Naturkita: Höchstbeitrag liegt bei 289 statt 454 Euro!

11. März 2019
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Dass Elternbeiträge innerhalb einer Gemeinde sehr unterschiedlich sein können, zeigt das Beispiel der Naturkita, die von einem privaten Träger betrieben wird. Dort liegt der Eltern Höchstbeitrag in der obersten Einkommensstufe bei 289 Euro. Zum Vergleich: Der neue Kita Satzungsentwurf der Gemeinde sieht in der Betreuungsart Krippe einen Höchstbetrag von 454 Euro und im Kindergarten von 302 Euro vor.

Die Naturkita ist eine der beliebtesten Kindertagesstätten in Schulzendorf (Foto: mwBild)
Die Naturkita ist eine der beliebtesten Kindertagesstätten in Schulzendorf (Foto: mwBild)

Auch bei der niedrigsten Einkommensstufe liegen die Eltern Beiträge in der Naturkita unter denen, die von der Gemeinde geplant sind. 26 Euro monatlich sollen Eltern künftig in der niedrigsten Einkommensstufe für 8 Stunden Betreuung eines Kindes in der Kita und der Krippe zahlen. Die Naturkita verlangt 17 Euro.

Gemeinderäte erklären den niedrigen Höchstbeitrag in der Naturkita damit, dass sie, anders als die durch die Gemeinde betriebenen Kitas, keine Grundstückskosten tragen muss.

Grundstückskosten gehören nicht in Elternbeiträge

Doch dieses Argument zeugt von Nichtwissen. Denn die Gemeinde hat jedem Träger einer Kindertagesstätte das Grundstück einschließlich der Gebäude zur Verfügung zu stellen. Sie hat zudem die bei sparsamer Betriebsführung notwendigen Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Gebäude und Grundstücke zu tragen, so sieht es das Gesetz vor.

Brandenburgs Kita Rechtsexperte Jens M. Schröder dazu: „Die Gemeinde hat Aufgaben als Gemeinde und ist gleichzeitig Träger. Das bedeutet, dass die Kosten des Trägers Gemeinde nicht gleich als Kosten der Gemeinde zu verstehen sind. Dass am Ende die Gemeinde die Zahlung vornimmt, liegt auf einem anderen Tablett.“

Auch die Annahme einiger Abgeordneter, dass die Naturkita ihre Einnahmesituation verbessert, indem von Eltern zusätzliche Abgaben verlangt werden, trifft nicht zu. Bis auf eine einmalige Aufnahmegebühr von 10 Euro und einem monatlichen Vereinsbeitrag von 5 Euro fallen keinerlei Kosten für Eltern an.

Obwohl der Landesgesetzgeber in seiner Erklärung zur neuen Beitragsfreiheit dargelegte, das Grundstückskosten nicht Teil der Elternbeiträge sind und daher nicht in der Beitragsfreiheit erfasst sind, fließen sie in die Kitakalkulation der Gemeinde ein. Das hat eine deutliche Erhöhung der Platzkosten und somit der Elternbeiträge zur Folge. Ob darüber hinaus auch Kosten für die Rathaus Bewachung, den Gemeinderat, das Rechnungsprüfungsamt, des Archivs und vieles andere für die Eltern Beiträge ansatzfähig sind, ist zweifelhaft.

Tatsache bleibt, dass Kita Experte Schröder in einer Vergleichsrechnung nachgewiesen hat, dass die vom Rathaus angesetzten Höchstbeträge über den Platzkosten liegen und damit rechtswidrig sind.

Die CDU drängt seit mehreren Monaten zu transparenter Darlegung der Kalkulation, bislang nur mit einem Teilerfolg. Ihr Vorschlag, Kita Experte Schröder anzuhören, wurde weder von den Linken noch von SPD und Bürgerbündnis unterstützt und ist somit vom Tisch.

Für Die Linke ist alles “stimmig”

Die Linke verheddert sich beim Thema Kita Satzung in Widersprüche. „Ich habe weder das technische noch das inhaltliche Handwerkszeug, um jeden Punkt der Kalkulation prüfen zu können.“, erklärte Fraktionschefin Tauche. Ihre Parteikollegin Mollenschott behauptet das Gegenteil: „Die Kalkulation ist stimmig. … Wir konnten nicht feststellen, dass dort komplette Fehler gemacht wurden.“

Ist es “stimmig”, dass Ausgleichszahlungen anderer Kommunen, den die für den Besuch ihrer Kinder in Schulzendorfer Kitas zahlen, nicht als sonstiger Ertrag in die Kalkulation einfließen? Ist es “stimmig”, dass Abschreibungen zahlreicher Sachkosten in die Kalkulation eingeflossen sind, obwohl solche ausschließlich auf Investitionen für eigene Gebäude oder den als Kindertagesstätte genutzten Teil des eigenen Gebäudes angesetzt werden dürfen?

Ob Mollenschotts “stimmige” Sicht Eltern, angesichts dagegen sprechender Fakten, überzeugt, wird sich im bevorstehenden Wahlkampf zeigen.

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