Plakat – Affäre: Bauhofmitarbeiter handelten „widerrechtlich“

15. November 2017
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Weil in der Miersdorfer Straße das Anbringen von Wahl Plakaten nicht gestattet ist, hängten sie die Mitarbeiter des Bauhofes ab, ohne dass zuvor die Plakatierenden zur Korrektur aufgefordert wurden. Ein nicht blitz sauberes Vorgehen der Verwaltung, dennoch völlig legitim.

Für ein Beben der Empörung sorgte jedoch die Tatsache, dass im gleichen Zug auch Wahl Werbung vieler Parteien in Straßen entfernt wurde, in denen ihr Anbringen gestattet war.

Am Ende der Plakat Affäre bleiben viele Fragen unbeantwortet. (Foto: mwBild)

Am Ende der Plakat Affäre bleiben viele Fragen unbeantwortet. (Foto: mwBild)

Eine Strafanzeige wegen Diebstahl und Sachbeschädigung wurde gegen Bürgermeister Mücke und Hauptamtschefin Klausch gestellt. Die Staatsanwaltschaft Cottbus nahm Ermittlungen auf, hörte Zeugen, nahm Einsicht in Dokumente und kam am Ende zur Erkenntnis, dass kein Verdacht auf eine Straftat vorliege. „Die Tatbestandsmerkmale beider Straftatbestände sind nicht erfüllt. Die Plakate wurden den Eigentümern nicht dauerhaft entzogen. Sie wurden im Bauhof eingelagert und konnten jederzeit von ihnen abgeholt werden.“, erklärt Oberstaatsanwältin Petra Hertwig aus Cottbus. Das Verfahren wurde eingestellt.

In einem Schreiben der Gemeinde Schulzendorf an alle Abgeordneten, sachkundigen Einwohner, der Kommunalaufsicht, dem Kreiswahlleiter und dem Brandenburger Staatsschutz macht das Rathaus indirekt die Mitarbeiter des Bauhofes für den Plakat – “Klau” verantwortlich.

In dem Dokument vom 8. November 2017 wurden Maßnahmen aufgelistet, „wie zukünftig verhindert wird, dass (Wahl-)Plakate widerrechtlich vom Bauhof abgenommen werden.“

Die Bauhof Mitarbeiter – Bauernopfer oder Drahtzieher?

Am 4. September wurde das Bauamt beauftragt, Plakate in der Miersdorfer Straße abzunehmen. Der Auftrag war nach Angaben von Bauchef Sonntag nicht von ihm unterzeichnet. Nach Aussagen von Hauptamtschefin Klausch, die zu diesem Zeitpunkt im Urlaub war und anfangs von einem “irrtümlichen” Abnehmen der Plakate sprach, hat eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes das Papier unterschrieben.

Ein Mitarbeiter des Bauhofes, der sich einem Abgeordneten anvertraute, soll erklärt haben, dass auf dem Auftrag, neben der Miersdorfer Straße, weitere Straßen benannt waren, in denen die Wahlwerbung abgenommen werden sollte.

Träfe das zu, dann dürften die Adjektive „irrtümlich“ und „widerrechtlich“ alles andere als korrekt sein.

Hat die Rathaus Angestellte einen Auftrag von dieser Tragweite und politischen Brisanz unterzeichnet, ohne sich zuvor mit Bürgermeister Mücke abzustimmen? Welche Straßen waren auf dem Auftrag tatsächlich genannt?

Klausch beteuert hoch und heilig, dass Mücke, der selber im Bürgermeister Wahlkampf steckte, von all den Vorgängen nichts gewusst habe.

Eine schonungslose Offenlegung der Vorgänge durch die Rathausführung und den Wahlleiter Reech hat bislang nicht stattgefunden. Auf die Frage von Dr. Wolfgang Schröder (Bürgerbündnis), wer aus der Führungsetage die Verantwortung für die Vorgänge übernehme, herrschte in der jüngsten Gemeinderatssitzung eisernes Schweigen.

Am Ende bleibt ein Geschmäckle am Plakat – “Klau” haften. Doch Geschmäckle sind nicht strafbar, sagt Oberstaatsanwältin Hertwig.

3 Responses to Plakat – Affäre: Bauhofmitarbeiter handelten „widerrechtlich“

  1. Bürger Zweiter Klasse
    16. November 2017 at 08:39

    Nicht immer auf die Bauhof Mitarbeiter einprügeln. Ich denke die handeln nach Anweisung. Also mal über den “Auftraggeber” schreiben. Das dürfte ja den Bauamtschef oder das Ordnungsamt betreffen.
    Zumal das objetiver wäre.
    So ist in der Überschrift zu lesen, daß die Arbeiter das allein verfügt haben sollen.

  2. Peter Lustig
    15. November 2017 at 09:44

    Soviel also zur Wertigkeit des Ordnungsamtes…

  3. Frau Müller
    15. November 2017 at 09:27

    Weiter so…

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