schon 2015 flatterten den beiden Betroffenen ein Kostenbescheid für die Beleuchtung ins Haus, woraufhin ein Grundstücksbesitzer vor das Verwaltungsgericht in Cottbus zog und Recht erhielt. Weil es sich bei dem „Stück Straße lediglich um einen zufahrtsähnlichen Straßenteil eines ausgebauten Straßenzuges handele, kann das betroffene Grundstück „nicht durch die derart abgegrenzte „Anlage“ nach dem Bauprogramm erschlossen werden.“, meinten die Richter.

Die Gemeinde musste die gezahlten Beiträge für die Straßenbeleuchtung zurückerstatten, weil sie sich in ihrer Straßenbaubeitragssatzung für die Formulierung „ Anlagen im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze“ gegen den Begriff der Verkehrsanlage im Erschließungsbeitragsrecht entschieden hat, resümierten die Cottbusser Gesetzeshüter.

Offenbar will das Rathaus mit einem zweiten Bauprogramm für den betreffenden Bereich die Panne aus 2012 heilen. Und das auf dem Rücken der Anlieger. Denn inzwischen dürften sich nicht nur die Baupreise erhöht haben. Auch vom Preisvorteil, der sich durch das Riesen Projekt 16 Kilometer Straßenausbau für Grundstücksbesitzer ergab, können die beiden Anrainer bei einer neuen Beitragsberechnung nicht profitieren. Nur weil Bürgermeister Mücke 2012 entschied, dass Wald nicht beleuchtet wird.

Ein Experte gegenüber dem Schulzendorfer: „Zwei Bauprogramme für ein und denselben Bereich sind fragwürdig.“ Zündstoff für neuen Unfrieden ist also reichlich gegeben.

3 Responses to Straßenbau Beiträge: Der Griff in die Trickkiste!

  1. Blankenfelder
    1. Juni 2018 at 13:54

    Warum soll es den Schulzendorfern besser gehen als uns. Nun seht ihr mal, was für ein toller Typ Jörg Sonntag ist. Wir hatten die Nase voll von ihm.

  2. Olli
    1. Juni 2018 at 11:37

    Die Arbeitssweise der Verwaltung ist unmöglich. Was hat das mit Verläßlichkeit zu tun? Und die Bürger sollen für die Fehler von Mücke und Co. den Kopf hinhalten. Es ist zum Kot…

  3. Arno Nühm
    1. Juni 2018 at 10:51

    Immer wieder Sonntag und es nix geschehen…. :( :( :(

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige

Anzeige

Anzeige