Schulzendorfs Kandidaten sind nicht erreichbar – ein Kommentar

4. Mai 2019
Von

Sabrina Rühle

In der Nachbargemeinde Zeuthen können Bürger ihren Wunschkandidaten auch außerhalb öffentlicher Wahlkampf Auftritte näher rücken und mit ihnen ins Gespräch kommen. Dort enthält die Bekanntmachung der Wahlvorschläge nicht nur Geburtsjahr und Beruf, sondern auch ihre Wohnanschrift.

In Schulzendorf hält sie der Wahlleiter dagegen geheim. Alexander Reech zu den Gründen: „Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge richtet sich nach der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung. Sie enthält für jeden Wahlvorschlag die Angaben mit der Maßgabe, dass anstelle der Wohnanschrift nur der Wohnort anzugeben ist.“

Schmerzlich, dass die politischen Akteuere das mittragen. Wovor fürchten sie sich? Wer in die Öffentlichkeit gehen will, muss mit ihr auch leben.

2 Responses to Schulzendorfs Kandidaten sind nicht erreichbar – ein Kommentar

  1. Ulf
    Ulf
    4. Mai 2019 at 22:46

    Meiner Überzeugung nach ist Herr Reech mit der Aufgabe überfordert. Das belegt auch, wie er mit der Personalie Mnich umgeht.

  2. Andy K.
    4. Mai 2019 at 18:13

    Damit ist aus meiner Sicht fraglich, ob die Stimmzettel in Schulzendorf rechtskonform sind. Gemäß § 41 Absatz 1 Satz 1 Brandenburger Kommunalwahlverordnung enthält nach dem gemäß § 93 Brandenburger Kommunalwahlverordnung erlassenen Mustervordruck 11b (Wahl der Vertretung der Gemeinde) der jeweilige Wahlvorschlag in der zugelassenen Reihenfolge Familiennamen, Vornamen (bei mehreren Vornamen der Rufname oder die Rufnamen), Geburtsjahr, Beruf oder Tätigkeit und Anschrift. Bei der Anschrift unterbleibt für die Wahl zur Gemeindevertretung die Angabe des Wohnortes, da dieser ja klar ist. Nämlich „Schulzendorf“ für die Wahl zur Gemeindevertretung Schulzendorf. Die Angabe von Straße und Hausnummer ist jedoch erforderlich. Dies sieht der Mustervordruck des Brandenburgischen Innenministeriums auch ausdrücklich vor.

    https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/66/Mustervordruck%20Anlage%2011b.pdf

    Hoffen wir mal, dass das Fehlen der Anschrift auf den Stimmzetteln in Schulzendorf nicht zur Anfechtung der Kommunalwahl führt. Die Gemeinde sollte sich beim Kreis- bzw. Landeswahlleiter lieber nochmals erkundigen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige

Anzeige

Anzeige